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Die Kardinäle und das Konklave

Wenn sich die Kardinäle zur Wahl eines neuen Papstes in das Konklave zurückziehen, laufen die Spekulationsmaschinen auf Hochtouren. Wer wird der nächste Papst? Gibt es schon bestimmte Absprachen? Allianzen? Intrigen?

Wir dürfen darauf vertrauen, dass es der Heilige Geist selbst ist, der die Geschicke der Kirche leitet.

Die Grafen-Familie Borromeo (Verwandte des hl. Karl Borromäus) erzählen gerne folgende Anekdote:

Im Konklave von 1572, welches nach dem Tod von Pius V. einberufen wurde, riet der damalige Erzbischof von Mailand Karl Borromäus den anderen Kardinälen, Kardinal Ugo Boncompagni zum Papst zu wählen. Die Kardinäle hatten ein offenes Ohr für den gutgemeinten Ratschlags von Karl Borromäus. Mit einer Dauer von 24 Stunden ist dieses Konklave das kürzeste in der Geschichte und endete mit einstimmiger Wahl. Ugo Boncompagni nahm den Namen Gregor XIII. an und regiert hoch angesehen bis 1585. Nach einiger Zeit stellte sich jedoch heraus, dass Gregor XIII. einen natürlichen Sohn hatte. Karl Borromäus wurde von den anderen Kardinälen vorwurfsvoll gefragt, ob er das nicht gewusst habe, als er ihn zum Papst vorschlug. Darauf der hl. Karl Borromäus: „Ich nicht, aber der Heilige Geist hat es gewusst – und es hat ihm nichts ausgemacht."
(Ugo Bonocompagni ist erst spät Priester geworden. Als Dozent an der Universität Bologna für Rechtswissenschaft (1531-1539) beschloss er, einen Sohn zu zeugen, um diesen seine beträchtlichen Familiengüter zu hinterlassen. Papst war Gregor XIII. geworden, weil er als frommer und korrekter Mann bekannt war. Sein Name ist mit dem Gregorianischen Kalender verbunden, eine Reform des Julianischen Kalenders.)

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Diese Katechese ist auch als gedrucktes Heft (Nr. 024) erhältlich: Kostenlose Bestellung

Im Laufe der Zeit ändern sich die Namen derer, die die jeweiligen Ämter innehaben. Wir versuchen, unsere Katechese auf den neusten Stand zu halten. Die letzte Aktualisierung fand am 7. Januar 2023 statt. Für die Angaben übernehmen wir keine Garantie.

1. Sedisvakanz: Die Zeit ohne Papst

Was passiert, wenn der jetzige Papst stirbt? Was geschieht in der Zeit, bis die vielen Menschenmassen auf dem Petersplatz rufen und jubeln können: „Habemus Papam!" (Wir haben einen Papst)?

Den Zeitraum vom Tod des Papstes (oder seines Rücktrittes) bis zur Wahl eines neuen nennt man »Sedisvakanz«. Der Stuhl steht leer, »sede vacante«. Diese lateinische Formel gibt an, dass der Thron des Apostelfürsten Petrus verwaist ist.

Der Tod eines Papstes wird neun Tage lang, beginnend mit dem Tag der Beerdigung, betrauert. Vom Kämmerer der Kirche, dem »Camerlengo« (z. Zt. Kevin Kardinal Farrell), wird der Tod des Papstes festgestellt. Dabei anwesend sind der Päpstliche Zeremonienmeister, die Prälate, der Sekretär und der Kanzler der Apostolischen Kammer.

Die katholische Kammer ("Camera Apostolica") wird nur in der Sedisvakanz tätig - sie besteht nur in der Zeit zwischen dem Tod eines Papstes und der erfolgten Wahl seines Nachfolgers. Sie «trägt Sorge für die Güter und die zeitlichen Belange des Apostolischen Stuhls; ihr Vorsteher ist der "Camerlengo", der Kardinalkämmerer.»

Der Kanzler hat die amtliche Todesurkunde auszustellen. Nach der Feststellung des Todes zieht der Kämmerer dem verstorbenen Papst den Fischerring (Symbol päpstlicher Macht) vom Finger. Dieser Ring und das Bleisiegel des Pontifikats werden bei einer der ersten Zusammenkünfte der Kardinäle vor deren Augen zerbrochen, damit mit dem päpstlichen Bleisiegel kein Missbrauch betrieben werden kann.

Nachdem der Camerlengo den Tod des Papstes festgestellt hat, informiert er den Kardinalvikar und den Kardinalerzpriester von Sankt Peter über den Tod. Außerdem bittet er den Dekan des Kardinalskollegiums, die Kardinäle aus aller Welt zu unterrichten, außerdem das Diplomatische Korps und die Staatsoberhäupter.

Der Kardinal-Kämmerer (Camerlengo) übernimmt mit drei Kardinal-Assistenten die zwischenzeitliche ordentliche Verwaltung der Kirche. Der Camerlengo besitzt keine Jurisdiktionsgewalt, d.h. er kann keine Gesetze erlassen, aufheben oder verändern und auch gesetzlichen Entscheidungen treffen. Der Kardinal-Kämmerer hat Sorge dafür zu tragen, dass das Arbeitszimmer und die Privatgemächer des Papstes versiegelt werden. Das Personal, welches sich gewöhnlich in der Privatwohnung des Papstes aufhält, kann bis nach der Bestattung des Papstes dort bleiben. Danach muss der Camerlengo die gesamte Wohnung versiegeln lassen.

Der Kardinalvikar von Rom (z. Zt. Angelo de Donatis) teilt der Bevölkerung durch einen eigenen Erlass den Tod des Papstes mit, nachdem ihm der Kämmerer über dessen Tod unterrichtet hat.

