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Was ist ein Ablass?

In der Katechese, die in Form von zwei Ablassbriefen geschrieben wurde, wird der Ablass in seiner grundsätzlichen Bedeutung erklärt. Viele Zeitgenossen - auch und vor allem die Christen selbst - haben oft kein sehr gutes Gefühl, wenn vom Ablass die Rede ist; deshalb empfiehlt es sich in einem solchen Fall, zuerst die "Ablassbriefe" als eine Hinführung zu lesen.

Wer aber keine Schwierigkeiten mit dem Ablasswesen der katholischen Kirche hat - sondern eher fragt, wie man denn nun Ablässe gewinnt -, für den ist diese kleine Abhandlung geschrieben.

 

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Diese Katechese ist auch als gedrucktes Heft (Nr. 079) erhältlich: Kostenlose Bestellung

Was genau ein Ablass ist

"Ein Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen" - so heißt die offizielle Definition, wobei damit einem Nichtstudierten erst einmal überhaupt nichts klar ist. Deshalb hier vorweg eine kleine Erklärung der Definition.

Ablass: Keine Sündenvergebung!

Zunächst ist der Ablass eben kein "Nachlass ewiger Sündenstrafen" - damit wäre nämlich die Vergebung der Sünden durch Gott gemeint. An unserem Heilszustand ("himmlisch" oder "höllisch" oder irgendwo dazwischen) ändert kein Ablass etwas - und auch kein sonstiges Werk. Allein Gott vergibt uns die Sünden, und das immer ungeschuldet und frei. Gerne wählt er für diese unverdiente Sündenvergebung die sakramentale Form (die Beichte), so glauben wir Katholiken; aber wir Katholiken lehnen entschieden ab, dass der Ablass irgendetwas mit diesem Geschenk Gottes zu tun hätte.

Der Spottvers "Wenn die Münze erst im Kasten klingt, die Seele aus der Hölle springt" ist daher doppelt falsch. Zum einen hat die Kirche niemals - auch nicht durch so dämagogische Prediger wie Tetzel - den Ablass als Beichtersatz bezeichnet; der Ablass war an der Sündenvergebung nicht beteiligt.
Zum anderen heißt der Spottvers auch korrekt: "Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt" - und mit diesem Feuer ist nicht das Höllenfeuer, sondern das Fegefeuer gemeint. Hm.. das klingt nach keinem großen Unterschied. Ist aber einer.

Gemeint sind also nicht die ewigen Konsequenzen, die mein Tun hat; sondern die zeitlichen Konsequenzen: Damit sind die irdischen, menschlichen Folgen einer Tat gemeint. Dass alle unsere Taten (und sogar auch unserer Worte und Gedanken) Folgen und Konsequenzen haben, wird wohl kaum einer bestreiten. Und dass schlechte Taten (also Sünden) eben auch schädliche Folgen haben, ist ebenfalls selbstverständlich. Dass wiederum jeder, der von Gott Vergebung erfährt und somit von den schädlichen Konsequenzen seiner Sünden für die Ewigkeit losgesprochen wurde, sich bemüht, auch die irdischen und menschlichen Folgen zu lindern, liegt nahe.

Dabei sollten wir nicht übersehen, dass die schwerwiegendsten Folgen einer jeden Tat der Täter selbst zu tragen hat. (So gesehen leuchtet es auch ein, dass selbst die Gedanken-Sünden wirkliche Folgen haben.) Die Abarbeitung dieser "geistigen Selbstverletzung" ist nicht einfach - das erfährt jeder, der sich bemüht, von angewöhnten Sünden loszukommen. So etwas braucht Zeit und Energie und kostet manchmal auch viel Leid. Deshalb verwundert es nicht, dass der gläubige Mensch davon ausging, dass diejenigen, die diese Mühen in diesem Leben immer schön beiseite geschoben haben, im "Vor-Himmel" diese Arbeit noch nachholen müssen. "Purgatorium" wird dieses Abarbeiten nach dem Tod vom Theologen genannt. "Fegefeuer" sagt der Volksfromme dazu.

