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Das fünfte Gebot - Du sollst nicht töten

2. Die Abtreibung

Im ersten Teil der Katechese zum Tötungsverbot habe ich versucht, den Grund für dieses Verbot herzuleiten - und Ausnahmen vom Grundsatz "Du sollst nicht töten!" zu begründen. Dabei hat sich als Formulierung des Tötungsverbotes der Satz aus einer Papstenzyklika bewährt: "Es ist immer und überall und unter allen Umständen Unrecht, unschuldiges menschliches Leben direkt zu töten."

Im zweiten Teil der Katechese wollen wir uns nun mit den Ausnahmen vom Tötungsverbot beschäftigen, die in unserer Gesellschaft akzeptiert oder doch zumindest diskutiert werden - für die die Katholiken jedoch keine ausreichenden Gründe erkennen.

Im Einzelnen werden das (hier in Teil zwei) die Fragen nach Abtreibung, (und in Teil drei) die Euthanasie (Sterbehilfe), Selbstmord und Tötungen im Zusammenhang der "Reproduktionsmedizin" (also z.B. Klonen, PID, IVF etc.) und traditionelle Tötungen in fremden Kulturen sein.

1. Teil: Begründung, Formulierung und Ausnahmen
3. Teil: Euthanasie, Selbstmord,  Fortpflanzungsmedizin und Menschenopfer

 

 

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Diese Katechese ist auch als gedrucktes Heft (Nr. 072) erhältlich: Kostenlose Bestellung

Welcher Maßstab gilt?

Da viele Menschen glauben, "Gut" und "Böse" sei etwas, was die Gesellschaft selbst festlegen kann, werden für die gesetzlichen Regelungen in moralischen Fragen nur noch politische Argumente zur Wertung herangezogen. Was erlaubt ist, ist auch gut - und was gut und erlaubt ist, ergibt sich allein aus der Festlegung durch die Gesellschaft oder Politik.
Als erlaubt und gut gilt, was in den Augen der Gesellschaft das "Bessere" ist: Weil die Gesellschaft so besser funktioniert, weniger Konflikte auszutragen hat, weniger Kosten bewältigen muss - oder weil es eine gesellschaftlich verbreitete Meinung gibt, die ansonsten schwer zu ändern wäre.

Dass die katholische Kirche mit ganz anderen Voraussetzungen in Diskussionen zu moralischen Normen einsteigt, wissen manchmal selbst Vertreter des katholischen Glaubens nicht. Für uns ist es in den entscheidenden moralischen Fragen völlig uninteressant, aus welchen persönlichen Motiven heraus ein Gesetz erlassen oder befolgt wird - oder mit welchen positiven Konsequenzen der Gesetzgeber rechnet. Für die katholische Kirche, die naturrechtlich denkt, leiten sich "Gut" und "Böse" aus der Wirklichkeit ab, die wir vorfinden (und manchmal noch entdecken müssen). Diese Wirklichkeit kann durch kein Gesetz, kein Gebot und keine Vorschrift verändert werden.

Das Naturrecht ist zum Beispiel auch die Grundlage für die Menschenrechte, die durch keinen Staat und keine Regierung in der Welt gebeugt werden können.
Zum Beispiel ist es immer und überall Unrecht, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe zu foltern, zu misshandeln oder zu töten. Falls ein Staat ein Gesetz erlässt, dass die Misshandlung von Menschen bestimmter Hautfarbe erlaubt, dann ist nicht die Misshandlung plötzlich etwas Gutes - sondern das Gesetz ist schlecht.

Gäbe es kein Naturrecht - also kein Gut und Böse unabhängig von Gesetz, Kultur oder Gesellschaft -, dann gäbe es auch keine Möglichkeit, von einem "Unrechtsstaat" zu sprechen - weder in Bezug auf den NS-Staat oder dem Stalinismus, noch in Bezug auf die vielen Gewalt-Diktaturen der Geschichte.

Das heißt nicht, dass die Motive oder die gewünschten Konsequenzen einer gesetzlichen Regelung (zum Beispiel der Legalisierung der Abtreibung) bedeutungslos sind. Aber sie reichen oft nicht aus, um ein moralische Urteil zu fällen - oder sind, für sich betrachtet, sogar irreführend.

Grenzüberschreitungen

Bevor wir beginnen, möchte ich eine Argumentationsfigur "enttarnen", die gerade in diesem Zusammenhang für große Verwirrung sorgt: Das Argument der "Grenzüberschreitung" oder das "Wo kämen wir denn hin!"-Argument.

Für dieses Argument gibt es viele Umschreibungen. Im englischen wird gerne vom "slippery slope" gesprochen: Der rutschige Abhang. Hat man erst einmal den Fuß auf diesen Abhang gesetzt, gibt es kein Halten mehr.

Der gute alte Julius Cäsar hat mit einer seiner Flussüberquerungen das geflügelte Wort von der "Überschreitung des Rubikons" geprägt: Wenn dieser Fluss von Cäsar und seinen Soldaten überquert wird, dann ist gleichzeitig die Grenze zwischen Frieden und Krieg überschritten worden.

Im Deutschen wird dafür gerne das Bild des "Dammbruchs" genommen: Wenn es erst einmal im Deich oder Staudamm auch nur einen kleinen Riss gibt, wird der ganze Damm brechen.

Neuerdings hat sich dafür auch "ein bisschen schwanger geht nicht" eingebürgert.