Papst Johannes Paul II schaffte ein antiquiertes Zeremoniell ab, nach dem zur Bestätigung des Todes des Papstes er mit seinem Taufnahmen anzusprechen war. „Albine, dormesne?" (Albino, schläfst du?) wurde der verstorbenen Papst Johannes Paul I. gefragt. Dabei klopfte der Kämmerer mit einem elfenbeinernen Hämmerchen auf die Stirn des Papstes. Auch dieses Hämmerchen ist abgeschafft.
Lange Zeit bestand der Brauch, während der Sedisvakanz zwei Medaillen zu prägen. Eine für den Kämmerer, eine zweite Medaille für den Konklavemarschall, der die Kardinäle versammeln musste und sie in das Konklave einschloss, bis der neue Papst gewählt war. Diese Medaille zeigt einen großen Schirm unter gekreuzten Schlüsseln. Da unter dem Schirm niemand stand, wussten auch die Ungebildeten, dass alles, was geschah, nur provisorisch war.
Dieses Symbol (den großen Schirm, auch Basilikenschirm oder im Volksmund "Ombrellino") findet sich wieder auf den Ausgaben des "L'Osservatore Romano" anstelle des päpstlichen Wappens. Im Amt für Philatelie wird eine Briefmarkenserie vorbereitet, die nur für die Zeit der Sedisvakanz Gültigkeit besitzt - auch dort ist der Schirm unter den gekreuzten Schlüsseln abgebildet.

Während der Vakanz dürfen die von Päpsten erlassenen Gesetzte in keiner Weise korrigiert und abgeändert werden. Der Kardinalstaatssekretär (momentan Pietro Parolin), die Präfekten der päpstlichen Ministerien ("Dikasterien") und die Leiter der übrigen Kurienbehörden verlieren mit dem Tod automatisch ihr Amt (mit Ausnahme des Camerlengos, des Kardinalvikars von Rom, des Kardinalerzpriesters der Basilika von St. Peter und Generalvikar der Vatikanstadt, des Almoseniers Seiner Heiligkeit und des Großpönitentiar - letzterer ist ja für die seelsorgerlich notwendigen Beichtvollmachten zuständig). Die sich versammelnden Kardinäle werden in zwei Kongregationen eingeteilt: eine Generalkongregation und einer Sonderkongregation.
Die Sonderkongregation besteht aus dem Kardinal-Kämmerer und drei Kardinälen, die als Assistenten bezeichnet werden. Die Assistenten werden durch Los aus den anderen Kardinälen bestimmt. Nach drei Tagen erlischt ihre Amtsdauer und es werden neue Kardinäle gelost mit gleicher Amtsdauer.

Bei den ersten Generalkongregationen müssen alle Kardinäle den Eid ablegen, die Vorschriften zu beachten und das Amtsgeheimnis zu wahren. Dieser Eid hat folgende Formel:

„Wir Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone der heiligen Römischen Kirche versprechen, verpflichten und schwören, dass wir alle zusammen und jeder einzelne von uns genau und gewissenhaft alle Normen beachten werden, die in der Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis" Papst Johannes Pauls II. enthalten sind, und alles streng geheim halten werden, was sich in irgendeiner Weise auf die Wahl des Papstes bezieht oder was von Natur aus während der Vakanz des Apostolischen Stuhls Geheimhaltung erfordert." Jeder einzelne Kardinal spricht hierauf die Worte: „Und ich, Kardinal …, verspreche es, verpflichte mich darauf und schwöre es." Während er die Hand auf das Evangelium legt, fügt er hinzu: „So wahr Gott helfe und die heiligen Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre." Die Abstimmungen in der Generalkongregation dürfen nur in geheimer Form erfolgen.

Die Kardinäle bestimmen den Tag, die Stunde und die Art und Weise, wie der Leichnam des verstorbenen Papstes in die Vatikanische Basilika zu überführen ist, um dort zur Verehrung der Gläubigen aufgebahrt zu werden. Die Bestattung sollte zwischen dem vierten und dem sechsten Tag nach dem Tod des Papstes stattfinden. Der verstorbene Papst darf nur mit den Pontifikalgewändern bekleidet fotografiert werden - und nur mit Genehmigung des Kardinal-Kämmerers.

2. Die Geschiche des Konklaves

Das Konklave wird nach dem Tod des Papstes einberufen. Mit dem Konklave bezeichnet man die Versammlung der Kardinäle als auch den Raum, in dem die Versammlungen stattfinden.

Warum werden sie eingeschlossen? Gab es das Konklave es schon immer?