Strafen: Keine Willkür

Außerdem erinnert die Bezeichnung "Nachlass zeitlicher Sündenstrafen" doch sehr an einen Gesetzesgeber, der diese Strafen festlegt. Das mag auch ein durchaus biblischer Gedanke sein - einleuchtender ist es aber, wenn wir nicht von Strafen sondern von Folgen reden. Strafen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, kann er auch mit einem Fingerschnippen und einem gütigen Lächeln wieder erlassen. Aber die Folgen, die sich ein Sünder selbst angetan hat, kann kein allmächtiger Gott einfach wegwischen, wenn er gleichzeitig ein gütiger Gott ist.

Im Film "The Mission" wird das am Sklavenhändler Mendoza deutlich gezeigt. Er kann sich selbst nicht vergeben, dass er seinen Bruder - zwar aus Eifersucht, aber im legalen Duell, sogar in Notwehr - getötet hat. Das Gesetz steht nicht gegen Mendoza - aber sein Gewissen verurteilt ihn. Und als er sich selbst eine Buße wählt, hält er sogar an dieser fest, obwohl ein scheinbar barmherziger Jesuit ihm diese Buße erlassen möchte.
Zugegeben: Es ist nur ein Film. Aber ein guter.
Nachlass: Kein Sündenschwamm

Deshalb ist der Ablass auch kein einfaches Wegwischen - durch einen Rechtsakt Gottes oder der Kirche - wie mit ein Schwamm, der eine Tafel wischt oder ein Schuldschein, der zerrissen wird. Schwamm und Schuldschein sind wunderbare Bilder für die Vergebung Gottes. Aber selbst wenn die Tat vergeben ist - die Folgen eines Mordes lassen sich nicht so leichthin korrigieren.
Deshalb ist mit dem "Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen" ein Tun gemeint: ein Arbeiten des Täters an sich selbst und für die Geschädigten (was, wie wir gesehen haben, immer Hand in Hand geht; immerhin ist der Täter der erste der Geschädigten). Und dieses Tun kann nicht einfach "erlassen" werden.

Genau darüber ärgern sich die reformatorischen Gemüter; und auch genau daran nimmt Luther in vielen seiner 95 Thesen Anstoß. Da hilft es auch nicht zu betonen, dass die freie, unverdiente Sündenvergebung durch Gott nicht Bestandteil des Ablasses, sondern dessen Voraussetzung ist. Für die Reformatoren ist es schwer zu verdauen, dass die katholische Kirche weiterhin im Ablass ein Werk sieht.

Ich meine, das leuchtet auch ein: Ein drogensüchtiger Mensch kann von seinen Eltern Vergebung erlangen für das, was er ihnen in den Jahren seiner Sucht angetan hat. Das ersetzt nicht die Entziehungskur und - noch schwieriger - das mühsame Erlernen, in Zukunft die Droge nicht als billige Zuflucht zu suchen, sondern sich den Anforderungen des Lebens zu stellen.
Ähnliches gilt auch für alle anderen Sünden - denn jede Sünde hat in sich ein enormes Suchtpotential; und wer einmal die Grenze zur Sünde überschritten hat, wird viel leichter ein zweites Mal der Versuchung erliegen.
Noch einmal: Die Vergebung Gottes können wir mit keinem Werk erkaufen; aber mit der Vergebung Gottes ein neues Leben zu beginnen und daran festzuhalten (!), verlangt von uns ganz reale Mühen und handfesten körperlichen Schweiß.

Die Ablassbedingungen

Deshalb besteht jeder Ablass aus dem eigentlichen Ablass-Werk - und den unverzichtbaren Bedingungen dafür. Diese "Voraussetzungen" können auch im Anschluss an das Ablasswerk verrichtet werden; man sollte sie also besser "Rahmenbedingungen" nennen. Wichtig ist dabei die aufrichtige und ehrliche innere Einstellung:

1. Die Vergebung der Sünden durch Gott
2. Die liebende Vereinigung mit dem göttlichen Wesen
3. Die Rückkehr in die Gemeinschaft der Christen.