Natürlich sind diese Gedanken nicht dumm - sie veranschaulichen, was passiert, wenn eine moralische Norm missachtet wird. Aber sie begründen diese Norm nicht. "Dammbruch"-Argumente erklären nicht, warum es moralisch nicht erlaubt ist, eine bestimmte Grenze zu überschreiten; sie verdeutlichen nur, dass die Duldung oder gar Rechtfertigung eines kleinen Übels schnell (oder sogar immer..?) zu großen Übeln führt. Aber ob das kleine Übel wirklich ein Übel ist, ergibt sich aus den "Dammbruch"-Prophezeiungen nicht.
Anstelle der Dammbruch-Orakel muss eine echte Begründung einer Norm erstens eine klare und gut begründete Grenze zwischen "Übel" und "Nicht-Übel" ziehen - und zweitens nachweisen, dass es zwischen "Kleinem Übel" und "Großem Übel" keine weitere, ebenbürtige Grenze mehr gibt.

Ich betone nochmal, dass die "Dammbruch"-Szenarien in der Verkündigung eine wichtige Rolle spielen. Denn ihr Stärke erweisen sie vor allem, wenn es darum geht, Menschen zu mobilisieren, für oder gegen eine Sache einzutreten. Ich weiß von vielen Menschen, die erst die Dringlichkeit einer Situation erkannt haben, als sie sich die möglichen Folgen vor Augen gehalten haben.
Für diese Katechese gehe ich allerdings davon aus, dass nicht die Dramatik des Tötungsverbotes herausgestellt werden muss - sondern zunächst, ganz sachlich, dessen moralische Reichweite.
Abtreibung

Ob Abtreibung erlaubt oder verboten sein sollte, ist ein Paradebeispiel für die Vermischung von Angriffen auf die Motive, Mobilisierung durch Verweis auf die Konsequenzen, Nebenkriegsschauplätzen - und so weiter. Dabei wird der entscheidende Frage, ob der Embryo überhaupt ein Mensch ist, viel zu wenig Beachtung geschenkt.

Bei der Frage nach der Abtreibung geht es vor allem um die Frage, wie die Wirklichkeit beschaffen ist - oder, mit anderen Worten, ob die "Sache" richtig gesehen wird. Wenn der Embryo erst mit der Geburt (oder mit einem anderen, davor liegenden Entwicklungsschritt) zum Menschen wird und zuvor lediglich ein Körperbestandteil der Mutter ist, ist die Frage moralisch schnell geklärt: die Entfernung von Körpergewebe, Geschwulsten, Organe oder sogar ganzer Organsysteme fallen selbstverständlich nicht unter das Tötungsverbot.

Wenn der Embryo jedoch ein Mensch im vollen Sinne des Wortes ist, dürfte auch die moralische Bewertung einer Abtreibung nicht mehr groß zu diskutieren sein. Kindstötungen sind in unserer Gesellschaft unstrittig ein Verbrechen. Jeder Bericht über Vernachlässigung von Säuglingen, Tötung von Kleinkindern oder Verbrechen an Schulkindern führt zu einem Aufschrei in der Gesellschaft.

Es besteht also zunächst nicht die Notwendigkeit die Frage zu diskutieren, ob es erlaubt oder verboten sei, Kinder zu töten - sondern die Frage zu klären, ob der Embryo ein solches Kind - also ein Mensch - ist. Zu klären ist also, ob der Vertreter oder der Gegner einer Abtreibungslegalisierung unter Umständen in der Sache irrt.

Ist der Embryo ein Mensch?

Nun dürfte es den Umfang dieser Katechese sprengen, wenn ich hier alle Argumente wiedergeben wollte, die sich darauf beziehen, ab wann jemand ein menschliches Wesen ist. Vor allem, weil diese Argumente zum größten Teil medizinischer und philosophischer Art sind, will ich hier darauf verzichten. Meiner Meinung nach ist diese Frage sowieso längst geklärt: Es gibt keinen entscheidenden Entwicklungsschritt nach der Befruchtung der Eizelle, der die Annahme rechtfertigt, dass der Embryo zuvor nur ein Teil der Gebärmutter und anschließend ein eigener Mensch sei. Mit der Befruchtung der Eizelle - der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle - sind alle Voraussetzungen für die Entwicklungen der Person gegeben; daran schließt sich eine kontinuierliche und gleichmäßige Entwicklung an, die keineswegs mit der Geburt abgeschlossen ist.

Natürlich mache ich es mir in diesem Augenblick leicht. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass für viele Menschen diese Frage keineswegs geklärt ist und oft behauptet wird, dass man es nicht genau wisse, ab wann jemand ein Mensch sei.
Aber dieses Unwissen ist nur ein Unwissen der Gesellschaft bzw. der Öffentlichkeit. In der Medizin, der Biologie und auch der Philosophie (der Anthropologie) ist diese Frage längst geklärt. Dass dieses Ergebnis nicht wirklich bekannt ist, hat politische Gründe. Ein wenig ausführlicher gehe ich in der Katechese zur «Anthropologie - Was ist der Mensch?» ein.
Wie mit einem Sachirrtum umgehen?
Aufklärung

Wenn es in einer moralischen Frage einen Sachirrtum gibt, ist das richtige Gegenmittel dagegen die Aufklärung. Es geht also darum, "die Sache zu klären", im Falle der Abtreibung also (auf möglichst positive Art und Weise) darzulegen, dass der Betroffene der Abtreibung, das Kind, in Wirklichkeit ein vollgültiger Mensch ist.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sollte die Bevölkerung, die nicht glaubte, dass es in den KZs tatsächlich zu den abscheulichen Gräueltaten gekommen sei, die Gelegenheit haben, sich durch Besichtigung der Kzs eines Besseren belehren zu lassen.

