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KARL-LEISNER-JUGEND |
Fastenzeit für Anfänger
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"Was fastest Du denn dieses Jahr?" - Das ist so eine Frage, die mir zu Beginn der Fastenzeit häufiger unterkommt. Eigentlich eine feine Sache: Fastenzeit als individuell abgestimmtes geistliches Fitnessprogramm. Jeder fastet das, was ihm auf der einen Seite als echtes Opfer erscheint, ihn auf der anderen Seite aber auch nicht vor unlösbare Probleme stellt.
Auf der Strecke bleibt dabei allerdings das Fasten als gemeinschaftliches Erlebnis und Tun der Kirche - und wird dadurch auch noch etwas schwieriger. So kann es vorkommen, dass der eine "Alkohol fastet" und zusehen muss, wie sich der andere am Bier genüsslich tut, und im nächsten Augenblick ist es genau umgekehrt: Dann führt sich der erste eine riesige Portion Pommes zu, während der andere nun Kohldampf schiebt...
Die Kirche sieht beides vor: Ein einheitliches Fasten und zusätzlich den individuellen Verzicht. Dazu ist es aber sinnvoll, das Wort "Fasten" wieder im ursprünglichen Sinne zu verstehen - und davon das persönliche "Opfer" zu unterscheiden.
Als Fasten hat die Kirche von alters her nicht irgendein beliebiges Opfer bezeichnet, sondern konkret der Verzicht auf Nahrung (auch andere Religionen verstehen unter "Fasten" die Einschränkung der Nahrungsaufnahme). Im allgemeinen meint die katholische Kirche mit "Fasten" die einmalige Sättigung am Tag.
"Fasten bei Wasser und Brot"
Dabei ist es in der Fastenzeit sinnvoll, auf eine gesunde und ausgewogene
Nahrung zu achten. Der Brauch, "bei Wasser und Brot" zu fasten
(also bei der einmaligen Mahlzeit am Tag nur Wasser und trockenes Brot
zu sich zu nehmen), sollte daher nur an einzelnen Fasttagen gepflegt werden
(zum Beispiel am Aschermittwoch, Karfreitag oder dem wöchentlichen
Fasttag). Für längere Zeiträume wie z.B. die Fastenzeit
ist davon abzuraten. Fasten bei Wasser und Brot ist aber immer nur freiwillig
- keine Vorschrift.
Eine einfache Mahlzeit am Tag
Die einmalige Mahlzeit sollte allerdings nicht üppig und opulent
sein, sondern schlicht der Sättigung und der Erhaltung der Körperfunktionen
dienen.
Zwischenmahlzeiten
Außerhalb der einen Mahlzeit sind kleinere Stärkungen erlaubt
und sinnvoll - aber ebenfalls nur zur Erhaltung der "Schaffenskraft"
- Chips und Schokolade gehören üblicherweise nicht dazu.
"Sonntags nie!"
Es ist nicht nur üblich, Sonntags das Fasten zu unterbrechen
- es ist sogar eine gewisse Verpflichtung darin zu sehen, die Feier
das Sonntags auch durch ein feierliches Essen zu bereichern. "Wenn
Fasten, dann Fasten; wenn Rebuhn, dann Rebhuhn" soll Teresa von Avila
gesagt habe. Und Sonntag als Tag der Auferstehung ist nunmal Rebhuhn-Zeit.
Altersfreigabe beachten!
Nun ist das echte Fasten ein herber Eingriff in Dein (körperliches)
Leben. Deshalb sollten Jugendliche unter 18 Jahre nur eingeschränkt
fasten - Kinder zum Beispiel gar nicht. Senioren ab 60 Jahre sind dazu
auch nicht verpflichtet. Fasten soll nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigung
führen, die vor allem in der Jugendzeit fatale Folgen haben können.
Im Gegensatz zum Fasten soll das Opfer individuell bestimmt werden. Da schreibt die Kirche nicht vor, welches Opfer Du Dir neben dem Fasten noch zusätzlich auferlegst. Die deutschen Bischöfe machen dazu konkrete Vorschläge: Sie schlagen vor, dass Du dich "beim Essen, Trinken und Rauchen, im unkontrollierten Gebrauch der Medien einschränken kannst und auf Partys, Tanzveranstaltungen und ähnliche Vergnügungen verzichtest".
Verzicht ist kein Sport - sondern eine Freiheitsübung
Dabei solltest Du nicht nur auf schlechte Angewohnheiten verzichten -
und auch nicht nur auf Dinge, die Dir schwerfallen. Das wird dann schnell
zu einem Wettbewerb mit Deinem inneren Schweinhund: "Wer ist wohl
stärker?" Fasten und Verzicht sind keine Sportwetten, bei dem
es nur darum geht, ein selbstgestecktes Ziel zu erreichen. Fasten und
Verzicht haben eine Ausrichtung: Es sollte Dir darum gehen, freier zu
werden, Dich von unbemerkten (oder bewussten) Abhängigkeiten freizumachen.