Nun - diese Bedingung wird jeder gerne erfüllen, sich aber vermutlich auch recht schnell fragen, ob dafür ein kurzes "T'schuldigung, Gott!" ausreicht - oder ob die innere Einstellung erst wirklich im eigenen Herzen angekommen ist, wenn man eine zweijährige Wallfahrt nach Jerusalem gemacht hat.

Das mag sehr flapsig klingen - und für manchen Kritiker so klingen, als wenn ich jedem Sünder Gewissensbissen unterschieben möchte ("Wann bereue ich denn wirklich?"), die sich ein gläubiger Christ nicht zu stellen bräuche. Meine Erfahrung - auch mit Nicht-Katholiken - ist jedoch genau diese: Wer sich aufrichtig wirklicher Schuld vor Gott bewusst ist, der erwartet von IHM auch das befreiende Wort: "JETZT ist alles wieder gut."

Deshalb hat die katholische Kirche in ihrer dem Sünder entgegenkommenden Art die drei Bedingungen etwas konkreter gefasst:

1. Der Empfang des Sakramentes der Versöhnung (Beichte)
2. Der Empfang des Sakramentes der Eucharistie (Kommunion)
3. Das Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z.B. ein Vater unser und ein Ave Maria).

Wohlgemerkt: Es geht auch nach dieser Umformulierung immer noch um die innere Erfüllung der Voraussetzungen; ohne diese wären die drei konkret gefassten Rahmenbedingungen sinnlos.
Und, noch ein "wohlgemerkt": Die Behauptung, die Kirche komme mit den konkreten Hinweisen auf die Sakramente dem Sünder entgegen, ist mein voller Ernst. Jedes Sakrament ist ein unglaubliches Entgegenkommen; weil es zwei ganz wesentliche Regungen ("Reue" und "Liebe"), die wir niemals messen oder fassen können, in zwei konkrete Handlungen überführt ("Bekenntnis der Sünden" und "Empfang des Leibes Christi") und uns somit aus der absoluten Überforderung durch uns selbst erlöst.

Das möchte ich anhand der dritten Rahmenbedingung erläutern: Indem die Kirche die "liebende Rückkehr in die Gemeinschaft der Kirche" ersetzt durch ein "Beten im Sinne des Hl. Vaters", erlöst sie uns von einer solchen Überforderung: Wir müssen nicht bei jedem Christen um Entschuldigung bitten für das schlechte Licht, das wir mit unserem Fehlverhalten auf alle Christen geworfen haben. Damit wären wir nicht nur überfordert, sondern auch ein Leben lang beschäftigt (und das schon nach nur einer Sünde...!). Obwohl wir aufgefordert bleiben, uns tatsächlich bei denen zu entschuldigen, denen wir Unannehmlichkeiten bereitet haben, dürfen wir uns nach dem "Gebet im Sinne des. Hl. Vaters" von dieser Pflicht befreit wissen und uns wieder den Dingen zuwenden, die in freudig gelebter Glaube schenkt.

Die drei konkret gefassten Bedingungen für den Erwerb eines Ablass sind also - wie der Ablass selbst - ein Geschenk für jeden Sünder.

Das Ablasswerk

Das eigentliche Ablasswerk sollte natürlich in einem näheren zeitlichen Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen stehen. Es wäre ja auch unehrlich, wenn man von Gott die Vergebung für eine Sünde geschenkt bekommt, sich aber mit der Bitte um Entschuldigung den Opfern gegenüber Jahre zeit lässt. Üblicherweise meint die Kirche, dass 8 Tage vor oder nach dem Ablasswerk auch die Beichte, die Kommunion und das Gebet stehen sollte.