Nun haben wir das Problem, dass Teile der Gesellschaft gar kein Interesse an einer Klärung bzw. Aufklärung haben. Die Annahme, der Embryo sei gar kein Kind, hat sich in vielerlei Hinsicht als die praktischere und bequemere erwiesen. Warum sich ein schlechtes Gewissen machen lassen, wenn es für den Einzelnen in dieser Gesellschaft so einfach ist, sich einen Irrtum zu bewahren?

Da große Teile der Bevölkerung des Nachkriegsdeutschland kein eigenes Interesse an der Wahrheit über die KZs hatten, griffen die Alliierten zum Mittel des Zwangs: Auch die, die lieber die Augen vor der Wirklichkeit verschlossen hätten, wurden durch Zwangsbesichtigung mit der Wirklichkeit konfrontiert.

Verbot und Strafandrohung

Weil die Aufklärung über einen Sachirrtum immer die Mitwirkung des Irrenden voraussetzt - und diese leider oft genug nicht gegeben ist -, ist zusätzlich das strafbewehrte Verbot durch den Staat absolut notwendig.

Es ist ein Irrglaube, dass wir die Gesellschaft nur in jeder Hinsicht (z.B. über Produkte, die durch Kinderarbeit entstanden sind) aufklären müssen - und dass sich die Menschen danach automatisch korrekt verhalten würden. Jede Erfahrung spricht dagegen, andernfalls hätten wir schon längst keine Gesetze mehr, sondern nur noch Fortbildungsveranstaltungen.

Leider wird diese idealisierte Vorstellung immer genau dann beschworen, wenn sich die Mehrheit der Menschen offensichtlich nicht aufklären lassen will.

Dem entspricht - leider nur zum Teil - auch die Rechtsprechung in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern: So ist die Abtreibung, also die bewusste und direkte Tötung des ungeborenen Kindes, in Deutschland immer noch Bestandteil des Strafgesetzes und somit verboten (auch, wenn das den meisten Deutschen nicht bekannt ist). Lediglich die Strafe wird ausgesetzt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind - allerdings sind diese Voraussetzungen so allgemein gehalten, dass von einer Strafe in so gut wie allen Fällen abgesehen wird. Eine Straftat, die allerdings nicht bestraft wird, wird in der Bevölkerung nicht mehr als solche angesehen.

Dazu kommt noch, dass diese Straftat sogar per Gesetz von den Krankenkassen bezahlt werden muss - und ein Arzt, der diese Straftat nicht korrekt durchführt, für den "Schaden", den eine missglückte Abtreibung nach sich zieht, aufkommen muss.

Da wundert es nicht mehr, dass die Gesellschaft zu dem Schluss kommt, Abtreibung sei rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung - und ebenso wundert es nicht mehr, dass der Staat seiner Pflicht, über das wahre Wesen der Abtreibung zu informieren und aufzuklären, nicht angemessen nachkommen will.

Kriminalisierung

Nun mag die Rechtsprechung und auch die Politik das wahre Wesen der Abtreibung verschleiern - für die betroffenen Frauen ist die die Tötung ihres ungeborenen Kindes, selbst wenn es unerwünscht sein sollte, niemals eine Kleinigkeit. Viele Frauen haben gottseidank eine natürliche Abneigung dagegen, ihre Kinder zu töten - auch wenn sie ungeboren sind, auch wenn deren Personsein geleugnet wird, auch wenn kein Richter droht und wenn die Krankenkassen alle Kosten tragen. Abtreibende Mütter plagen sich durchaus - und häufiger, als ihre Umgebung es wahrnimmt - mit Gewissenskonflikten und Selbst-Vorwürfen.
Deshalb klingt es wie Hohn, diesen Frauen noch zusätzliche Lasten aufzubürden, indem man ihnen mit Strafe droht - und sie "kriminalisiert".

Aber ein Verbot und eine damit verbundene Strafandrohung soll niemals "kriminalisieren", sondern schützen. Selbstverständlich wird derjenige, der sich nicht an dieses Gebot halten will, mehr oder weniger kriminell. Aber das ist die Konsequenz seiner freien Entscheidung, nicht des Verbotes. Wir dürfen niemals ein Schutz für ein schützenswertes Gut - in diesem Fall das Leben eines unschuldigen Kindes - aufgeben, nur weil wir Verständnis für eine freie, aber schlechte Entscheidung haben.

Zudem zeigt die Erfahrung, dass Frauen oft von außen unter Druck gesetzt werden, ihr Kind abzutreiben - und ihre Not sich daraus ergibt, dass sie ihr Kind zwar nicht töten lassen wollen, aber ihnen die Argumente fehlen, es zu retten. Wenn sich eine Mutter dann einfach auf das Gesetz berufen könnte: "Ich werde nicht abtreiben - allein schon deshalb, weil es verboten ist und bestraft wird!" ist das oft eher eine Entlastung - und keine zusätzliche Belastung.
Letztlich ist das aber wiederum eine Frage, deren Beantwortung davon abhängt, ob wir das Kind als vollwertige menschliche Person ansehen. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird durch eine Strafandrohung ein belangloser medizinischer Eingriff "kriminalisiert" - und das wäre nicht in Ordnung. Wenn wir den Embryo aber als menschliche Person erkennen, wird durch eine Strafandrohung eine kriminelle Tat nur als solche geahndet - und gleichzeitig ein unschuldiges Kind gerettet.

Ist es nicht besser...?