Die ganze Fastenzeit, das wirklich Fasten und der Verzicht haben eine Ausrichtung: Freier zu werden für Gott und für den Nächsten. Wer fastet, spart zum Beispiel Geld und Zeit. Die Zeit sollte nicht nur vertrödelt werden und das Geld nicht nur gespart werden (um dann nach Ostern alles doch wieder zu versaufen und verspeisen).
Die erste Säule: Das Gebet
Also schlägt die Kirche (unter Berufung auf Jesus in der Bergpredigt)
neben der zweiten Säule - dem Fasten und Verzichten - eine erste Säule
vor: Das Gebet. Die wiedergewonnene Freiheit soll umgemünzt werden für
ein intensiveres Verhältnis zu Gott.
Die dritte Säule: Die Nächstenliebe
Und eine dritte Säule: Die Nächstenliebe. Die erweiterte Freiheit,
die gewonnenen Zeitreserven und das gesparte Geld sollte für große
Projekte oder kleine Gesten der Nächstenliebe verwendet werden.
Damit das Fasten einheitlich und gemeinschaftlich wird, muss man sich über konkrete Absprachen verständigen. Diese können aber je nach Region und Kultur unterschiedlich sein. Deshalb sind die Bischöfe dazu verpflichtet, jeweils für ihr Gebiet eine "Fastenordnung" zu erlassen. Hier findest Du nun die "Ordnung für die kirchliche Bußpraxis", die für das deutsche Sprachgebiet verbindlich ist:
Durch Glaube und Taufe sind wir Christen mit Gott versöhnt und in die Lebensgemeinschaft mit Christus und seiner Kirche aufgenommen. Was wir in der Taufe als Gabe empfangen haben, das ist zugleich unsere Aufgabe: Immer mehr sollen wir die Lebensgemeinschaft mit Jesus Christus verwirklichen. Trotzdem vernachlässigen wir immer wieder unsere Berufung oder werden ihr durch unsere Schuld untreu. Durch die Schwäche und Sünde der einzelnen Christen bleibt auch die Kirche als Gemeinschaft hinter dem Auftrag des Herrn zurück. Uns allen gilt daher der Ruf Jesu: "Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um und glaubt an das Evangelium" (Mk 1,15). So müssen Buße, Umkehr und Erneuerung, die der Herr uns zu schenken bereit ist, eine Grundhaltung jedes Christen sowie der ganzen Kirche sein .
Von Anfang an haben die Christen feste Zeiten der Besinnung und Buße gehalten und dabei erfahren, wie wichtig und hilfreich es für uns Menschen ist, Wege der Umkehr in bestimmten Zeiten immer wieder als Gemeinschaft der Glaubenden einzuüben.
Alljährlich bereitet sich die Kirche in einer vierzigtägigen Bußzeit
auf die österliche Feier des Todes und der Auferstehung des Herrn vor.
In dieser Zeit suchen wir Christen, uns und unseren Lebensstil so zu ändern,
daß durch Besinnung und Gebet, heilsamen Verzicht und neue Sorge
füreinander, Christus wieder mehr Raum in unserem Leben gewinnt.
Als Einzelne und als Gemeinschaft machen wir uns bereit, in der Osternacht
das Taufversprechen bewußt und entschieden zu erneuern und in dankbarer
Freude mit Christus das Ostermahl zu halten.
Der Aschermittwoch und der Karfreitag
Am Aschermittwoch beginnt die Kirche mit einem gemeinsamen Fasttag ihren gemeinsamen österlichen Weg. Nach Möglichkeit nehmen die Gläubigen am Aschermittwoch-Gottesdienst teil und lassen sich als äußeres Zeichen der Bußgesinnung die Asche auflegen.
Am Karfreitag feiert die Kirche ihren leidenden und gekreuzigten Herrn. Verbunden mit dem Herrn begeht sie diesen Tag als Tag der Buße und des strengen Fastens. In der Feier vom Leiden und Sterben Christi gedenkt sie des seligmachenden Todes ihres Erlösers. Die Kirche empfiehlt, das Fasten des Karfreitags auf den Karsamstag auszudehnen.
