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FAQ (frequently asked question) zum katholischen Glauben
Häufig gestellte Fragen - und mögliche Antworten der katholischen Kirche
In der FAQ-Abteilung unserer Site haben wir Fragen und Antworten zusammengestellt, die durch Anfragen (vor allem per eMail)
entstanden sind - also, so hoffen wir, aus dem Leben gegriffen.
Hast Du noch eine Frage, die Du hier nicht findest? Dann maile mir! Wenn Du
willst, wird Deine Anfrage gerne auch vertraulich behandelt.
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Das Sakrament der Ehe
Kann man nicht auch heiraten, ohne in die Kirche
zu gehen?
Ja, selbstverständlich. Es gibt die Einrichtung der Ehe in allen
Kulturen und zu allen Zeiten. Allerdings sehen die Vorstellungen davon,
wie eine Ehe geführt wird, oft sehr unterschiedlich aus. So gibt
es Kulturen, in denen ein Mann mehrere Frauen heiraten darf; in anderen
Gegenden darf eine Ehe geschieden werden oder wird überhaupt nur
für eine gewisse Zeit geschlossen... usw.
Wer kirchlich heiratet, macht damit deutlich, dass er nicht irgendeine,
sondern eine christliche Ehe führen will.
Was ist denn das Besondere an einer christlichen
Ehe?
Zu einer christlichen Ehe gehören vier Eigenschaften: Die Einheit,
die Unauflöslichkeit, die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und
die Bejahung der Elternschaft. Alles klar?
Mit Einheit ist soviel wie der Wille zur Treue gemeint, also dass
man eben nur einen Partner heiratet.
Mit Unauflöslichkeit ist gemeint, dass dieses Eheversprechen
solange gilt, wie der Ehepartner lebt.
Die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl betont, dass
man nicht aus wirtschaftlichen Gründen heiratet - auch nicht aus
egoistischen Gründen - sondern aus Liebe: Damit es dem (der) anderen
gut geht. Das gilt dann für die ganze Zeit der Ehe.
Und zuletzt die Bejahung der Elternschaft: Damit erklären
die Eheleute, dass die bereit sind, die Kinder anzunehmen, die Gott ihnen
schenkt.
Meine Freundin ist aus der katholischen Kirche ausgetreten.
Können wir kirchlich heiraten?
Im Prinzip ja. Der Kirchenaustritt (oder der "Glaubensabfall")
ist allerdings ein "Trauverbot". Die Bischöfe in Deutschland
sehen diesen Tatbestand als mögliche Gefahr für das Ehe- und
Familienleben, und sie haben bestimmt, dassjeder Kirchenaustritt (aus
welchen Gründen auch immer) in den deutschen Diözesen eine Trauerlaubnis
des zuständigen Bischofs erforderlich macht.
(Die Erlaubnis wird gegeben, wenn der Partner, der zur Kirche gehört,
seine Bereitschaft zur katholischen Lebensführung und das Bemühen
um die katholische Taufe und Erziehung der künftig gemeinsamen Kinder
verspricht und der andere Partner davon informiert ist.)
Kann ich im Ausland kirchlich heiraten?
Selbstverständlich, denn Christentum und Katholische Kirche sind
"global player". Es gelten für die kirchliche Eheschließung
im Ausland die gleichen Regeln wie in der Kirche von Deutschland. Zusätzlich
ist von der zuständigen bischöflichen Behörde eine "Überweisung"
für die Feier der Trauung im Ausland auszustellen.
Es empfiehlt sich rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarrbüro
und dem Pfarrer Kontakt aufzunehmen. Für das Ja-Wort vor einem Standesbeamten
im Ausland gibt es keine einheitliche Regelungen. Hierfür hat das
Bundesverwaltungsamt, Referat V 4, 50728 Köln, Tel. 0221 / 7582747
Informationen bereit. Eine staatliche Eheschließung ist Voraussetzung
für eine kirchliche Hochzeit.
Hat eine Verlobung rechtliche Folgen?
Die kirchliche Verlobungsfeier ist ein Schritt auf dem Weg zur Hochzeit,
der "Ausdruck des festen Willens zweier Menschen, miteinander die
Ehe einzugehen."
Im Kirchenrecht (CIC/1983 Can. 1017) wird ein Eheversprechen (Promisso
matrimonii oder sponsalitita) als ein- oder zweiseitiger Vertrag genannt,
der in schriftlicher Form mit den Unterschriften der Partner oder des
Pfarrers oder wenigstens zweier Zeugen erfolgen muß. Allerdings
kann eine Eheschließung nicht gerichtlich erzwungen werden. Es kann
lediglich auf Schadensersatz geklagt werden.
Ich bin nicht zur Firmung gegangen. Muß ich
auf die kirchliche Trauung verzichten?