Ein weiteres Argument ist: "Ist es nicht besser, getötet zu werden als ungewollt geboren?" Viele Argumente gehen in dieser Richtung: "Wenn das Kind merkt, dass es nicht geliebt wird, wird es noch mehr leiden!"; "Mit dieser Behinderung ist ein glückliches Leben doch nicht mehr möglich!"; "Unter diesen schlechten sozialen Voraussetzungen wird das Kind doch kein schönes Leben haben" - und so weiter.

Im Grund brauchen wir über dieses "Argument" nicht länger nachdenken. Es ist niemals erlaubt, einem in Not geratenen Menschen dadurch zu helfen, indem man ihn tötet und damit das Problem "beseitigt"; es ist immer die Aufgabe eines jeden Menschen, die Not zu beseitigen.

Aber das Argument mit dem zukünftigen "schlechten Leben" hat sich in vielen Köpfen so festgesetzt, dass mir noch ein paar weitere Gedanken dazu erlaubt sein sollen:

Das erste Problem dieser "Ist es nicht besser...?"-Argumente ist, dass sie lediglich mit Wahrscheinlichkeiten und Vermutungen arbeitet. Tatsächlich kennen wir die Zukunft nicht.

Zweitens wäre diese Argumentation selbst dann unwirksam, wenn wir wüssten, dass jemand "ein schlechtes Leben" haben wird. Denn wenn es erlaubt wäre, alle Menschen zu töten, die ein wie immer geartetes "schlechtes Leben" haben - warum sollte das nur für ungeborene Kinder gelten? Wenn wir aber beginnen, auch bereits geborene Kinder und Erwachsene von ihrem unangenehmen Leben zu befreien (Behinderung, Armut, soziale Benachteiligung, drohende Gefängnisstrafen etc.), sind wir bereits mitten im Faschismus, der alles "lebensunwerte" Leben vernichtete.

Tatsächlich brauchen wir nur die angeblich gescheiterten Existenzen zu fragen, ob sie lieber abgetrieben worden wären; oder ob es ihnen etwas ausmachen würde, wenn man sie töte um sie von ihrem "schlechten Leben" zu erlösen - so werden wir selbst bei Menschen mit sehr ungünstigen Startbedingungen und sehr leidvollen Leben mit unserer Frage aus Unverständnis stoßen.

Natürlich gibt es auch Menschen, die zustimmen und um "Erlösung" und "nachträglich Abtreibung" bitten würden - siehe dazu im Abschnitt über den Freitod.
Aber unabhängig davon, ob das die zahlenmäßige Mehrheit oder nur eine verschwinde Minderheit ist - wir würden mit unserem Verhalten ("Alle Menschen mit schlechten Startbedingung wird der Start überhaupt verweigert, indem wir sie töten") auch die "disqualifizeren" und ermorden, die trotz schlechter Anfangsbedingungen ein gutes Leben vor sich gehabt hätten.

Das Argument: "Wenn diese Kinder nicht gesund sind, dann werden sie auch nicht glücklich werden!" offenbart eine Beschränkung des Glücks auf reine Äußerlichkeiten. Jeder der mit Behinderten, selbst mit schwer geistig behinderten Menschen zu tun hat, wird bestätigen, dass Glück, Lebensfreude und auch Vergnügen nicht von Äußerlichkeiten abhängt. Vielmehr entsteht Glück durch Umstände, die wir niemals prophezeien, berechnen oder an messbaren Voraussetzungen festmachen können.

Wenn wir uns also bei den bereits lebenden Menschen nicht anmaßen wollen, ihr Leben als lebensunwert zu bezeichnen und ihnen jede Möglichkeit, glücklich zu werden absprechen wollen, dann sollten wir das erst recht nicht bei den ungeborenen Kindern tun, deren Zukunft wir gar nicht kennen.

Die bedrohte Gesundheit der Mutter

Wie wir schon im ersten Teil der Katechese erfahren haben, erlaubt die christliche Moral eine indirekte Tötung des Kindes, wenn das Leben der Mutter und das Leben des Kindes nicht gleichzeitig geschützt werden können.

Zur Erinnerung: Dabei ist keineswegs die direkte Tötung des Kindes erlaubt, sondern nur Handlungen, die das Leben der Mutter retten sollen und dabei notgedrungen das Leben des Kindes gefährden.

Aus diesem Konflikt, in dem zwei Leben gegeneinander stehen, wurde nach und nach etwas konstruiert, das heute einen großen Teil der schrecklichsten Abtreibungen rechtfertigt: Die sogenannten Spätabtreibungen aufgrund von (vermuteten) Behinderungen.

Auch das ist wenig bekannt: In Deutschland sind unter Umständen auch Abtreibungen weit nach dem 3. Monat erlaubt. Die 12-Wochen-Grenze gilt nämlich nicht für Abtreibungen aus medizinischen Gründen.
Offiziellen Statistiken zufolge wurden im Jahre 2007 402 Kinder in der 20. bis 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben; weitere 229 Kinder in der 23. Schwangerschaftswoche oder später. (Mit moderner medizinischer Versorgung sind jedoch frühgeborene Kinder bereits nach der 20. Schwangerschaftswoche außerhalb des Mutterleibes lebensfähig. Dieses Kriterium definiert eine Spätabtreibung.)
Wie immer wird die Dunkelziffer weitaus höher angesetzt, hinzugezählt werden müssen die Abtreibung zwischen der 12. und 20. Schwangerschaftswoche, die offiziell nicht als Spätabtreibungen erfasst werden.