Drei Grundvollzüge in der österlichen Bußzeit
Gebet:
Wir handeln im Geiste Jesu und entsprechen dem Wunsch der Kirche, wenn
wir in der Fastenzeit neu auf Gottes Zuwendung zu uns antworten und uns
besonders darum bemühen, unser persönliches Beten und das Beten
mit den anderen zu erneuern, zum Beispiel das Morgen- und Abendgebet,
das Tischgebet, den "Engel des Herrn". Gemeinschaft mit Gott
sollten wir in dieser Zeit auch suchen durch Lesen der Heiligen Schrift,
Besuch der Fastenpredigt, Teilnahme an Besinnungstagen, Exerzitien, Zeiten
der Stille, Kreuzweg- oder Rosenkranzandachten. Vornehmlich erneuern und
vertiefen der Empfang des Bußsakramentes und die Mitfeier der Eucharistie
auch an Werktagen unsere Gemeinschaft mit Gott.
Fasten und Verzicht:
Es ist eine Erfahrung aller geistlichen Traditionen, daß das leibliche
Fasten ein unerläßlicher Bestandteil jeder intensiveren Besinnungszeit
ist; das gilt insbesonders, wenn diese Besinnungszeit von einer Gemeinschaft
gehalten wird. Deshalb bleibt das Fasten an allen Werktagen der österlichen
Bußzeit angeraten. Wer nicht im strengen Sinn fasten kann, sollte
sich wenigstens im Essen, Trinken und Rauchen, im unkontrollierten Gebrauch
der Medien einschränken und auf Partys, Tanzveranstaltungen und ähnliche
Vergnügungen verzichten. Durch das leibliche Fasten und alle Formen
des Verzichtes gewinnen wir neue Freiheit gegenüber den eigenen Wünschen
und Bedürfnissen und damit Freiheit für Gott und für den
Menschen neben uns. Wir üben damit zugleich als Einzelne und als
weltweite Glaubensgemeinschaft jedes Jahr neu die Haltung jenes Konsumverzichtes
ein, ohne den die Menschheit ihre Zukunft nicht bestehen wird.
Almosen und Werke der Nächstenliebe:
Seit alters her haben die Christen es als einen besonderen Sinn des Fastens
angesehen, mit den Armen zu teilen. Mehr noch als sonst im Jahr sollen
wir Christen uns in der Fastenzeit sorgen um Menschen in leiblicher und
seelischer Not, um Alte, Kranke und Behinderte, um mutlose, ratlose und
verzweifelte Menschen, in denen uns Christus begegnet. Von daher hat das
am Ende der Fastenzeit erbetene Opfer seinen Sinn.
Besonders wichtig ist unser Dienst an der Versöhnung in einer Zeit,
die von vielen schmerzlichen Spaltungen heimgesucht wird. Lehrt doch der
Herr selbst, daß vor dem Opfer die Versöhnung unter den Schwestern
und Brüdern erfolgen muß. Diese ist eng mit der Bekehrung des
Herzens verbunden. Sie ist der notwendige Weg zu einer Verständigung
unter den Menschen. Der Auftrag zur Versöhnung gilt für uns
jederzeit, aber in der österlichen Bußzeit sind wir aufgerufen,
uns dieses Anliegen besonders zu eigen zu machen. Wo die österliche
Bußzeit Jahr für Jahr eine von jeder Gemeinde und der ganzen
Kirche begangene Zeit des Gebetes, des Fastens und der Nächstenliebe
ist, wird sie zu einer Art "großer, 40-tägiger Jahresexerzitien"
des heiligen Volkes Gottes, die in die gemeinsame Erneuerung des Taufversprechens
und in die gemeinsame Feier des österlichen Geheimnisses einmündet.
Umkehr und Erneuerung unseres Lebens sind uns das ganze Jahr über
aufgetragen. Sie müssen unseren Alltag prägen in Ehe und Familie,
in Arbeit und Freizeit, in Gesundheit und Krankheit. Daran erinnert das
ganze Jahr hindurch der Bußcharakter des Freitags.
Das Freitagsopfer - als Enthaltung von Fleischspeisen oder als Verzicht
in anderen Formen - kennzeichnet allwöchentlich für uns Katholiken
den Tag, an dem unser Erlöser gestorben ist, und bereitet uns vor
auf den Sonntag, den die Kirche seit den ältesten Zeiten als den
Tag der Auferstehung heiliggehalten hat.
Es gehört zu unseren bedrückenden Lebenserfahrungen, daß unter Menschen die Bitte um Vergebung ohne Antwort bleiben kann. Jesus Christus hat uns die grenzenlose Vergebungsbereitschaft Gottes verkündet und der Kirche den Dienst der Versöhnung aufgetragen. Diese Versöhnung verkündet und feiert die Kirche auf vielfältige Weise in gottesdienstlichen Formen.