Die Entstehung des Konklaves
Die Einwohner der Städte Perugia und Viterbo streiten sich darüber, wer von ihnen das Konklave erfunden hat.
Die römische Kurie residierte 1216 in der mittelitalienischen Stadt Perugia. Als Papst Innozenz III. (1198 – 1216) starb, wurde sein Leichnam von der Bevölkerung geschändet. Aus Angst vor Übergriffen der Bevölkerung haben sich die 19 hohen Würdenträger einschließen lassen. Sie wählten Honorius III. (1216 – 1227) zum Papst. Bei der Wahl Innozenz III. (1198) wurden zum ersten Mal Stimmzettel verwendet.
Die Einwohner von Viterbo (90 km nordöstlich von Rom) beanspruchen für sich, das Konklave erfunden zu haben. Sie haben die Kardinäle zum ersten Mal bei einer Papstwahl „cum clave" (lat.: mit dem Schlüssel) eingesperrt. Schauplatz war der 1266 errichtete päpstliche Palast von Viterbo. Dort wurden Gregor X. gewählt nach drei langen Jahren. Von Dezember 1268 bis September 1271 dauerte das längste Konklave der Kirchengeschichte. Nur 17 Kardinale bildeten das Kollegium: 11 Italiener, 5 Franzosen und 1 Ungar. Die Wahl gestaltete sich als schwierig, weil durch die Einmischung des Königs von Neapel und Sizilien, Karl von Anjou, eine Zweidrittelmehrheit nicht zustande kam. Um die Wahl zu beschleunigen, gingen die Einwohner Viterbos hin und sperrten die Kardinäle ein. Nach weiteren langen Monaten war noch immer keine Wahl getroffen. Da ging der Bürgermeister von Viterbo (Alberto di Montebuono) und das Oberhaupt der Wachmilizen des Konklave (Raniero Gatti) hin und ließen das Dach abdecken, sodass die Kardinäle der nächtlichen Kälte und den Regengüssen ebenso der Hitze des Tages ausgesetzt waren. Die Beköstigung wurde auf Wasser und Brot beschränkt. Schließlich einigten sich die Kardinäle auf Tedaldo Visconti, dem Gregor X..
Die Konklave-Ordnung Gregors X.
In seiner berühmten Konstitution „Ubi periculum" (Wo Gefahr besteht) vom 16. Juli 1274 legte Gregor X. die Ordnung des Konklave fest, um spätere lange und tumultreiche Konklave zu vermeiden. Die Bestimmungen, die an den italienischen Magistratswahlen angelehnt waren, gefielen den Kardinälen aufgrund ihrer Härte nicht. Die Kardinäle, in Begleitung eines Dieners (Kleriker oder Laie) sollten in dem Konklave-Raum wohnen und durften ihn nicht verlassen. Untereinander war die Kommunikation, auch über Boten oder per Brief, untersagt. Wenn innerhalb von drei Tagen nach Konklavebeginn kein neuer Papst gewählt sei, dann sollten die Kardinäle sich in den darauf folgenden fünf Tagen zum Mittag- und Abendessen mit nur einem Gericht begnügen. Wenn diese Tage wiederum ergebnislos waren, gab es für die Kardinäle nur Wasser, Wein und Brot.
Die Anordnungen trugen bei den nächsten Wahlen Früchte. Innozenz V., Nachfolger des Gregor X., wurde nach nur einem Tag gewählt. Doch die Bestimmungen wurden bei späteren Konklaven immer häufiger missachtet. So übte der König von Frankreich, Philipp der Schöne, Druck auf die Wahl des Papstes aus - das hatte das „Exil von Avignon" zu Folge.
Das "Exil von Avignon"
Bertrand de Got, der sich Clemens V. (1305 – 1314) nannte, verlegte den Papstsitz nach Avignon. Das Papsttum war somit ein Opfer der französischen Machtinteressen geworden. Diese Zeit in Avignon wird auch „Babylonische Gefangenschaft der Kirche" genannt. Phillip der Schöne benutzte Clemens V., um sich das Vermögen des Templerordens einzuverleiben. Philipp der Schöne hatte bei den Templern erheblich Schulden, die er auf diese Art und Weise loszuwerden versuchte. So ging er auf den Vorschlag Clemens V., den Templerorden durch eine Fusion mit den Rittern des heiligen Johannes aufzulösen, nicht ein. Der Templerorden wurde aufgelöst.
Die 5 Konklaven in Avignon (1334, 1342, 1352, 1362, 1370) dauerten nicht lange. Manchmal nur einen Tag oder gar nur wenige Stunden.
Gregor XI. (1371 – 1378) verlegte den Papstsitz wieder nach Rom. Er erkannte, dass die Kirche Italien und den Kirchenstaat verlieren würden, wenn sie noch länger in Avignon blieben. Einen großen Anteil an der Verlegung nach Rom hatte die hl. Katharina von Siena. Sie hat sich unermüdlich für die Einheit der Kirche eingesetzt und den Papst immer wieder bedrängt nach Rom zurückzukehren, bis er ihrem Drängen nachgab. Gregor XI. veränderte die Gültigkeit der Papstwahl dahingehend, dass er sie von einer einfachen Mehrheit abhängig machte. Gregor XI. starb am 26. März 1378.
Das Abendländische Schisma
Der Nachfolger Gregor XI. war Urban VI. Es war der erste Papst, der nach den 75 Jahren in Avignon wieder in Rom gewählt wurde. Mit Urban VI. begann eine Zeit größter Spannungen, die mit dem Abendländischen Schisma endeten.
Nach nur fünf Monaten nach der Wahl Urban VI. bereuten die Kardinäle ihre Entscheidung. Sie erhoben Robert von Genf zum Gegenpapst, der sich Clemens VII. (1378 – 1394) nannte. Drei weitere illegitime Päpste sind: Benedikt XIII. (1394 – 1423), Alexander V. (1409 – 1410) und Johannes XXIII. (1410 – 1415). Während Benedikt XIII in Avignon regierte, leitete Gregor XII. (1406 – 1415) in Rom die Kirche. Gregor XII. war der einzige offizielle Papst in dieser Zeit und er dankte am 4. Juli 1415 ab. Damit war aber der Friede noch nicht wieder hergestellt. Benedikt XIII. verzichtete nicht auf seinen Sitz in Avignon. Erst das Konzil von Konstanz schaffte Ordnung (bekannt geworden ist das Konzil allerdings durch die Verurteilung Jan Hus als Häretiker). In Konstanz begann das Konklave am 8. November 1417. Bei diesem Konklave nahmen neben den 23 Kardinälen auch je sechs Vertreter englischer, französischer, spanischer, italienischer und deutscher Nationalität teil. Am 11. November 1417 wurde Martin V. (1417 – 1431) zum rechtmäßigen Papst gewählt. Erst am 30. September 1420 kehrte er unter dem Beifall einer jubelnden Volksmenge nach Rom zurück. Der Friede war wieder hergestellt.
3. Die Konklaveordnung

Wie das Konklave selbst, so hat auch die Konklaveordnung im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Veränderungen und Neuerungen erlebt. Die Errungenschaften der neuzeitlichen Technik machten eine Anpassung an heutige Verhältnisse nötig. Die neue Konklave-Ordnung von Papst Johannes Paul II. ist in der Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis" vom 22. Februar 1996 über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes nachzulesen. Diese wurde von den Nachfolgern mehrfach modifiziert (siehe weiter unten), die letzte Änderung stammt von Papst Benedikt XVI. vom Februar 2013.