Der Wandel der Argumentation begann mit einer veränderten Definition von Gesundheit durch die WHO. Demnach besteht Gesundheit im "Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur im Fehlen von Krankheit oder Gebrechen." ("Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.")
Demnach ist die Gesundheit der Mutter bereits bedroht, wenn die Geburt des Kindes (und dessen Erziehung) ihr geistiges und soziales Wohlergehen beeinträchtigt. Mütter, die durch eine mögliche Behinderung des Kindes überfordert sein könnten, fallen also nun unter die "medizinische Indikation" - es stehen angeblich Gesundheit des Kindes gegen Gesundheit der Mutter.

Wer diese Argumentation aufmerksam betrachtet, erkennt deren Unhaltbarkeit. Wenn ein Kind Probleme macht, müssen die Probleme beseitigt werden, nicht das Kind - das gilt selbstverständlich für geborene Kinder - und ohne Abstriche auch für ungeborene Kinder.
Ein echter Abwägungsfall besteht nicht, wenn auf der einen Seite die Gesundheit der Mutter steht (oder ihr Wohlbefinden) und auf der anderen Seite das Leben des Kindes. Im Hinblick auf eine mögliche Tötung eines Menschen kann man nur Gleiches mit Gleichem - also Leben gegen Leben - abwägen.

Adoption

Außerdem gibt es für die meisten angeblichen Dilemma-Situationen, mit denen die Abtreibungen gerechtfertigt werden, eine gern übersehene Lösung: Die Freigabe des Kindes zur Adoption.

Gerade neugeborene Kinder werden gerne adoptiert und die Liste der wartenden kinderlosen Elternpaar ist um einiges länger als die der zur Adoption freigegebenen Kinder (2008 standen 774 Kindern und Jugendlichen ("Adoptionsbewerbern") 7841 adoptionswillige Elternpaare gegenüber).
Natürlich erspart sich eine Mutter, die sich anstelle einer Abtreibung für die Freigabe ihres Kindes zur Adoption entschließt, nicht die Mühen und Risiken der Geburt. Da bekannt ist, dass nicht wenige Mütter in der Schwangerschaft oder nach der Geburt eine emotionale Bindung zu ihrem Kind aufbauen und es anschließend nicht mehr übers Herz bringen, ihr Kind abzugeben, entscheiden sich manche Frauen frühzeitig für eine Abtreibung - sie wollen das "Risiko" nicht eingehen, das Kind eventuell doch behalten zu wollen.

Auch in den Fällen, in denen der entscheidende Impuls zur Nicht-Annahme des Kindes nicht von der Mutter, sondern von außenstehenden Personen kam, wird es für die Mutter nach der Geburt emotional noch schwerer, ihr Kind abzugeben. Abtreibung scheint so etwas wie der psychisch "schonendere" Verzicht auf Elternschaft - schonender allerdings nicht für das Kind.

"Schonender" ist es aber auch nicht für die Mutter: Denn auch Abtreibungen haben nicht zu vernachlässigende medizinische und psychischen Folgen:
Neben den Frühfolgen (Blutungen, Verbleiben von Geweberesten in der Gebärmutter, Entzündungen/Infektionen von Gebärmutter und Eileitern, Durchstoßung der Gebärmutter, Narkosezwischenfälle) und den medizinischen Spätfolgen (Unfruchtbarkeit, Schwäche des Gebärmutterhalses, Erhöhte Fehl- und Frühgeburtenrate, Blutungen in der Schwangerschaft und mangelhafte Rückbildung der Gebärmutter) gibt es die seelischen Spätfolgen, auch als PAS - Post-Arbotion-Syndrom - bezeichnet:
Zu den traumatischen Belastungsstörungen gehören: Flashbacks [63%], Alpträume, Depressionen [88%] bis hin zu Selbstmordversuchen [28%], Stimmungsschwankungen, Weinkrämpfe, hysterische Anfälle [51%], Angstzustände, Schlaflosigkeit, Schuld-, Reuegefühle, Selbstvorwürfe [85%], Absterben des Gefühlslebens.
Außerdem: 70% der Paare trennen sich innerhalb eines Jahres nach der Abtreibung.

(Quelle: www.abtreibung-online.de/abtreibung_folgen.htm)

So verständlich die Gefühle und Emotionen der Mutter - und so verwerflich ein Druck Außenstehender auf diese Mutter: Nichts davon rechtfertigt die Tötung des Kindes. In Bezug auf die gesundheitlichen und psychischen Belastungen der Mutter empfiehlt sich eher eine ärztlich begleitete Schwangerschaft mit anschl. Adoption - als eine Abtreibung mit ihren medizinischen und psychischen Folgen; angesichts adoptionswilliger Paare erscheint eine Abtreibung noch eine Stufe widersinniger; regelrecht absurd ist der Gedanke, das Kind zu töten, bevor sich eine Mutter-Kind-Beziehung entwickelt, die dem Kind das Leben retten könnte.

Die Quacksalber-Alternative

Ein weiteres Argument für die Legalisierung der Abtreibung ist der Hinweis auf die Quacksalber und "Engelmacher", die medizinisch nicht ausgebildet den abtreibungswilligen Frauen illegal zu Hilfe kommen - und dabei durch ihre Inkompetenz das Leben der Frauen gefährden. Nicht wenige Frauen haben in der Zeit, als Abtreibungen verboten waren, ihr Leben auch deshalb verloren, weil sie selbst Hand anlegten oder durch Gifte, Hunger oder Überanstrengung eine Frühgeburt provozierten.