Dieses Ablasswerk ist natürlich idealerweise die Behebung eines jeden Schadens, den man verursacht hat. Das ist zwar in so gut wie allen Sünden-Fällen utopisch - aber das entbindet uns nicht von der Pflicht, die Dinge wieder in Ordnung zu bringen, die wir in Ordnung bringen können. Das hat zwar scheinbar noch gar nichts mit einem Ablass oder gar einem Ablasshandel zu tun - ist aber der unverzichtbare Beginn. Wer auf einen Ablass spekuliert, weil er lieber für Unicef spendet als sich bei der Schwiegermutter zu entschuldigen, der hat sich vertan. Was in der Möglichkeit des ehemaligen Sünders liegt, sollte dieser auch tun.

Aber nicht nur ein Einzelfällen - sondern bei jeder Sünde müsste uns bei eingehender Betrachtung aufgehen, dass immer ein großer Restschaden bleibt, den wir nicht beheben können. Manchmal erscheint uns eine Schadensbehebung, die bis ins letzte Detail geht, als nicht mehr zumutbar - und auch nicht sinnvoll. Außerdem kann es sein, dass eine ständige Schadensanalyse ("Hm... wenn könnte ich vielleicht noch durch meine Sünde geschädigt haben...?") verhindert, endlich zu den guten Werken zu schreiten, die wir tun könnten.

Deshalb gibt es das Ablasswerk. Damit können wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wir machen Dinge gut - indem wir gute Dinge tun. Das ist keine Selbstverständlichkeit! Jeder, der aus Liebe zu den Nachbarn die hässliche Vase, der er versehentlich zerbrochen hat, in stundenlanger Kleinarbeit wieder zusammensetzt, kennt den Unterschied: Einen Schaden wiedergutmachen heißt nicht unbedingt Gutes tun.

Das Ablasswerk ist manchmal nur eine Kleinigkeit - so wird deutlich, dass der "Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen" ein Geschenk ist, ein Schlusspunkt, eine Art Gutschein. Manche, die sich großer Schuld bewusst sind, wundern sich darüber. Aber keiner, der gerne mehr tun möchte, mehr tun sollte und auch kann, ist dazu verpflichtet, es bei einem leichtem Ablasswerk zu belassen. Es gibt durchaus auch Ablass-Werke, die schwer, aufwändig und anstrengend sind (versuche es einmal mit der Sieben-Kirchen-Wallfahrt in Rom - zu Fuß und an einem Tag) - und die dennoch gerne gewählt werden. Die psychologische Wirkung dieses Tuns sollte daher nicht unterschätzt werden.
Die Kirche hat aber mit ihrem Ablasswesen vor allem die im Blick, die von solch großartigen und großherzigen Einsätzen eher abgeschreckt werden. Für sie gibt es überhaupt die Ablässe - ein Geschenk der kirchlichen Gemeinschaft.

Ein Grundgedanke des Ablasses: Die Stellvertretung

Der Ablass ist nämlich auch so etwas wie ein Gutschein - man löst ihn ein, weil ein anderer bereits wesentliches geleistet hat. Das gilt ja auch für die Sündenvergebung, die uns quasi geschenkt wird, weil ein anderer - Jesus - bereits an unserer Stelle alles in Ordnung gebracht hat ("gesühnt" hat - wer möchte, kann dazu in der Katechese "Erlösung - oder: Ist Hitler im Himmel?" (link: Erloesung.htm) lesen). Diese Stellvertretung ist das entscheidend Christliche.
Beim Ablass gibt es diese Stellvertretung auch: Ein anderer hat das getan, was ich selber mir nicht zutraue, und durch den Ablass verbinde ich mich mit diesem Wohltäter. Nur geht es ja nicht um das ewige Heil, sondern nur um die irdischen und zeitlichen Folgen. Deshalb ist dieser "andere Wohltäter" nicht nur Jesus selbst, sondern die ganze kirchliche Gemeinschaft. In der Theologie heißt das, dass "die Kirche aus dem Schatz Christi und der Heiligen schöpft und ihre Verdienste dem Sünder zuwendet", wenn dieser zumindest ein kleines stellvertretendes Werk auf die Reihe kriegt... das Ablasswerk.