Der Konklavemarschall

Ein wichtiger Mann bei dem Konklave ist der Konklavemarschall. Er hat die Aufgabe, die Kardinäle bei einem Konklave in die abgeschlossenen Räumlichkeiten in und um die Sixtinische Kapelle einzusperren und nach erfolgter Papstwahl wieder herauszulassen.
Bei dem nächsten Konklave werden die Kardinäle wieder bei den Schwestern von der Kongregation der Nächstenliebe in deren Gästehaus „Domus Sanctae Marthae" wohnen. Mit den Worten „Extra omnes" (»Alle raus!«) werden die Gäste höflich, aber bestimmt gebeten, für die Kardinäle Platz zu machen. Dasselbe gilt für die Gäste der anderen Räumlichkeiten, die für die Konklave benötigt werden, wie z.B. die Sixtinische Kapelle.
Die Kardinäle werden also außerhalb des Vatikanischen Palastes wohnen. Bis zwanzig Tage nach dem Tod des Papstes müssen die Kardinäle in das Konklave eingezogen sein, auf Wunsch Johannes Paul II. sollte nach 15 Tagen mit dem Konklave begonnen werden. Nur in schwerwiegenden Gründen ist es gestattet, 20 Tage zu warten.
Die Benutzung von Fernsehen, Rundfunkgeräten, (Mobil-)Telefon, Tonbandträgern, Mikrofonen, Film- und Fotoapparaten ist strikt verboten. Ebenso die briefliche und telefonische Kontaktaufnahme nach außen. Zwischen der Sixtinischen Kapelle und dem Gästehaus werden die Kardinäle mit einem kleinen Zubringerbus hin und her pendeln, dessen Fensterscheiben nicht durchsichtig sind. (Unwahr ist das Gerücht, dass zwischen der Sixtinischen Kapelle und dem Gästehaus ein unterirdischer Gang gebaut worden ist). Auch die Suche nach Wanzen ist eine Neuheit, die in früheren Konklave noch nicht notwendig war. Der Kardinal-Kämmerer muss zwei Techniker beauftragen, die den Wahlort – die Sixtinische Kapelle – nach Abhörgeräten absuchen.
In das Konklave dürfen nur: Der Sekretär des Kardinalskollegiums, der als Sekretär der Wahlversammlung fungiert; der Päpstliche Zeremonienmeister mit zwei Zeremoniaren der Päpstlichen Sakristei; ein Kleriker, der vom Kardinalsdekan (z. Zt. Angelo Sodano) ausgewählt worden ist, damit er ihm in seinem Amt assistiert. Einige Ordenspriester verschiedener Sprachen für die Beichte und zwei Ärzte für eventuelle Notfälle. Außerdem Personen für den Tischdienst und der Sauberhaltung. All diese Personen müssen wegen der Geheimhaltungsregeln einen besonderen Geheimhaltungseid leisten unter Anerkennung der Möglichkeit „geistlicher und kanonischer Strafen".

Die Wahlregeln

Wahlberechtigt sind nur die Kardinäle unter 80 Jahren (»aktives Wahlrecht», nicht zu verwechseln mit dem »passiven Wahlrecht«: Wählbar ist jeder Mann - ohne Altersbeschränkung!). Keiner der wahlberechtigten Kardinäle kann von der aktiven oder passiven Wahl aus irgendeinem Grund oder Vorwand ausgeschlossen werden. Diese Verordnung geht auf Papst Paul VI. zurück. Auch die Anzahl der Wahlkardinäle wird von ihm auf 120 begrenzt (zur Zeit sind 125 Kardinäle wahlberechtigt - Stand 7.1.2023). Das Vetorecht, das eine staatliche Einmischung in die Papstwahl bedeutete, ist abgeschafft. So wurde Pius IX. (1846 - 1878) nur Papst, weil das Veto Österreichs gegen diese Wahl zu spät eintraf. Im übrigen war Pius IX. mit 31 Jahren, 7 Monaten und 22 Tagen am längsten im Amt. Von Pius X. (1903 – 1914) wurde das Vetorecht abgeschafft. In seinen Konstitutionen „Commissum nobis" et „Vacante Sede" verurteilte er unter Androhung der Exkommunikation das Veto von Vertretern der „Heiligen Allianz".
Wählbar (»passives Wahlrecht«) ist nach kanonischem Recht "jeder männliche, getaufte Christ" - er muss also nicht Kardinal sein, ja, er braucht noch nicht einmal Bischof oder Priester zu sein. Rein theoretisch ist es sogar möglich, einen evangelischen oder orthodoxen Christen zum Papst zu wählen (dagegen spricht allerdings die Aufforderung an die Kardinäle, nur einem Kandidaten die Stimme zu geben, der sich im katholischen Glauben bewährt hat).
Wird ein Kandidat zum Papst gewählt, der kein Bischof ist (bzw. kein Priester), so wird vor seiner Einführung als Papst die erforderlichen Weihen vollzogen.

Bei der Wahl des Pius X. kam es im Konklave zu einer Lebensmittelvergiftung. Der Grund war ein Kupfertopf, in dem die Suppe zubereitet wurde. Diese Epidemie war der Auslöser für die Bestimmung, dass nur noch Töpfe aus Ton und Porzellan zu benutzen seien.
Bis vor kurzem gab es zwei Arten von Wahlmöglichkeiten. Eine Art der Wahl war die so genannte Kompromisswahl. Eine Gruppe von Kardinälen wählte, die mit der Einstimmung aller die Wahlbefugnisse übertragen worden war. Es konnte auch zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten kommen, die bei der letzten Abstimmung die meisten Stimmen auf sich vereinten.

Alle wahlberechtigten Kardinäle sind verpflichtet, der Einladung zum Konklave Folge zu leisten - es sei denn, sie sind durch Krankheit oder einen anderen schwerwiegenden Grund daran gehindert. Dieser Grund ist dem Kardinalskollegium mitzuteilen, der von ihnen anerkannt werden muss. Das Konklave soll 15 Tage nach dem Tod (oder dem Rücktritt) des Papstes beginnen, aus schwerwiegenden Gründen auch später - spätestens aber am 20. Tag.

Im Oktober 1978, nach dem Tod Johannes Paul des Ersten, war der Zeremonienmeister bereits dabei, die Pforte zur Sixtinischen Kapelle zu schließen - da stürmte mit wehender Soutane der letzte Kardinal herein. Ein marienbegeisterter Pole namens Karol Wojtyla hatte kurz vorher noch einen Ausflug zu einer Wallfahrtsstätte gemacht - und hätte, so eine im Vatikan gern erzählte Anekdote, um ein Haar das Konklave verpasst, in dem er zum Papst gewählt wurde.

Ein möglicher Wahlmechanismus bestand bis vor kurzem in der Akklamation. Die Kardinäle konnten den neuen Papst einstimmig durch den Heiligen Geist inspiriert ernennen; indem sie laut dessen Namen riefen, sich dabei erhoben und applaudierten - und zwar einstimmig. Diese Art der Wahl musste jedoch zuvor von allen Teilnehmern einstimmig genehmigt werden. Diese Möglichkeit wurde mit der neuen Wahlordnung von 1996 ausdrücklich ausgeschlossen.
Die reguläre und bis heute gültige Form der Wahl des Papstes war die per Wahlzettel. Der Kandidat musste auf sich eine Zweidrittelmehrheit vereinigen. Nach zahlreichen Änderungen der Wahlordnung durch die vergangenen Päpste, bei denen es zwischenzeitlich auch erlaubt war, einen Papst bei schwierigen Wahlverhältnissen mit absoluter Mehrheit zu wählen (wie noch von Johannes Paul II. vorgesehen), hat Benedikt XVI. entschieden, dass die Wahl lediglich durch Zweidrittelmehrheit erfolgt und bei einer Anzahl von Stimmen, die nicht durch drei teilbar ist, eine Stimme mehr benötigt wird.

Die Wahlhandlungen beginnen mit der Teilnahme an einer Eucharistiefeier (möglichst am Vormittag) mit dem Proprium der Votivmesse „Pro eligendo papa". Unter dem Gesang des „Veni Domini" (den Beistand des Heiligen Geistes erflehend) ziehen die Kardinäle in Chorkleidung von der Paulinischen Kapelle zur Sixtinischen Kapelle. Dann werden die Kardinäle vereidigt und die neue Konklaveordnung verlesen.

Die Stimmabgabe

Die Wahl durch „Akklamation" (Anrufung) ist in der neuen Konklaveordnung abgeschafft. Zur Wahl erhält jeder wahlberechtigte Kardinal einen Stimmzettel, der rechteckig sein muss. Dieser Zettel enthält in der oberen Hälfte den Aufdruck „Eligo Summum Pontifecem" (Ich wähle zum obersten Brückenbauer). In die untere Hälfte schreibt der Kardinal den Namen dessen, den er wählen möchte. Den Namen schreibt er mit verstellter, aber deutlicher Schrift. Das Aufschreiben des Namens soll geheim erfolgen. Wenn er seine Wahl niedergeschrieben hat, faltet er den Stimmzettel.

Der Rangordnung nach treten die Kardinäle mit für alle sichtbar erhobener Hand zum Altar. Dort stehen die Wahlhelfer bei einer mit einem Teller bedeckten Urne, die auf dem Altar steht. Auf den Teller legen die Kardinäle ihren jeweiligen Stimmzettel mit der Eidesformel: „Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte". Indem der Stimmzettel auf den Teller gelegt wird, wird er in die Urne gegeben. Wenn der Kardinal seinen Zettel niedergelegt hat, macht er eine Verbeugung zum Altar hin und kehrt auf seinen Platz zurück.

Nachdem jeder Kardinal seinen Zettel in die Urne gegeben hat, nimmt ein Wahlhelfer die Urne und schüttelt sie mehrmals, damit die Zettel gut gemischt werden. Darauf geht der letzte Wahlhelfer hin und nimmt einen nach dem anderen Stimmzettel gut sichtbar für alle Anwesenden heraus und legt ihn in eine andere leere Urne. Mit diesem Vorgang wird überprüft, ob die abgegebenen Stimmzettel mit der Zahl der wahlberechtigten Kardinäle übereinstimmt. Stimmt die Zahl nicht überein, müssen alle Stimmzettel verbrannt werden. Stimmt sie überein, erfolgt dann die öffentliche Auszählung der Stimmen.

