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Neue Site - empfehlenswert! Ein Ableger der Karl-Leisner-Jugend: aktueller, kürzer, frischer und moderner: www.gut-katholisch.de.

Finanzen und Versicherungsfragen für Gruppenleiter
Versicherungen

Das Versicherungswesen ist sehr kompliziert. Für viele Fälle gibt es noch nicht einmal verbindliche Regeln; die Versicherung halten sich da oft an die konkreten Umstände. Genauere Auskünfte erhaltet ihr in dem Ratgeber:

«Im Auge behalten - Merkheft für Aufsichtspersonen, Betreuer, Gruppenleiter und Reiseleiter» - zu bestellen beim Jugendhaus Düsseldorf e.V. - Abteilung Versicherungen - Postfach 32 05 20 - 40420 Düsseldorf - Tel.: 02 11 / 46930.

Eure privaten Versicherungen gelten normalerweise nicht für die (Un-)Fälle, die während eurer Gruppenarbeit passieren. Deshalb hat das Bistum Münster (das gilt auch für die meisten anderen Bistümer) für solche Fälle eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Wenn ihr ein konkretes Problem habt, dass diese vom Bistum bereits abgeschlossenen Versciherungen betrifft, könnt ihr euch also auch an den Versicherungsexperten im Bistum Münster wenden. Der heißt Herr Schulze Isfort und hat die Telefonnummer 02 51 / 495 - 447.

Wollt Ihr zusätzliche Versicherungen abschließen, wendet Euch an das Jugendhaus Düsseldorf, Abteilung Versicherungen (entweder im Internet www.jugendhaus-duesseldorf.de oder per Telefon 02 11 / 46930).

Im Normalfall sind durch das Bistum folgende Versicherungen abgeschlossen:
  • Die Haftpflichtversicherung: Gegen Schäden, die von Euch, bzw. von Euren Veranstaltungen aus verursacht werden.
  • Die Unfallversicherung: Gegen Gesundheitsschäden, die durch Unfälle auf kirchlichen Veranstaltungen verursacht werden.
  • Die Fahrzeugversicherungen: Gegen Schäden, die auf Dienstfahrten an eigenen oder fremden Autos geschehen. Ob eine Fahrt eine Dienstfahrt ist, müßt ihr euch vom kirchlichen Auftraggeber (Pfarrer) bestätigen lassen. Dies gilt auch, wenn ihr eure eigenen Autos oder die Autos eurer Eltern benutzt, nicht aber bei gewerblich gemieteten Fahrzeugen.
Nicht versichert sind
  • Schäden am eigenen Auto oder an fremden, die auf dem Weg zur Veranstaltung bzw. zum Antritt der Dienstfahrt entstehen. Für diese Wege besteht allerdings eine Unfallversicherung.
  • Fahrlässige oder mutwillig herbeigeführte Schäden. Dazu zählt auch ein Unfall, bei dem eurer Auto nicht ordentlich beleuchtet oder schlechte Reifen etc. hatte.
  • Krankheiten bei Reisen in Länder, die kein Sozialversicherungsabkommen mit der BRD angeschlossen haben. (Welche das sind? Müßt ihr bei Herrn Becker (s.o.) nachfragen!)
  • Verlust oder einfacher Diebstahl von Gegenständen. Einfacher Dienbstahl bedeutet: Weder Einbruch noch Raubüberfall. Da laut Versicherung in Zelte nicht eingebrochen werden kann, finden dort immer nur die unversicherten «einfachen Diebstähle» statt. Dagegen kann aber beim Jugendhaus in Düsseldorf eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
  • Beschädigung von gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen. Hierfür kommt keine Haftpflichtversicherung auf, ihr könnt aber wiederum eine Zusatzversicherung (in besonderen Fällen) beim Jugendhaus in Düsseldorf abschliessen.
  • Für Schäden, die Aufsichtbedürftige (also die Gruppenmitglieder) den Aufsichtsführenden (also euch) zufügen, gibt's auch nichts zurück. (Ist zwar heavy, aber so ist's Leben).
Empfohlene Bücher

Wer sich hier noch weiter kundig machen will (vielleicht sollte das in jeder Leiterrunde einer wirklich auf sich nehmen...?), dem seien hier noch ein paar Bücher/Hefte empfohlen:

  • «Planung von Ferienlagern und Freizeiten» - Johannes Schilling - Kösel-Verlag
  • «Freizeitpädagogik - Sexualpädagogik - Recht» - Gesellschaft zur Entwicklung sozialpädagogischer Praxismodelle, Münsterstraße 261, 40470 Düsseldorf
  • «Im Auge behalten» - Jugendhaus Düsseldorf - Postfach 32 05 20 - 40460 Düsseldorf
  • «Rechtliches» - Eine Arbeitshilfe für die Jugendarbeit - Bischöfliches Jugendamt Münster - Rosenstraße 16 - 48143 Münster
Finanzen

Auch das Finanzwesen mit all den Anträgen und Formularen ist eine Welt für sich. Hier sollen nun nicht alle Möglichkeiten beschrieben werden, sondern nur die, die für euch interessant sein könnten.