So heißt es ja auch in jeder Messfeier: "Schau nicht auf unsere Sünden, sondern auf den Glauben Deiner Kirche." Wir bergen uns in der Gemeinschaft der Heiligen, in der jeder für jeden sorgt.

So können wir von einer dreifachen Stellvertetung sprechen: Jesus nimmt stellvertretend für uns das Kreuz auf sich, um uns den Himmel zu eröffnen; Jesus und alle Heiligen der Kirche bieten mir ihre Stellvertretung an, wenn es darum geht, mich selbst und alle Betroffenen von den irdischen Folgen meiner Sünden zu befreien...

... und auch ich selbst kann den Ablass stellvertretend für andere gewinnen; vor allem auch für bereits Verstorbene. Diese stellvertretende Handlung für die Verstorbenen findet sich schon in der Bibel belegt und gut geheißen...:

2 Makk 12, 40-45: Am nächsten Tag kamen die Leute des Judas, um die Leichen der Gefallenen zu überführen - es war inzwischen höchste Zeit geworden - und sie inmitten ihrer Angehörigen in den Familiengräbern zu bestatten. Da entdeckten sie, dass alle Toten unter ihren Kleidern Amulette der Götter von Jamnia trugen, obwohl das den Juden vom Gesetz her verboten ist. Da wurde allen klar, dass die Männer deswegen gefallen waren, und sie priesen nun alle das Wirken des Herrn, des gerechten Richters, der das Verborgene ans Licht bringt.
Anschließend hielten sie einen Bittgottesdienst ab und beteten, dass die begangene Sünde wieder völlig ausgelöscht werde. Der edle Judas aber ermahnte die Leute, sich von Sünden rein zu halten; sie hätten ja mit eigenen Augen gesehen, welche Folgen das Vergehen der Gefallenen gehabt habe. Er veranstaltete eine Sammlung, an der sich alle beteiligten, und schickte etwa zweitausend Silberdrachmen nach Jerusalem, damit man dort ein Sündopfer darbringe. Damit handelte er sehr schön und edel; denn er dachte an die Auferstehung.
Hätte er nicht erwartet, dass die Gefallenen auferstehen werden, wäre es nämlich überflüssig und sinnlos gewesen, für die Toten zu beten. Auch hielt er sich den herrlichen Lohn vor Augen, der für die hinterlegt ist, die in Frömmigkeit sterben. Ein heiliger und frommer Gedanke! Darum ließ er die Toten entsühnen, damit sie von der Sünde befreit werden.

Dabei ist klar, dass jede Stellvertretung nur "fürbittweise" geschehen kann; es handelt sich also nicht um eine magische Handlung, die den freien Willen des "Empfängers" ausschaltet. Das "Geschenk" muss immer auch angenommen werden - wie auch das Heilsopfer Jesu, der Ablass und die Ablässe für Verstorbene.

Vollkommener und unvollkommener Ablass

Früher gab es neben den vollkommenen Ablässen noch Teilablässe, die nach Tagen gestaffelt waren. Diese Tageszählung hat ihren Grund in der alten Kirchenbuße der ganz frühen Kirche: Der Schwere einer Sünde entsprechend hatte der Sünde eine bestimmte Anzahl von Tagen keinen Zugang zur Messfeier, sondern musste vielmehr die Gottesdienstteilnehmer an der Kirchentüre um ihr Gebet bitten (eine zwar drastische Strafe, weil sie den Sünder öffentlich machte; aber zugleich auch ein schönes Zeichen des stellvertretendes Gebets!). Später kam die volkstümliche Überzeugung auf, dass jemand, der diese Kirchenbuße nicht mehr auf Erden absolviert hat, entsprechend viele Tage im Purgatorium (im Vor-Himmel, auch Fegefeuer genannt) leiden muss. Ein Teilablass wurde dementsprechend nach Tagen bemessen - eine Idee, die inzwischen abgeschafft ist. Wir haben keinen Buchhalter-Gott, der Tage summiert und sich einen Wecker stellt, wenn der "Waschvorgang" beendet ist.
Geblieben ist aber die Unterscheidung zwischen vollkommenen Ablass und Teilablass. Eine Unterscheidung, die sicherlich noch sinnvoll ist, denn wenn zum Beispiel eine der Rahmenbedingungen nicht erfüllt wird - oder ein Ablasswerk nicht vollständig war -, kann man sich damit trösten, doch immerhin einen "teilweisen Ablass" gewonnen zu haben.
Für die, die fragen, wieviel denn nun ein teilweiser Ablass tatsächlich bewirkt, hält die Kirche eine kluge Formel bereit: "Dem Gläubigen, der wenigstens reuevollen Herzens das mit einem Teilablass versehene Werk vollbringt, wird mit Hilfe der Kirche soviel Nachlass zeitlicher Sündenstrafen gewährt, als er selbst bereits durch sein eigenes Handeln empfängt."