Die Stimmzettel müssen erst verbrannt werden, bevor die wahlberechtigten Kardinäle die Sixtinische Kapelle verlassen. Dabei helfen die herbeigerufenen Zeremoniare. Jetzt wird das sagenumwobene »Wahlöfchen« in die Kapelle geholt und aufgestellt. Mit diesem Öfchen wird dann das Wahlergebnis bekannt gegeben. Schwarzer Rauch steht für »keine Entscheidung gefallen«. Weißer Rauch bedeutet: »Es ist ein neuer Papst gewählt«.

In der Konstitution ist ausdrücklich festgehalten, dass die Kardinäle eindringlich ermahnt sind, nicht nach persönlichen Beziehung und Interessen sowie nach Popularität zu wählen. Es soll allein um die Ehre Gottes gehen.

Die öffentliche Auszählung der Stimmzettel

An einem Tisch vor dem Altar sitzen die Wahlhelfer. Der erste nimmt einen Wahlzettel, stellt den Namen fest und gibt ihn an einen zweiten Wahlhelfer weiter. Dieser wiederum stellt ebenfalls den Namen fest und gibt ihn an einen dritten Wahlhelfer weiter. Der dritte liest den Namen laut und verständlich vor, damit alle Wähler sich die hier getroffene Entscheidung in eine dafür vorgesehene Liste eintragen können. Der dritte und letzte Wahlhelfer nimmt den vorgelesen Stimmzettel und durchsticht ihn mit einer Nadel bei dem Wort „Eligo". So werden nach und nach alle Stimmzettel auf einer Schnur aneinander gereiht. Nach der Verlesung werden die Enden der Schnur aus Sicherheit miteinander verknotet. Um die Geheimhaltung zu waren, werden alle Notizen zu der Wahl von den Kardinälen an den Kardinal-Camerlengo oder einem der drei Kardinal-Assistenten ausgehändigt. Die Aufzeichnungen werden mit den Stimmzetteln verbrannt.

Der Kardinal-Kämmerer und die drei Kardinal-Assistenten fertigen einen Bericht über das Abstimmungsergebnis an. Dieser Bericht wird bei erfolgreicher Wahl dem Papst übergeben, der ihn in einem versiegelten Umschlag im vorgesehen Archiv aufbewahren lässt und der nicht ohne seine Genehmigung geöffnet werden darf.

Papst Johannes Paul II. schaffte 1996 die Regel ab, nach der ein Papst zwei Drittel plus eine Stimme erhalten musste. Sie war eingeführt worden, um die Überprüfung, ob ein Kandidat verbotenerweise für sich selbst gestimmt hatte, überflüssig zu machen. Stattdessen legte er fest, dass nach insgesamt 33 bzw. 34 Wahlgängen, falls noch kein Papst gewählt ist, die Kardinäle sich mit absoluter Mehrheit für ein anderes Quorum entscheiden oder auch die Wahlprozedur ändern können. Der Papst konnte dann auch mit absoluter Mehrheit bestimmt werden, oder die Kardinäle konnten eine Stichwahl zwischen den beiden bis dahin führenden Kandidaten bestimmen. Die Anforderung zumindest einer absoluten Mehrheit der Stimmen durfte jedoch nicht aufgegeben werden. Diese Regelung wurde im Jahr 2007 von Benedikt XVI. wieder aufgehoben, sodass zur Wahl eines Papstes in jedem Wahlgang wieder eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.[2]

Im Februar 2013 erließ Benedikt XVI. das apostolische Schreiben Normas nonnullas. In ihm änderte er kurz vor dem Wirksamwerden seines Amtsverzichts als Papst Bestimmungen bezüglich der Sedisvakanz und des Konklaves. Demnach gilt nun, dass die im Konklave versammelten Kardinäle nach dem 34. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden bis dato führenden Kardinälen vornehmen können, wobei diese ihr aktives Stimmrecht verlieren. Auch bei dieser Stichwahl ist weiterhin eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Nach drei Tagen mit Wahlgängen ohne Erfolg, kann den Kardinälen ein „Ruhetag" gegönnt werden. Dieser wird zum Gebet und zwanglosem Gespräch unter den Wählern genutzt. Dem ranghöchsten Kardinalsdiakon bietet dieser Tag eine Gelegenheit für ein Ansprache. Wahlreden wie in der Politik gibt es nicht und sind streng verboten. Es werden auch keine Werbeartikel wie Buttons, Kugelschreiber, Luftballons etc. verteilt. Simonie (Ämterkauf), Korruption, Karriereversprechen, Politischer Einspruch und Pressionen weltlicher Herrscher und Gruppen sind ausdrücklich verboten.

Auch in der neuen Konstitution zur Konklaveordnung ist etwas beibehalten worden, dass geradezu als "volkstümliches Element" bezeichnet werden kann: Der weiße bzw. schwarze Rauch. Er ist das "Wahrzeichen" eines Konklaves.
Viele Menschen und Kameras der Fernsehanstalten werden auf dem Petersplatz stehen und Ausschau nach der Farbe des Rauches halten. Der Rauch entsteht beim Verbrennen der Stimmzettel und zeigt somit die einzelnen Wahlgänge nach außen hin sichtbar an. Die Farbe des Rauches wurde jahrhundertelang durch Zugabe von Stroh erzeugt: Trockenes Stroh (u.U. mit Öl versetzt) erzeugt schwarzen Rauch, feuchtes Stroh erzeugt weißen Rauch - das Zeichen für eine erfolgreiche Wahl. Inzwischen wird die Farbe des Rauches durch Zusatz von Chemikalien erzeugt. Der Ofen für das Feuerchen wird in der Sixtinischen Kapelle aufgebaut und hat ein langes Rohr, welches an einer Seitenwand im hinteren Teil der Kapelle hochragt.