Nein. Es kommt vor, daß Pfarrer (z. B. in Italien oder Polen) auf
eine Firmung vor der kirchlichen Hochzeit bestehen. Das dürfen die
nicht, es kann niemand dazu gezwungen werden - auch wenn es eine offensichtliche
Inkonsequenz ist, im Firmsakrament die Stärkung durch den Geist abzulehnen,
aber für die Ehe darum zu bitten. Deshalb ist es natürlich wünschenswert,
daß eine Frau oder ein Mann, der kirchlich heiratet auch das Sakrament
der Firmung empfangen hat, weil erst damit die christliche Initiation
abgeschlossen ist. Aber darüber solltest Du Dich mit einem Seelsorger
unterhalten.
Wie ist das mit der kirchlichen Trauung, wenn mein
Freund /meine Freundin evangelisch ist?
Heute ist das eigentlich kein Problem mehr. Früher kam bei einer
Konfessionsverschiedenheit des Paares eine kirchliche Trauung meist nur
dann in Frage, wenn einer der Partner die Konfession wechselte. Mehrere
Möglichkeiten kommen für eine Trauung in Betracht, wenn das
Paar konfessionsverschieden ist:
- Trauung durch einen ev. Pfarrer in einer ev. Kirche. Diese Trauung
wird von der kath. Kirche als Eheschließung anerkannt, wenn vorher
die Zustimmung des Bischofs eingeholt wurde. (Das ist kein Problem).
- Kath. Trauung in einer kath. Kirche durch einen kath. Pfarrer.
- Ev. Trauung in einer ev. Kirche durch den ev. Pfarrer mit Beteiligung
eines kath. Pfarrers.
- Kath. Trauung in einer kath. Kirche durch den kath. Pfarrer mit Beteiligung
des ev. Pfarrers.
Kann man eigentlich "ökumenisch" heiraten?
Genaugenommen gibt es keine ökumenische Trauungen. Da das evangelische
und katholische Verständnis der Ehe sehr unterschiedlich ist, lassen
sich die Trauungen nämlich nicht einfach vermischen. Deshalb gibt
es eine "katholische Eheschließung mit Beteiligung eines evangelischen
Pfarrers" oder eine "evangelische Eheschließung mit Beteiligung
eines katholischen Pfarrers".
Entscheidend für die Konfessionalität der Trauung sind die Fragen
nach dem Ehewillen - sind es die evangelischen Fragen, werden sie (normalerweise)
auch vom evangelischem Pfarrer gesprochen; normalerweise wird die Form
der Konfession gewählt, in deren Kirche die Trauung stattfindet.
Aber auch, wenn die Trauung nur in der Form einer Konfession vollzogen
wird, ist sie für beide Konfessionen gültig: Für die evangelische
Kirche ist eine kirchliche Trauung "automatisch" gültig;
für die katholische Kirche nur, wenn zuvor im Gespräch mit dem
katholischen Geistlichen die Erlaubnis zur Eheschließung in einer
anderen Konfession erteilt wurde.
Was ist denn der Unterschied zwischen einer katholischen
und einer evangelischen Trauung?
Für die katholische Kirche ist die Trauung ein Sakrament, d.h. in
der katholischen Kirche wird tatsächlich eine Ehe geschlossen - und
zwar auch vor Gott. In der evangelischen Kirche wird keine Ehe geschlossen,
sondern nur gesegnet. Nach Luther ist die Ehe "ein weltlich Ding",
d.h. die Eheschließung hat keinerlei Bedeutung für das ewige
Heil, geschlossen wird die Ehe nach evangelischem Verständnis auf
dem Standesamt - und nach weltlichen Bedingungen. Deshalb hat die evgl.
Kirche auch keine (theologischen) Schwierigkeiten, eine Scheidung und
Wiederverheiratung zu akzeptieren, vorausgesetzt, das staatliche Recht
wird beachtet.
Ist ein Pfarrer zur Eheschließung nötig?
Die Eheleute spenden das Sakrament doch selber!
Nach katholischer Lehre spenden sich die Brautleute gegenseitig das Sakrament.
Sie sind also Spender und Empfänger zugleich. Sie müssen dabei
den festen Ehewillen haben und bereit sein, die Ehe "im Herrn"
einzugehen und sich gegenseitig und öffentlich den Ehewillen kundtun.
Wird die Ehe anschließend vollzogen, dann handelt es sich um eine
gültige, sakramentale und unauflösliche Ehe. DAZU braucht es
tatsächlich keine Priester - allerdings: Unter "öffentlich"
versteht die Kirche, dass erstens ein Priester (oder Diakon) assistiert
und zweitens mindestens zwei Trauzeugen anwesend sind.
Was heißt das: "Die Eheleute spenden sich
ein Sakrament?"