Ein vollkommener Ablass kann nur einmal am Tag gewonnen werden (weitere Werke erwirken dann Teilablässe). Teilablässe können mehrere am Tage gewonnen werden.
Mit Vorsatz handeln!

Eine letzte Voraussetzung zur Gewinnung eines Ablasses ist der Vorsatz, diesen Ablass gewinnen zu wollen. Klingt überflüssig - aber damit ist nur festgelegt, dass man einen Ablass nicht "aus Versehen" gewinnen kann.

Wer beispielsweise auf der Suche nach einer Disco zufällig in allen sieben Hauptkirchen Roms hineinschaut, gewinnt keinen Ablass. Auch der Onkel, der zwar an einer Erstkommunionfeier teilnimmt, aber vornehmlich an das Festessen im Anschluss an den Gottesdienst denkt, wird kaum einen Ablass gewinnen. Wie bei fast allem geistlichen Tun gilt, dass es schließlich auf das Innere ankommt - und deshalb zumindest die Intention ansatzweise vorhanden gewesen sein muss.
Nochmal als Übersicht

Voraussetzungen:
1) Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein,
2) er darf nicht exkommuniziert sein,
3) er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine Schwere Sünde haben),
4) er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen,
5) er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.

Rahmenbedingungen:
1) Die sakramentale Beichte - also Befreiung von Schuld (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe, etwa 8 Tage vorher oder nachher)
2) Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde - also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben
3) Der Kommunionempfang - also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie,
4) Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (z.B. Vater unser und Ave Maria),
5) Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes)

Jetzt konkret: Welche Ablässe gibt es?

Nun, die Liste der Ablässe ist lang und hier nicht vollständig wiederzugeben. Viele Ordensgemeinschaften haben eigene Ablässe gewährt bekommen; manche Wallfahrtsorte (auch ganz kleine) haben eigene Ablässe - und im Laufe der Geschichte sind auf die Bitte zahlreicher Heiligen ebenfalls Ablässe gewährt worden.

Urbi et Orbi
Die beiden bekanntesten Ablässe sind sicherlich der "urbi-et-orbi-Segen" an Ostern und Weihnachten. Wer diesen Segen gläubig empfängt und die Rahmenbedingungen erüllt hat und in Kürze erfüllen wird, erhält einen vollständigen Ablass. (Das gilt auch für eine Teilnahme an diesem Segen via Fernsehen oder Radio).

Der Portiunkula-Ablass
Ebenfalls weiter verbreitet ist der sogenannte Portiunkula-Ablass, den der Hl. Franziskus vom Papst erbat für alle, die die kleine "Portiunkula-Kirche" in Assisi besuchten und der schließlich ausgeweitet wurde auf alle Pfarrkirchen und Franzikaner-Kapellen in der Welt. Wer am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag seine Pfarrkirche besucht und dort betet, erhält diesen vollkommenen Ablass.