Beim Konklave 1978, zur Wahl von Johannes Paul II., stiftete der Rauch allerdings auch Verwirrung: Ein grauer Rauch wurde von den auf dem Petersplatz wartenden als weiß interpretiert - und man brach fälschlicherweise in Jubel aus. Wenig später wurde der Rauch dann schwärzer - und die Fernseh-Programm-Unterbrechungen in aller Welt mussten wieder rückgängig gemacht werden. Deshalb werden ab dem Konklave von 2005 zusätzlich zum weißen Rauch auch die Glocken des Petersdomes geläutet.
Die erfolgreiche Wahl des Papstes... und dann?

Mit dem Augenblick der Papstwahl verschwinden alle Meinungsverschiedenheiten -- im Unterschied zu einer politischen Wahl.

Wird ein Kardinal zum Papst gewählt, dann wird er vom Kardinalsdekan (seit Januar 2020 Giovanni Battista Re,) - oder dem ranghöchsten oder ältesten Kardinal gefragt: „Nimmst du deine kanonische Wahl zum Papst an?". In der Antwort ist der Papst frei. Pius X. sagte: „Accepto in crucem!" (Ich nehme das Kreuz an). Papst Johannes XXIII. antwortete mit einer ganzen Predigt, weil er auf seine Wahl vorbereitet war.

Stimmt der Papst zu, wird er von dem Kardinalsdekan gefragt: „Wie willst du dich nennen?" Daraufhin wird ein Schriftstück erstellt, in dem die Annahme der Wahl und der Name des Gewählten festgehalten werden.

Der Brauch als Papst einen anderen Namen anzunehmen geht auf Johannes II. zurück. Mit bürgerlichen Namen hieß er Mercurius und wurde im Jahre 533 zum Papst gewählt. Da dies ein heidnischer Name war, schien er für Papstnamen ungeeignet.

Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte automatisch Bischof von Rom, wenn er schon die Bischofsweihe empfangen hat. Der neue Papst geht in einen Nebenraum und sucht sich von drei weißen Gewänder das am besten Passende aus.

Die bereitliegenden Gewänder sind in drei unterschiedlichen Größen gehalten. Für Papst Johannes XXIII. reichte allerdings auch die größte Ausgabe nicht aus; so musste (da kein Schneider anwesend war) die hintere Naht aufgetrennt werden, damit die Soutane vorne geschlossen werden konnte. Die Loggia, auf der sich der neu gewählte Papst den Gläubigen zeigte, verließ er dann sicherheitshalber rückwärts schreitend.

Er legt sich eine kostbare antike Stola mit dem Bildnis von Petrus und Paulus um, die der Papst nur zu diesem Anlass trägt. In der Sixtinischen Kapelle treten daraufhin die einzelnen Kardinäle vor und gratulieren dem neugewählten Papst und leisten das Gehorsamsversprechen. Anschließend wird ein gemeinsames Dankgebet gesprochen.

Danach kommt der große Moment auf den das Volk gewartet hat: die Ankündigung an das wartende Volk von der Mittel-Loggia der Peterskirche aus durch den ranghöchsten Kardinalsdiakon. Habemus Papam!

Habemus Papam

Nach dem Dankgebet erklärt der Kardinalsprotodiakon (zur Zeit James Michael Harvey),der wartenden Menge: »Annuntio vobis gaudium magnun: Habemus papam!« (Ich verküne euch eine große Freude: Wir haben einen Papst!) Weiter heißt es: »Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum« (hier wird der bürgerliche Vorname des neuen Papstes eingefügt) »Sanctae Romanae Ecclesia Cardinalem« (bürgerlicher Nachname) »qui sibi nomen immposuit« (der neue Papst-Namen).

Der Papst wird mit feierlichen Gesängen aus dem Konklave zur Loggia geleitet und erteilt den päpstlichen Segen „Urbi et Orbi", bevor er in das von den Siegeln befreite päpstliche Appartement geleitet wird. Die Sedisvakanz ist vorbei. Die Amtszeit des Papstes beginnt.

Die feierliche Einführung des Papstes findet einige Tage später statt - in der Form eines festlichen Pontifikalamtes. Früher fand in dieser Messe die Papstkrönung statt; die letzte Papstkrönung erfuhr allerdings Paul VI. Er legte die Tiara (die Papstkrone) endgültig ab. Papst Benedikt XVI. hat deshalb einen neuen Ritus eingeführt. Zu Beginn der Feierlichkeiten zieht der gewählte Papst zum Apostelgrab, wo er Pallium und Fischerring segnet und beweihräuchert. In Prozession werden die Pontifikalien mitgeführt und auf dem Petersplatz wird dem Papst das Pallium umgelegt und er steckt sich den Fischerring an.

Die Zeremonien des Pontifikatsbeginns finden ihren Abschluss, wenn der Papst von seiner eigentlichen Bischofskirche, der Basilika des Laterans, im vorgeschriebenen Ritus Besitz ergriffen hat.

4. Die Kardinäle

Das Kardinalskollegium spiegelt aufgrund seiner internationalen Zusammensetzung die Universalität der katholischen Kirche wieder. Diesem Kardinalskollegium gehören von den mittlerweile mehr als 5000 Bischöfen in der Welt nur 183 (diese Zahl variiert ständig) an. Nicht alle Kardinäle müssen Bischof sein. Das Kardinalat ist im Gegensatz zum Priester- oder Bischofsamt keine theologische Größe. Es ist kein Sakrament. Daher wird man auch nicht zum Kardinal geweiht, sondern ernannt.