So schrecklich die Nöte der Frauen damals waren und auch heute sein würden, wenn Abtreibung wieder verboten wäre: Es gibt aus der dramatischen Situation einer ungewollt schwangeren Frau eben nicht nur den einen Ausweg der Kindstötung. Wenn in einer Gesellschaft eine ungewollte, außereheliche oder durch Vergewaltigung entstandene Schwangerschaft einen so großen Druck erzeugt, dass die Frau durch illegale Abtreibungen ihr Leben riskieren, dann kann die Lösung auch bedeuten, dass die Gesellschaft sich ändern muss.

Aber selbst wenn die gesellschaftlichen Einrichtungen (Kirche, Politik und Medien) dies erkennen und dafür werben, das Leben eines jeden Kindes höher zu schätzen als bürgerliche Moral und Ansehen - selbst dann wird es immer Menschen geben, die lieber ein Kind illegal und unfachmännisch töten lassen als sich der elterliche Verantwortung zu stellen oder ihr Kind zur Adoption freigeben. Nur wird man dies auch durch eine Legalisierung der Kindstötungen nicht verhindern.

Zudem haben nicht nur unfachmännische und illegale Abtreibung ihr gesundheitliches Risiko. Auch die Abtreibung auf heutigem hohem medizinischen Niveau bergen gern verschwiegene Risiken und Nebenwirkungen (und häufig auch psychische Spätfolgen). Es ist wäre interessant zu erfahren, ob die Anzahl der geschädigten Frauen durch die Legalisierung der Abtreibungen geringer geworden ist.

Die kriminologische Indikation - Nach einer Vergewaltigung

Ein letztes Beispiel sei noch angeführt - die ungewollte Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung. Auch wenn eine solche Situation ganz neue und dramatische Verstrickungen mit sich bringt - am Wesen der Frage nach der Erlaubtheit von Abtreibungen ändert auch diese Situation nichts.
Denn so schrecklich, wie eine Vergewaltigung für das Opfer ist - das Kind bleibt daran unschuldig; die Schrecken der Vergewaltigung werden nicht weniger oder leichter erträglich.
Die Argumentation, dass eine Mutter, die das Trauma der Vergewaltigung nur so gerade eben überwinden könne, durch die ständige Erinnerung durch das in ihr wachsende Kind letztlich an der Trauma-Bewältigung scheitern wird, klingt einleuchtend und ist mit Blick auf die unsagbaren Nöte der Vergewaltigungsopfer nachvollziehbar.

Aber wiederum gilt: "Wenn ein Kind Probleme macht, müssen die Probleme beseitigt werden, nicht das Kind." Denn gerade die Abtreibung bereitet neue psychische Probleme; es erleichtert die Situation des Opfers einer Vergewaltigung nicht, wenn sie nun auch noch zur Täterin wird; eine gute Therapie kann die Traumabewältigung gerade durch die Annahme des Kindes angehen; eine Verdrängung der Schwangerschaft als Tatfolge führt maximal zu einer Verdrängung der Vergewaltigung - aber nicht zur Bewältigung.
Vor allem aber gilt: Kein Unrecht, das wir erleiden, berechtigt uns, selbst Unrecht zu verüben.

Ich habe selbst mehrere Frauen kennen gelernt, die durch eine Vergewaltigung schwanger geworden sind und dennoch ihre Kinder mit unglaublicher Großherzigkeit und in Liebe angenommen und erzogen haben. Sie lernten mit der «Beschmutzung» durch die Vergewaltigung zu leben, weil sie darauf mit der Liebe zu den Kindern antworteten. Ein dieser Mütter meinte: «Beschmutzt haben sich letztlich nur die Täter.»

Wie denken Abtreibungsbefürworter?

Angesichts des eigentlich klaren Befundes verwundert es, dass es so viele Menschen gibt, die immer noch Abtreibungen befürworten - und gleichzeitig keine Schwierigkeiten haben, die Misshandlung eines Säuglings als Verbrechen an der Menschheit zu beklagen. Selbst der klare Nachweis, dass es sich auch bei Embryonen um vollwertige Menschen handelt, hilft oft nicht viel.

Der entscheidende Punkt liegt weniger in Argumenten, sondern in der Unpersönlichkeit einer Abtreibung. Es gibt Menschen, die im Versuchslabor an Stromreglern drehen, selbst wenn ihnen gesagt wird, dass dadurch Menschen unter Strom gesetzt und gequält werden. Die gleichen Menschen bringen es aber nicht übers Herz, einem Menschen Schmerz zuzufügen, dem sie in die Augen schauen.

So ähnlich ist es auch bei einer Abtreibung. Alles, was dort geschieht, geschieht an unsichtbaren Opfern, deren Gesichter man nicht sieht und deren Schreie nicht zu hören sind. Einen Säugling, der geboren worden ist, kann man ins Herz schließen - einem Embryo, den noch keiner gesehen hat, kann man den Zutritt zum Herzen leicht verwehren.

Deshalb sind Filme wie "Der stille Schrei" oder Bildbände über die Schönheit der Embryonen so wertvoll - und werden auch deshalb so stark angefeindet. Denn sie offenbaren - ohne Argumente, nur durch die Macht der Bilder - die Wirklichkeit des ungeborenen Lebens.