Ablässe zu Allerseelen
Der letzte große und weit verbreitete Ablass ist der Allerseelen-Ablass. Wer in den ersten Novembertagen (vom 1. bis zum 8. November) am Grab der Verstorbenen betet, erhält einen vollkommenen Ablass; wer am Allerseelentag selbst (am 2. November) in der Kirche betet, ebenfalls; beide Ablässe können aber nur den lieben Verstorbenen (fürbittweise) zugewendet werden.

Ablass zum Barmherzigkeitssonntag
Am Sonntag nach Ostern - dem sogenannten "Weißen Sonntag", jetzt der "Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit" - gewinnt derjenige einen vollkommenen Ablass, der an einer Andacht zur göttlichen Barmherzigkeit teilnimmt. Falls das nicht möglich ist, genügt ein Gebet in der Pfarrkirche (Vaterunser und Credo) und die Anrufung des barmherzigen Jesus.

Wallfahrtsablässe - vor allem in Rom
An bestimmte Ort und Wallfahrten sind ebenfalls Ablässe gebunden, so vor allem bei einer Wallfahrt nach Rom, bei einer Walfahrt nach Jerusalem oder Santiago de Compostella.

In Rom erhält auch der einen vollkommenen Ablass, der die "Scala Santa" - die "Heilige Stiege" - kniend erklimmt und dabei auf jeder Stufe ein Gebet verrichtet; ebenfalls erhält jeder einen Ablass, der die vier Hauptkirchen (St. Peter, St. Paul, St. Maria Maggiore und St. Johannes im Lateran) entweder an ihrem Festtag - oder an einem anderen kirchlichen Festtag - oder an einem beliebigen Tag im Jahr (dann aber nur einmal im Jahr) besucht und dort betet.
Am bekanntesten ist die - sicherlich nicht einfache - Sieben-Kirchen-Wallfahrt in Rom, die vom Heiligen Filippo Neri wiederbelebt wurde. Wer an einem Tag und zu Fuß (soweit gesundheitlich möglich) die sieben Hauptkirchen Roms besucht (Petersdom, St. Paul vor den Mauern, Santa Maria Maggiore, die Lateranbasilika, San Lorenzo, San Sebastiano (Katakomben), Santa Croce in Gerusalemme (Hl. Kreuz in Jerusalem)), erhält einen vollkommenen Ablass.

Karfreitags-Ablass
Wer am Karfreitag der Karfreitagsliturgie beiwohnt und im Rahmen der Liturgie das Kreuz küsst, erhält einen vollkommenen Ablass.

Ablässe zur Hl. Erstkommunion, zur Primiz und zum Priesterjubiläum
Einen vollkommenen Ablass erhält derjenige, der seine erste Hl. Kommunion empfängt und alle, die an der Erstkommunionfeier teilnehmen; außerdem ein Priester bei seiner Primiz (seiner ersten Hl. Messe) - und alle Teilnehmer am Primizgottesdienst. Ebenso ist der Empfang des Primizsegens mit einem Ablass verbunden.
Ein Priester, der sein 25., 50. oder 60. Priesterjubiläum feiert, gewinnt einen vollkommenen Ablass, wenn er innerlich sein Versprechen erneuert, seine priesterlichen Pflichten treu zu erfüllen. Im Rahmen eine Festgottesdienstes gilt dieser Ablass für alle Mitfeiernden.

Tägliche Ablässe
Es gibt aber auch die Möglichkeit, täglich einen Ablass zu gewinnen...

1. ...mit der Anbetung des Allerheiligsten - wenigstens eine halbe Stunde lang; oder...
2. ...mit der andächtiger Lesung der HI. Schrift, wenigstens eine halbe Stunde lang; oder...
3. ...mit einer Kreuzwegandacht (an amtlich errichteten Stationen); für verhinderte Kranke genügt eine halbe Stunde Betrachtung des Leidens Jesu); oder...
4. ...mit dem Beten des Rosenkranzes (5 Gesätze) in einer Kirche, in der Familie, oder in einer Gemeinschaft.

Möchtest Du mir schreiben? Für diese Katechese ist Peter verantwortlich.