  • Der erste Weg, um eventuell entstehende Kosten zu decken, ist der Weg zu den eigenen Gruppenmitgliedern. Es ist nicht sinnvoll, ihnen ständig sämtliche Kosten abzunehmen («Was nichts kostet, ist auch nichts wert»), Richtet also (nicht erst im Bedarfsfall) eine Gruppenkasse ein, in die regelmäßig ein nicht zu hoher Geldbetrag eingezahlt wird.
  • Der zweite Weg müßte, wenn Eure Gruppenkasse einmal nicht ausreichen sollte, zum Verantwortlichen in Eurer Gemeinde gehen (zum Pfarrer, zum Kaplan oder zum Pfarrbüro etc). In fast allen Gemeinden gibt es Möglichkeiten, geringe Beträge zwischenzeitlich locker zu machen. Aber mäßigt euch! Kommt nicht ständig mit finanziellen «Forderungen», begründet eure Bitte um Geld, macht einsichtig, warum es sinnvoll ist, eure Arbeit zu unterstützen.
  • Wenn ihr in Eurer Gruppenarbeit in einem Verband organisiert seid, der zum BDKJ gehört, so gibt es oft Zuschüsse. Macht euch deswegen in der für euch zuständigen Regionalstelle des BDKJ kundig. Dort könnt ihr euch auch erkundigen, wenn ihr nicht einem Mitgliedsverband des BDKJ angehört. Eventuell kann es sich lohnen, einem solchem Verband beizutreten, der «KJG» beispielsweise.
  • Jede Stadt bzw. Gemeinde stellt im Haushaltplan Mittel für die Jugendpflege bereit. Diese Mittel werden teilweise durch die Stadt selbst verteilt, teilweise aber auch durch den Stadtjugendring. Die Zuschußrichtlinien, die Zuschußhöhe und das Verfahren sind allerdings in jeder Kommune unterschiedlich.
  • Zudem gibt es Sonderfinanzierungen der Vereine durch die Städte oder Kreise, die aber keinen allgemeinen Regeln unterliegen. Normalerweise müßt ihr für Anschaffungen oder Sondermaßnahmen begründete Anträge einreichen, die dann von den entsprechenden Ausschüssen beurteilt werden.
  • Außerdem sind die großen Banken (Sparkassen und Volksbanken bspw.) verpflichtet, Gewinne aus dem Prämiensparen gemeinnützlichen Zwecken zukommen zu lassen. Der Verteiler für diese Gelder wird jährlich neu bestimmt. Kirchliche Jugendarbeit hat dabei gute Chancen, in den Genuß dieser Gelder zu kommen. Die müßt ihr allerdings bei den Banken beantragen.
  • Finanzquellen, die außerhalb eurer Gemeinde liegen (das Bischöfliche Jugendamt, Städte, Kreise und Landeszuschüsse) gibt es normalerweise nur für Sonderveranstaltungen wie religiöse Bildungsmaßnahmen, Fereinfreizeiten, Jugenbegegnungen und Sportveranstaltungen. Gerade hier aber beginnt der Formular- und Antragswirrwarr. Besonders die Finanzierung von Ferienfreizeiten ist eine Welt für sich.
  • Hier an dieser Stelle soll nur auf eine Finanzierungsmöglichkeit verwiesen werden: Die Bezuschußung von religiösen Bildungsmaßnahmen aus den Mitteln des KJP (Kirchlicher Jugend-Plan). Die Mittel müssen beim Bischöfichen Jugendamt in Münster beantragt werden (Rosenstraße 16, 48143 Münster, für Nachfragen ist Frau Hartmann zuständig, 02 51 / 495 - 451). Dort gibt es 10,- Euro pro Teilnehmer pro Tag, aber maximal für 3 Tage. Erstattet werden höchstens 75% der Kosten, die ihr alle durch eindeutige Belege nachweisen müßt. Zu dem Antrag gehört eine Teilnehmerliste, die von den Teilnehmern und von Verantwortlichen unterschrieben sein muss. Desweiteren müßt ihr ein Programm einreichen, das mindestens 6 Unterrichtsstunden Bildungsarbeit am Tag nachweist. Bildungsarbeit ist die Arbeit zur Kursthematik (incl. der Vorstellungsrunde), Reflexion, Diskussion und Austausch, thematische Meditationen. Nicht zur Bildungsarbeit gehören Gottesdienste und deren Vorbereitung, Glaubensgespräche, gemütliche Abende, Mahlzeiten usw. Sie sind aber im Programm zu erwähnen.
  • Für die Durchführung der Ferienfreizeiten könnt ihr bei eurem Arbeitgeber einen Antrag auf Sonderurlaub stellen (korrekt: einen Antrag auf Arbeitsbefreiung), wenn ihr einen amtlichen Gruppenleiterausweis habt und der Träger der Maßnahme (in diesem Fall die Kirchengemeinde) den Antrag bestätigt. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, den Antrag zu gewähren. Er muss auch nicht für diese Zeit den Lohn bzw. das Gehalt weiterzahlen. Müßt ihr als Leiter für ein Ferienlager Sonderurlaub nehmen, so könnt ihr die Erstattung des Verdienstausfalls beim Bischöflichen Jugendamt beantragen (s.o.
Für die Richtigkeit aller hier gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewähr