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Bemerkungen zur Moralischen Wertung der Stammzellforschung

Manche modernen Techniken wecken in unseren Köpfen seltsame Ängste; ob es nun die Ankündigung ist, Fleisch von geklonten Tieren in den Handel zu bringen, die Gentechnik generell oder auch die moderne Reproduktionsmedizin (mit z.B. der künstlichen Befruchtung, bei der so genannte "überzählige Embryonen" entstehen). Die moralische Bewertung der embryonalen Stammzellforschung und Stammzelltherapie ist sehr viel einfacher als die Einschätzung der enorm variantenreichen Reproduktionsmedizin.

 

 

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"Du sollst nicht töten"

Im Grunde folgt der moralische Argumentationsgang einfachen Überlegungen, die bereits in der Antike und der Scholastik allgemeine Geltung erlangt haben und auch in der christlichen Moral als allgemeingültig anerkannt sind. Aus diesen Überlegungen hat sich für das 5. Gebot ("Du sollst nicht töten.") folgende moralische Norm als Grundlage herausgebildet: "Es ist immer, überall und unter allen Umständen schweres Unrecht, einen unschuldigen Menschen direkt zu töten."

Zu klären ist nun lediglich, ob das getötete Leben 1. wirklich menschliches Leben ist, 2. unschuldig ist und 3. direkt getötet wird.

Sind Embryonen unschuldig?

Nun, die zweite Frage ist leicht zu beantworten: Der Embryo ist kein "Angreifer", er ruht meistens als befruchtete Eizelle in einem Tiefkühlbehälter. Von ihm geht keinerlei Gefahr aus, er ist im ganzen Vorgang lediglich Mittel zum Zweck. Unschuldiger geht es eigentlich nicht.

Werden Embryonen direkt getötet?

Auch die dritte Frage lässt sich leicht beantworten. Eine indirekte Tötung liegt vor, wenn eigentlich ein anderes Ziel verfolgt wird - und als unbeabsichtigte Folge auch die Tötung eines Menschen in Kauf genommen wird.

Das klassische Beispiel dazu ist ein führerloser Zug, der auf eine Gruppe von Personen zurast und sie zu überrollen droht. Ein aufmerksamer Bahnarbeiter leitet den Zug über ein Nebengleis, das zwar wieder auf das Hauptgleis zurückführt, auf dem aber ein Felsblock liegt. Dieser stoppt den Zug und rettet die Personengruppe.

Um eine direkte Tötung handelt es sich, wenn auf dem Nebengleis kein Felsblock, sondern ein ungewöhnlich dicker Mann sitzt, der beim Überrollen durch den Zug zwar getötet wird, aber den Zug auch gleichzeitig so abbremst, dass die Personengruppe auf dem Hauptgleis gerettet wird.

Eine indirekte Tötung wäre dann gegeben, wenn auf dem Nebengleis der besagte Felsblock liegt, und davor der ungewöhnlich dicke Mann. In diesem Fall ist der Mann nicht das Mittel zur Rettung der Personengruppe, sondern der Felsblock, der ja den Zug auch aufhalten würde, wenn der Mann nicht anwesend wäre. Dessen Tod ist also nicht gewollt, sondern wird nur in Kauf genommen. Sein Tod ist nicht Ursache der Rettung, sondern unbeabsichtigte Folge.

Bei der embryonalen Stammzellforschung ist aber die Verwertung - sprich Tötung - nicht unbeabsichtigte Nebenfolge, sondern wesentlicher Bestandteil der Forschung und vor allem der Therapie. Eine nähere Betrachtung der Forschungsmethoden (und noch klarer einer möglichen Stammzelltherapie) macht dies uneingeschränkt klar.

Sind Embryonen Menschen?

Also bleibt nur noch die erste Bedingung zu klären: Sind Embryonen Menschen?

Diese Frage kann getrost als geklärt gelten, auch wenn dies immer wieder negiert oder ignoriert wird:

Das Leben eines Menschen beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Ab diesem Zeitpunkt ist die befruchtete Eizelle eine menschliche Person mit allen ihr zukommenden Rechten.

Dieser Grundsatz wird zwar immer wieder geleugnet, aber er wurde in der lang anhaltenden Diskussion der letzten Jahrzehnte nicht argumentativ widerlegt, sondern hat sich immer mehr als offensichtlich herausgestellt. Er bildet auch die Grundlage für die Rechtsprechung in Deutschland und wurde auch vom Bundesverfassungsgericht übernommen. Wir wollen ihn hier nicht erneut aufrollen - diese Diskussion ist bereits an zahlreichen anderen Orten erfolgt.

Abwägung Leben gegen Leben

Nun wird oft darauf verwiesen, dass durch Erfolge der Stammzellforschung und mit Hilfe der Stammzelltherapie demnächst Tausende, wenn nicht sogar Millionen von Menschenleben gerettet werden können (z.B. vor Herzinfakten, Organversagen und Aterienverschlüssen) und weitere Krankheiten (z.B. Demenzen oder Alters- und Verschleißerscheinungen) gelindert werden können. Ist es nicht unter diesen Voraussetzungen erlaubt, wenige Leben zu opfern, um soviel zu retten?

Nein. Der bereits genannte Grundsatz "Es ist niemals rechtens, einen unschuldigen Menschen direkt zu töten." gilt auch dann, wenn durch die (direkte) Tötung eines (unschuldigen) Menschen ein anderes menschliches Leben gerettet, erhalten oder ermöglicht werden kann.

Noch weniger lässt sich die direkte Tötung von Menschen rechtfertigen, wenn sie nur zur Heilung einer Krankheit oder zur Steigerung des Wohlbefindens dient und wenn die erhoffte Wirkung nur angenommen, aber nicht sicher ist.

Dabei spielt auch die Anzahl der geretteten oder geopferten Menschen keine Rolle.

Es ist für die moralische Bewertung der Tötung eines unschuldigen Menschen gleichgültig, ob viele (Tausende, Millionen) Leben gerettet werden können - oder nur wenige. Auch diesen Grundsatz, der heutzutage von vielen Utilitaristen (Moralphilosophen, die eine Tat nur nach der Gesamtheit der Folgen bewerten) bestritten wird, wollen wir hier nicht begründen; vielleicht leuchtet er Dir ja spontan ein. Ich möchte zumindest bemerken, dass dieser Grundsatz ebenfalls Grundlage unserer Rechtssprechung ist und als Grundrecht sogar in der Verfassung verankert ist; zudem ist er philosophisch bestens diskutiert und begründet.

Daraus folgt:

Die verbrauchende Embryonenforschung, bei der befruchtete Eizellen - Embryonen - zu Forschungszwecken getötet werden oder deren Tod Voraussetzung für die Forschung ist, ist niemals erlaubt. Selbst dann nicht, wenn der Erfolg sicher wäre; auch nicht, wenn es keine Alternative dazu gäbe; auch dann nicht, wenn die Tötung von Embryonen nur in einem bestimmten Stadium der Forschung nötig ist und bei der Stammzellentherapie demnächst keine embryonalen Stammzellen eingesetzt werden.

Irrelevante Randbedingungen

Damit ist eigentlich argumentativ schon alles gesagt. Ärgerlich ist, dass über die (im letzten Abschnitt kursiv gedruckten) Randbedingung immer noch eifrig diskutiert wird, als wenn von diesen die moralische Bewertung abhängen würde. Das ist aber nicht der Fall: Selbst in der Annahme, dass alle Behauptungen der Forscher, die sich um die Erlaubnis der Forschung mit embryonalen Stammzellen bewerben, richtig und positiv zutreffend wären, würde die moralische Bewertung nicht anders ausfallen können.

Es kommt also lediglich erschwerend hinzu, dass die o.g. Annahmen fast ausnahmslos unzutreffend sind:

Selbst dann nicht, wenn ...

... der Erfolg sicher wäre:

  • Der Behandlungserfolg ist faktisch nur ein angenommener; eher ein Fantasieprodukt als ein konkretes, direkt angesteuertes Ergebnis.
  • Bislang gibt es keine nennensewerte Erfolge, im Gegenteil: speziell die embryonale Stammzellen verhalten sich wie Krebszellen
  • Selbst die Forschungsergebnisse sind mit adulten Stammzellen positiver. (Adulte Stammzellen sind Stammzellen, die bereits ausgewachsenen Lebewesen entnommen werden, zum Beispiel dem Knochenmark oder dem Blut).

... es keine Alternative dazu gäbe;

  • Es gibt sehr wohl eine Alternative zur embryonalen Stammzellforschung: Die adulten Stammzellen.
  • Diese Alternative ist gar nicht schlechter als die der embryonalen Stammzellen, im Gegenteil: Bisher haben sich embryonale Stammzellen in ihrer Anwendung ausschließlich wie Krebszellen verhalten.
  • Alle therapeutisch erfolgreichen Stammzellen sind NICHT embryonal gewonnen, sondern stammen aus Nabelschnurblut, Knochenmark oder peripherem Blut.
  • Es gibt erste Ergebnisse, dass nicht nur adulte Stammzellen, sondern auch bereits ausdifferenzierte Zellen in den Stand von multipotenten, pluripotenten und sogar totipotenten Stammzellen zurückversetzt werden können.

... auch dann nicht, wenn die Tötung von Embryonen nur in einem bestimmten Stadium der Forschung nötig ist und bei der Stammzelltherapie demnächst keine embryonalen Stammzellen eingesetzt werden.

  • Gerade die propagierten Erfolgsszenarien basieren nicht allein auf der Stammzellforschung, sondern auch auf der Stammzelltherapie. Die Tötung von Embryonen wäre also nicht nur ein Forschungsschritt und damit vorübergehend, sondern systembedingt notwendig.
Nochmal das Fazit

Ohne dass wir ein speziell katholisches, kirchliches oder christliches Gebot bemühen müssen, sondern aus der über Jahrhunderte entwickelten und der deutschen Verfassung zugrunde liegenden Ethik folgt ohne Einschränkung, dass die verbrauchende Forschung an Embryonen und die anvisierte embryonale Stammzelltherapie moralisch verwerflich ist.

Möchtest Du mir schreiben? Für diese Katechese ist Peter verantwortlich.