Dieses Ehrenamt ist über 1700 Jahre alt. Die Kardinäle („cardinales") waren damals die Geistlichen, die an einer römischen Hauptkirche (cardo) angestellt waren. Daher unterscheiden sich die Kardinäle noch als "Kardinalsdiakon", "Kardinalspriester" und "Kardinalsbischof" - und dem "Kardinalsdekan", obwohl diese Unterscheidung nichts mit dem tatsächlichen Weihestand des Kardinals zu tun haben muss (so kann ein Laie zum "Kardinalsdiakon" ernannt werden und eine Bischof zum "Kardinalspriester"). Das erste mal begegnet man bei Papst Silvester I. (314 – 335) diesem Begriff: „presbyteri et diaconi cardinales".

Das derzeitige Kardinalskollegium ist mit 224 Kardinälen das größte in der Geschichte. Auf dem Konzil von Konstanz (1414 – 1418) war die Anzahl der Kardinäle auf 24 begrenzt. Im 16. Jahrhundert stieg die Zahl auf 70 Kardinäle an. Das war unter Sixtus V. (1585 – 1590). Unter diesen Kardinälen waren 6 Bischöfe, 50 Priester und 14 Diakone. Erst Papst Johannes XXIII. (1958 – 1963) überschritt die Anzahl von 70 Kardinälen. Die Anzahl der wahlberechtigten Kardinäle soll nunmehr aber nicht die Zahl 120 übersteigen. Zur Zeit (7.1.2023) sind von den 224 Kairdnälen 125 wahlberechtigt.

Aktuelle Angaben zu den Kardinälen, deren Herkunft und Stimmrecht findet sich unter https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_lebenden_Kardinäle

Wie wird man Kardinal?

Um Kardinal zu werden, muss man keine Schule für Fortbildungen wie bei Managern besuchen oder zusätzliche Studien absolvieren.

Papst Pius II. (1458 – 1464) erklärte: „Um gute Bischöfe zu ernennen, ist die Diskretion der Engel gefragt, um Kardinäle zu erwählen, bräuchte man die Weisheit von Gottvater persönlich". Kardinäle werden nicht ernannt wie Bischöfe; sie werden vom Papst «kreiert» (sprich: kre-iert). Es handelt sich bei dieser Verleihung um einen souveränen Akt des Papstes, der die Kardinäle aus freiem Willen und freier Entscheidung heraus beruft.

Um Kardinal zu werden, muss man männlichen Geschlechts sein, getauft und gefirmt sowie sich im Glauben bewährt haben. Es kann demnach auch ein Priester oder Diakon zum Kardinal ernannt werden, ja sogar ein Laie. Der letzte männliche Laie wurde im 19. Jahrhundert mit der Kardinalswürde ausgestattet. Heute werden in der Regel Bischöfe und Erzbischöfe im Alter von ca. 60 Jahren zum Kardinal ernannt. Wird ein Nicht-Bischof zum Kardinal ernannt, wird ihm in der Regel vor der Ernennung noch die Bischofweihe gespendet, so zum Beispiel bei der Ernennung von Leo Scheffczyk, Professor für katholische Dogmatik, oder Walter Brandmüller, Professor der Kirchengeschichte, zum Kardinal.
Es gibt andererseits feste Ausgangspunkte wie zum Beispiel die Leitung einer großen Diözese (in Deutschland z. B. Köln, Berlin und München) oder die Führung einer der wichtigen vatikanischen Kongregationen, die automatisch mit der Verleihung der Kardinalswürde verbunden sind.

Immer wieder gibt es Überraschungen bei Kardinalskreierungen (sprich: Kre-ierungen). Hier gelten die besondere Treue zum Papst oder besondere Verdienste in der theologischen Forschung.

Der Kardinal übernimmt mit seiner Würde eine große Verantwortung für den Glauben und die Kirche. So heißt es nicht umsonst in dem Treue-Eid, den die Kardinäle beim Konsistorium schwören: „…usque ad effusionem sanguinis" (bis zum Blutvergießen).

Heute sind die Kardinäle Ratgeber und die ersten Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der Gesamtkirche. Die Zeit, in der Kardinäle in großem Prunk lebten, ist längst vorbei. Auch das Ehrenrecht, sich mit Eminenz ansprechen zu lassen, welches sie erst 1630 von Papst Urban VIII. (1623 – 1644) verliehen bekommen haben, nehmen sie nicht mehr war. Heute leben sie in ganz normalen Wohnungen. Das Monatseinkommen eines Kardinals beträgt heute kaum 2500 Euro.

Die Kardinalsinsignien

Die Hauptinsignien der Kardinäle sind der rote Kardinalshut und der Kardinalspurpur ihrer Kleidung. Beim Kardinalshut handelt es sich um einen roten Hut mit ungewöhnlich breiter Krempe und beiderseits 15 Quasten. Dieser Hut wird tatsächlich nie getragen, sondern in der Titelkirche des jeweiligen Kardinals aufgehängt. Er ist vor allem ein Bestandteil des Wappen eines Kardinals. Kurienkardinäle sind vatikanische Staatsbürger und haben dementsprechend einen vatikanischen Pass.

Das Kardinalskollegium weist 3 Kategorien auf: Kardinalbischof, Kardinalpriester und Kardinalsdiakon. Dem Kardinal wird vom Papst eine Titelkirche mit dem jeweiligen Recht zugewiesen. Die „Inbesitznahme" durch den neuen Kardinal ist immer ein Fest für die Pfarrkinder der Pfarrei.

Literatur

Kramer von Reiswitz, Crista: „Die Papstmacher", Die Kardinäle und das Konklave, Pattloch 2001
Markus Graulich: Kardinalat. Altehrwürdig und funktionsfähig, in: Riedel-Spangenberger, Ilona (Hrsg.): Leitungsstrukturen der katholischen Kirche. Kirchenrechtliche Grundlagen und Reformbedarf, Herder, Freiburg/Basel/Wien 2002, S. 76–100.

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