Ein Sakrament verbindet das sichtbare Tun eines Menschen mit dem unsichtbaren
Wirken Gottes. Bei einer Taufe zum Beispiel besteht das sichtbare Tun
darin, dass der Täufling mit Wasser übergossen wird (unter auch
untergetaucht wird) - und unsichtbar wird schließt Gott einen Bund
mit dem Getauften.
Bei der Eheschließung ist die öffentliche Erklärung des
gemeinsamen Ehewillens für alle hör- und sichtbar. Gleichzeitig
aber wirkt auch Gott: Er wird zum "Dritten im Bunde" und stärkt
das Paar für den gemeinsamen Lebensweg.
Ist der Priester also auch nur ein Trau-Zeuge?
Zunächst: Ja. Während der Eheschließung selbst - also
in dem Augenblick, in dem sich die Brautleute gegenseitig den Ehewillen
erklären. Im Anschluss daran aber nimmt er seine priesterliche Funktion
wahr und erklärt ("proklamiert") im Namen Gottes: Diese
Ehe ist von Gott gewollt. Er hat Euch verbunden. Was aber Gott verbunden
hat, das darf der Mensch nicht trennen!"
Das ist eigentlich eine wunderschöne, weil göttliche Aufgabe:
Nachdem sich die Eheleute einander versprochen haben, enthüllt Gott
(durch den Priester): "Ich habe Euch beide von Anfang schon füreinander
bestimmt. Jetzt kann ich es ja verraten: Eure Liebe zueinander entspricht
auch meiner Liebe zu Euch!"
Kann man kirchlich heiraten, ohne standesamtlich
verheiratet zu sein?
Neuerdings (seit 2008) ist das auch in Deutschland möglich. Allerdings
ist eine kirchliche Ehe - anders als in den meisten Ländern dieser Welt
- nicht automatisch auch staatlich anerkannt, weshalb es zu schweren rechtlichen
Nachteilen für die Eheleute kommen kann, wenn neben der kirchlichen Ehe
nicht auch die staatliche Anerkennung eingeholt wird. Deshalb ist es in der
katholischen Kirche nur in Ausnahmefällen möglich, ohne standesamtliche
Trauung kirchlich zu heiraten. Falls aber triftige Gründe vorliegen,
so wird der Bischof sicherlich die Erlaubnis dazu geben.
In der evangelischen Kirche ist es grundsätzlich nicht möglich,
kirchlich zu heiraten, wenn man nicht standesamtlich getraut wurde.
Wieviel kostet eine kirchliche Trauung?
Eine kirchliche Hochzeit kostet maximal 10,00 Euro (sog. Stolgebühren),
in einigen Kirchen kommen noch Kosten für Kirchenbenutzung hinzu
- meistens auch nicht mehr als 10,00 Euro. Es ist ein weit verbreitetes
Missverständnis, dass eine kirchliche Trauung eine kostspielige Sache
sein muss.
Wenn sich die Brautleute und die Familien eine große Hochzeit leisten
wollen und können, mit besonderem Blumenschmuck, mit kostbarem weißen
Kleid der Braut, mit Festessen und Feier, dann ist das verständlich.
Denn der Hochzeitstag soll ein besonderer Tag sein, an den man gern sein
ganzes Leben lang zurückdenkt.
Es ist jedoch nicht zu vertreten, wenn junge Eheleute sich mit einer aufwändigen
Hochzeit auf Jahre hin verschulden. Dem Sinn der christlichen Trauung
widerspricht es, wenn das Outfit der Braut und die äußerliche
Pracht zum Mittelpunkt und zur Hauptsache werden und der Gottesdienst
so zur Show degradiert wird. Aber das betrifft ja die Feier nach der
kirchlichen Trauung.
Für die kirchliche Trauung selbst braucht man nicht zu zahlen.
Es ist jedoch sinnvoll, wenn die Eheleute anläßlich der Hochzeit
einen Geldbetrag spenden; nicht für die Kirche oder den Pfarrer,
sondern für einen sozialen, caritativen Zweck.
Kann man sich aussuchen, wo und von welchem Pfarrer
man sich trauen lässt?
Geregelt ist, dass der Pfarrer für die Ehevorbereitung zuständig
ist, in dessen Pfarrei einer der katholischen Partner seinen ersten Wohnsitz
hat. Andere Orte und Geistliche bedürfen immer der Absprachen mit
dem zuständigen Ortspfarrer. Wenn Mann und Frau in verschiedenen
Pfarrgemeinden wohnen, können sie unter den beiden zuständigen
Pfarrern frei wählen. Das Gerücht, dass der Wohnsitz der Braut
entscheidet, ist eben nur ein Gerücht.
Einige Fragen verdanken wir einer anderen sehr informativen Seite zum
Thema Ehe: www.kroenung.de.
Vielen Dank für die freundliche Genehmigung der Informationen dort
an Stefan Kroenung!