Die Scheinfrage

Als 1999 der Vatikan die deutschen Bischöfe aufforderte, aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen, weil mit der Ausstellung des Beratungsscheines die Beratungsstellen an der Abtreibung mitwirkten, gab es eine lange und emotional geführte Diskussion in Deutschland. Im Grunde ging es um die Frage, ob die Kirche an einem Vorgang mitwirken dürfe, der unter anderem zur Abtreibung führt, um durch die Mitwirkung (also die Beratung) Frauen zu einem Verzicht auf die Abtreibung zu bewegen. Oder, anders formuliert: Darf ich als katholische Beratungsstelle einen Schein ausstellen, der zu einer legalen Abtreibung verwendet werden kann - selbst wenn durch die Beratung zahlreiche Abtreibungen verhindern kann?
Die Antwort darauf mag politisch schwer verdaulich sein, aber sie ist moralisch eindeutig: Nein, eine wie auch immer geartete Mitwirkung an einer unrechtmäßigen Tötung ist auch dann nicht erlaubt, wenn ich auf der Gegenseite hunderte (vielleicht sogar tausende) Leben rette.

Wir kommen im Zusammenhang mit der Stammzelltherapie darauf zurück. Aber das Prinzip ist klar: Ich darf niemals einen unschuldigen Menschen direkt töten, selbst wenn ich dadurch die Welt retten könnte. Viele Spielfilme ("The Dark Knight") und Romane bauen auf diesen Konflikt auf - und beantworten ihn meistens korrekt (so z.B. in den martialischen Romanen von David Gemmell). "Nicht töten dürfen" heißt aber, auch nicht an der Tötung mitwirken. "Mitwirkung" bedeutet, etwas zu tun, das einen unverzichtbaren Baustein speziell für den Tötungsprozess darstellt.
Solche Entscheidungen sind immer schwierig, emotional z.T. schwer nachvollziehbar und in der jeweiligen Situation nicht leicht zu durchschauen. Robert Spaemann nannte im Zusammenhang mit der Diskussion über die Schein-Frage ein Beispiel aus der Nazi-Zeit:

In der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wurden viele Geisteskranke in Vernichtungslagern getötet. Ärzte sollten im Auftrag der Nazis die Kranken auswählen, die deportiert werden sollten. Im Nachhinein, nach der Befreiung Deutschlands durch die Alliierten, verwiesen einige der Ärzte, die Scheine zur Vergasung der Behinderten ausgestellt haben, auf ihre Motivation: Sie hätten an der Auswahl der zu tötenden Kranken nur deshalb mitgewirkt, um möglichst viele zu retten und vor der Vergasung zu bewahren. Natürlich hätten sie nicht alle retten können - aber ohne ihr Mitwirken wären noch viel mehr Menschen deportiert worden.

Der damalige Bundesgerichtshof ließ diese Argumentation nicht gelten. Eine Mitwirkung an einer Tötungsmaschinerie wird dadurch nicht erlaubt, indem man versucht, der Methode entgegenzuwirken. Es sei einem Menschen immer zuzumuten, sich einem solchen Massenmord gänzlich zu verweigern.

Halten wir fest: Das Verbot, einen unschuldigen Menschen direkt zu töten (oder an seiner Tötung mitzuwirken), gilt auch dann, wenn dadurch im "Endeffekt" weitere Leben bedroht sind oder vernichtet werden. Wir können nicht alle Menschen retten, schon gar nicht, indem wir einige töten. Sterben müssen wir letztlich alle. Aber wir müssen nicht sündigen.

Helfen

Die immer wieder vorgebrachte Maxime - "Helfen statt Anklagen" ist eine falsche Alternative. Wie schon gesagt, ist sowohl die Aufklärung als auch die gesetzliche Strafandrohung notwendig. Aber noch viel wichtiger - und zum Wesen des Christentums gehörend - ist selbstverständlich die Hilfe für Schwangere und in Not geratene Familien.

In dieser Hinsicht hat sich - Gott sei Dank! - die katholische Kirche in Deutschland (und auch weltweit) wenig zuschulden kommen lassen. Gerade die kirchlichen Beratungsstellen bieten zahlreiche konkrete, finanzielle und persönliche Hilfen an; darüberhinaus gibt es sehr gute katholische, evangelische und private Initiativen. Eine Übersicht über alle bekannten Organisationen - inklusive Links - findest Du hier: ( http://www.cdl-rlp.de/Lebensrechtlinks/Hilfe-statt-Abtreibung.html)

Hilfe statt Abtreibung

1000plus
Eine Initiative, die sowohl Aufklärung und Meinungsbildung beinhaltet, also auch eine Beratungsseite (www.vorabtreibung.net) von Pro Femina e.V. als auch die Intiative "Die Birke e.V.", die u.a. in Not geratene junge Mütter tatkräftig unterstützt.

Die Birke e.V.
Die Birke ist eine private Initiative, welche schwangeren Frauen eine Alternative zur Abtreibung aufzeigen möchte. Sie legt ihren Schwerpunkt hierbei auf die Beratung der Schwangeren durch ehrenamtliche Kräfte.

Lichtzeichen e.V.
Eine Initiative der Schönstattbewegung (in Vallendar bei Koblenz) zur Begleitung schwangerer Frauen in Konfliktsituationen. Der Schwerpunkt liegt auf konkreten Hilfsangeboten wie z.B. die kostenlose Versorgung mit Kinderkleidung.

Rahel e.V.
Bei Rahel haben sich Frauen und Männer zusammengeschlossen, welche eine Abtreibung durchlitten haben.

Hoffnung für das Leben e.V.
Hoffnung für das Leben bietet Schwangeren und Frauen mit Kindern, die in Not geraten sind, konkrete und praktische Hilfe an.

