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Ablass im Priesterjahr
Ablass im Priesterjahr
APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE - urbis et orbis - Dekret

Für besondere Frömmigkeitsübungen, die während des zu Ehren des hl. Jean- Marie Vianney ausgerufenen Priester-Jahres zu verrichten sind, werden heilige Ablässe gewährt.

Es nähert sich der Tag, an dem des frommen Heimgangs des hl. Jean-Marie Vianney, des Pfarrers von Ars, der hier auf Erden ein wunderbares Vorbild eines echten Hirten im Dienst der Herde Christi gewesen ist, vor 150 Jahren gedacht wird.

Da sich sein Beispiel dazu eignet, die Gläubigen und vornehmlich die Priester zur Nachahmung seiner Tugenden anzuspornen, hat Papst Benedikt XVI. festgelegt, daß aus diesem Anlaß vom 19. Juni 2009 bis 19. Juni 2010 in der gesamten Kirche ein besonderes Jahr der Priester begangen werde, in dem die Priester durch fromme Betrachtungen, Andachtsübungen und andere angemessene Werke immer mehr ihre Treue zu Christus festigen sollen.

Diese heilige Zeit wird am Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu, dem Tag der Heiligung der Priester, beginnen, an dem der Papst in Gegenwart der heiligen Reliquien des hl. Jean-Marie Vianney, die vom Hochwürdigsten Herrn Bischof von Belley-Ars nach Rom gebracht werden, den Vespergottesdienst zelebrieren wird. Der Heilige Vater wird dann auch auf dem Petersplatz in Anwesenheit von Priestern aus der ganzen Welt, die ihre Treue zu Christus und das Band der Brüderlichkeit erneuern werden, das Priesterjahr beenden.

Die Priester sollen sich also mit Gebeten und guten Werken darum bemühen, von Christus, dem ewigen Hohenpriester, die Gnade zu erlangen, durch den Glauben, die Hoffnung, die Liebe und die anderen Tugenden zu leuchten, und sie sollen durch ihren Lebenswandel, aber auch durch ihr äußeres Erscheinungsbild zeigen, daß sie sich voll und ganz dem geistlichen Wohl des Volkes hingeben; das ist seit jeher das vorrangige Anliegen der Kirche gewesen.

Für die Erreichung dieses gewünschten Zieles werden besonders die heiligen Ablässe hilfreich sein, welche die Apostolische Pönitentiarie durch das vorliegende, dem Willen des Papstes entsprechende Dekret während des Priesterjahres wohlwollend gewährt:

A. – Den Priestern, die wirklich bußfertig an einem beliebigen Tag die Laudes oder Vesper vor dem zur öffentlichen Verehrung ausgesetzten Allerheiligsten oder vor dem Tabernakel andächtig beten und nach dem Vorbild des hl. Jean-Marie Vianney mit frommer Hingabe die Sakramente feiern, besonders das Bußsakrament, wird voll Barmherzigkeit in Gott der vollkommene Ablass gewährt, den sie auch für das Seelenheil von verstorbenen Mitbrüdern erlangen können, wenn sie in Übereinstimmung mit den geltenden Voraussetzungen die Beichte und die Eucharistie empfangen und in den Anliegen des Papstes beten.

Außerdem wird den Priestern der ebenfalls auf die verstorbenen Mitbrüder anwendbare Teilablass jedes Mal gewährt, wenn sie in frommer Gesinnung approbierte Gebete um eine heiligmäßige Lebensführung und die heiligmäßige Erfüllung der ihnen übertragenen Pflichten beten.

B. – Allen wirklich bußfertigen Gläubigen, die in einer Kirche oder einem Oratorium das göttliche Meßopfer andächtig mitfeiern und für die Priester der Kirche zu Jesus Christus, dem ewigen Hohenpriester, beten und irgendein an jenem Tag vollbrachtes gutes Werk darbringen, damit er sie heilige und nach seinem Herzen forme, wird der vollkommene Ablass gewährt, unter der Voraussetzung, daß sie ihre Sünden durch das Bußsakrament gesühnt und nach Meinung des Papstes gebetet haben, und zwar: am ersten und am letzten Tag des Priesterjahres, am 150. Jahrestag des Hinscheidens des hl. Jean-Marie Vianney, am ersten Donnerstag des Monates oder an irgendeinem anderen Tag, der von den Ortsbischöfen für die Gläubigen festgelegt wurde.

Es wird sehr angebracht sein, daß in den Kathedralen und Pfarrkirchen die für die Seelsorge zuständigen Priester öffentlich diese Frömmigkeitsübungen leiten, die heilige Messe feiern und den Gläubigen die Beichte abnehmen.

Den alten Menschen, den Kranken und allen, die aus berechtigten Gründen das Haus nicht verlassen können, wird gleichfalls der vollkommene Ablass gewährt, wenn sie, mit dem Herzen abgekehrt von jeder Sünde und mit dem Vorsatz, die drei gewohnten Bedingungen sobald wie möglich zu erfüllen, an den oben bestimmten Tagen für die Heiligung der Priester beten und die Krankheiten und Leiden ihres Lebens vertrauensvoll Gott aufopfern durch Maria, Königin der Apostel.

Und schließlich wird allen Gläubigen jedesmal ein Teilablass gewährt, wenn sie andächtig fünf Vater unser, Gegrüßet seist du Maria und Ehre sei dem Vater beten oder jedes andere approbierte Gebet zu Ehren des Heiligsten Herzens Jesu, um zu erbitten, daß die Priester die Reinheit und Heiligkeit des Lebens bewahren.

Das vorliegende Dekret hat nur für die Dauer des Priesterjahres Gültigkeit. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.

Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 25. April, Fest des heiligen Evangelisten Markus, im Jahr der Menschwerdung des Herrn 2009.

 

James Francis Kard. Stafford
Großpönitentiar

† Gianfranco Girotti, OFM. Conv.
Titularbischof von Menta, Regent

L. + S.
Prot. N. 136/09/I