Haus Samaria
Das Haus Samaria bietet Frauen in Konfliktschwangerschaften konkrete Hilfe an. Dies umfasst sogar die Möglichkeit, dort aufgenommen zu werden und das Kind in der angeschlossenen Hebammenpraxis zur Welt zu bringen.

Selbsthilfe nach Abtreibung
Selbsthilfe nach Abtreibung möchte Frauen helfen, welche - aus welchen Gründen auch immer - eine Abtreibung vollzogen haben.

Lebensrecht.de
Lebensrecht.de ist eine sehr umfangreiche Sammlung von Links zu Lebensrechtsaktivitäten im Internet. Neben einer Liste von Lebensrechtsinitiativen in Deutschland gibt es auch eine umfangreiche Sammlung von Internetseiten aus dem Ausland. Weiterhin werden auch wichtige Seiten zum Lebensrecht in der Medienwelt oder aus Politik und Gesellschaft aufgeführt.

Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren e.V. (KALEB)
KALEB ist eine Initiative mit Schwerpunkt in den neuen Bundesländern, welcher Schwangeren in Not helfen und über die Folgen der Abtreibung aufklären möchte.

Mamis in Not
Diese Seite versucht Hilfsangebote insbesondere für Schwangere und Mütter im Teenageralter aufzuzeigen.

Treffen Christlicher Lebensrechts-Gruppen (TCLG)
Das TCLG versteht sich als Netzwerk von Initiativen, Beratungsstellen und Mutter-Kind-Einrichtungen. Die Internetseite hat einer sehr ausführliche - nach Bundesländern sortierte - Liste von Hilfseinrichtungen für Mutter und Kind.

Aktion Leben e.V.
Eine christliche Bürgerinitiative zum Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.

Abtreibung-Online
Eine Seite die Methoden und Folgen der Abtreibung aufzeigt und Argumentationshilfen für Lebensbefürworter gegen die Abtreibung liefern möchte.

Hilfe für Mutter und Kind e.V. (HMK)
Die Hilfe für Mutter und Kind hat sich als Ziel gesetzt, der "Kultur des Todes" in unserer Gesellschaft entgegen zu wirken. Dies umfasst die Unterstützung von Organisationen der Schwangerenhilfe und umfassende Öffentlichkeitsarbeit.

Freunde des (ungeborenen) Lebens
Diese private Internetseite versteht sich als Forum für Menschen, die sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen.

Stiftung Ja zum Leben
Die Stiftung "Ja zum Leben" hat sich als Ziel gesetzt, Schwangere in Not und angehende Eltern in schwierigen Verhältnissen finanziell zu unterstützen.

Pro-Leben.de
Pro-Leben ist eine Seite von engagierten Privatpersonen, die über Abtreibung informieren wollen. Es werden sowohl die Abtreibungsmethoden, wie auch die Folgen dargestellt. Es gibt einen Überblick über die rechtliche Situation und Argumentationshilfen gegen Scheinargumente für die Abtreibung. Abgeschlossen wird die Seite durch eine umfangreiche Linksammlung zum Thema Abtreibung sowie über katholische und evangelische Initiativen im Internet.

Jugend für das Leben
"Jugend für das Leben" ist eine Organisation von jungen Menschen, die sich für den konsequenten Schutz des menschlichen Lebens einsetzen, hierbei werden sie insbesondere von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) unterstützt.

Homepage der ungeborenen Kinder
Eine sehr schöne Seite, die mit Bildern die Entwicklung eine Kindes im Mutterleib zeigt, aber auch über Abtreibungsmethoden informiert, hierbei aber auf (überflüssige) Schockbilder verzichtet.

vitaL
Die Organisation vitaL versucht mit Hilfe von Kinokurzfilmen Alternativen zur Abtreibung aufzuzeigen. Weiterhin wird eine 24h-Hilfetelefon angeboten.

Babyklappen Info
Diese private Seite von Walter Winckelmann informiert über den Aufbau von Babyklappen, welche er selber auch anbietet. Weiterhin enthält die Seite eine Liste aller Babyklappen in Deutschland.

Arbeitskreis Leben e.V.
Ein Zusammenschluss von Christen aus verschiedenen Landes- und Freikirchen, die durch Information und Hilfe gegen die aktuelle Abtreibungspraxis angehen möchten. Der regionale Schwerpunkt liegt in Emden.

Jede Menge Leben
Diese Seite möchte eine Begleitung von Frauen während und nach Konfliktschwangerschaften anbieten, der regionale Schwerpunkt liegt im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Pro Life Berlin - Ja zum Leben
Einen Zusammenschluß Berliner Lebensrechtsgruppen mit konkreten Hilfsangeboten für Schwangere in Not. Der regionale Schwerpunkt liegt in Berlin.

Arbeitskreis Lebensrecht
Diese Seite bietet Informationen über Schwangerschaft und Abtreibung sowie eine umfangreiche Linksammlung zum Thema Abtreibung und Hilfe.

Aktion Moses / Sozialdienst katholischer Frauen
Die Aktion Moses möchte Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft die Möglichkeit anbieten, ihr Kind anonym zu entbinden oder ein bereits geborenes Kind anonym in fremde Obhut zu geben.

Initiative Mutter Anna (IMA) e.V.
Eine Initiative mit dem regionalen Schwerpunkt in Wiesbaden, welche Frauen mit Problemschwangerschaften unterstützen will. Neben dieser Unterstützung werden auch Vorträge an Schulen und Wochenendseminar zum Thema Abtreibung und ihre Folgen durchgeführt.

Möchtest Du mir schreiben? Für diese Katechese ist Peter verantwortlich.