In der Feier von Bußgottesdiensten wird besonders deutlich erfahrbar,
daß die Kirche auch eine Kirche der Sünder und zugleich Ort
und Zeichen der Versöhnung ist. Wir stehen mit unserer Schuld nicht
allein vor Gott. Wir wissen uns als Glieder einer Gemeinschaft von Gläubigen,
die oft hinter dem Auftrag Christi zurückbleibt. Bußgottesdienste
bieten besondere Möglichkeiten der Bußverkündigung, der
gemeinsamen und gründlichen Gewissenserforschung und der Neuorientierung
Einzelner, von Gruppen und der ganzen Gemeinde.
Im Bußgottesdienst rufen wir gemeinsam das Erbarmen Gottes herab und
erbitten im Namen Christi Versöhnung mit Gott und untereinander. Es erfolgt
jedoch keine sakramentale Lossprechung. Daher dürfen Bußgottesdienste
nicht mit der Feier des Bußsakramentes verwechselt werden. Dennoch sind
sie sehr nützlich zur Bekehrung und zur Reinigung des Herzens. Bei wahrer
Umkehr und Reue aus Liebe zu Gott werden Sünden vergeben. Es bleibt jedoch
die Pflicht, die schweren Sünden im Bußsakrament zu bekennen.
Unter den gottesdienstlichen Formen der Buße nimmt das Bußsakrament
eine herausragende Stellung ein. Der Herr hat es als Geschenk seiner Güte
und "Menschenliebe" zur Vergebung der Sünden, die nach der
Taufe begangen wurden, gestiftet und der Kirche anvertraut.
Das persönliche Bekenntnis, das dem Charakter von Schuld und Sünde
als einem zutiefst personalen Geschehen entspricht, ist Begegnung des
Sünders mit dem verzeihenden Gott. Es ist die Geste des verlorenen
Sohnes, der zum Vater zurückkehrt und von ihm mit dem Friedenskuß
empfangen wird.
Das konkrete Bekennen unserer Schuld fördert eine gute Gewissenserforschung,
denn es ist wichtig für unser Wachstum im Glauben, unsere Grundeinstellungen
und ethischen Maßstäbe in überschaubaren Zeitabständen
zu überprüfen, tieferliegende Fehlhaltungen zu entdecken und
uns immer wieder neu der Liebe Gottes zu öffnen. So hilft das individuelle
Bekenntnis, uns entschiedener vom Bösen abzuwenden und es eröffnet
die Möglichkeit geistlicher Führung.
Der Priester als Verwalter des Bußsakramentes handelt "in der
Person Christi". So versichert uns der Glaube, daß der reuige
Sünder bei der Lossprechung der Macht und dem Erbarmen Gottes begegnet
und Verzeihung seiner Sünden erhält. Zugleich hat dieses Sakrament
eine soziale Dimension. In ihm steht die ganze Kirche dem Büßer
bei und nimmt ihn wieder in ihre Gemeinschaft auf und das um so mehr,
als die ganze Kirche durch seine Sünde verletzt und verwundet worden
ist.
Der häufige Empfang des Bußsakramentes stärkt das Bewußtsein,
daß auch die täglichen Sünden Gott beleidigen und die
Kirche, den Leib Christi, verwunden. Vor allem aber ist hervorzuheben,
daß die Gnade, die dieser sakramentalen Feier eigen ist, eine große
Heilkraft besitzt und die Wurzeln der Sünde auszureißen hilft.
Besondere Anlässe für den Empfang des Bußsakramentes sind:
die Hochfeste des Kirchenjahres, insbesondere das Osterfest, auf das sich
die Gläubigen vor allem auch durch den Empfang des Bußsakramentes
in der österlichen Bußzeit vorbereiten; wiederkehrende Termine
(zum Beispiel Herz-Jesu-Freitag); besondere liturgische Feiern (zum Beispiel
Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Todesfall in der Familie); Eintritt
in einen neuen Lebensabschnitt (zum Beispiel Schulentlassung, Eheschließung,
Eintritt in den kirchlichen Dienst oder in einen neuen Beruf); persönliche
Erfahrungen (Glaubensschwierigkeiten, Exerzitien, Krankheit, ein zur Besinnung
rufendes Erlebnis).
Buße in den vielfältigen Formen hilft uns, die Versuchung zu
Willkür, Egoismus, Sucht, Untreue oder Verbitterung zu bewältigen,
im Glauben zu reifen und immer mehr die Gemeinschaft mit Jesus Christus
zu vertiefen, die Gott uns in der Taufe durch den Heiligen Geist geschenkt
hat. Gott begegnet uns so als der Vergebende und Barmherzige, wie schon
der Prophet Jesaja sagt: "Ich fege deine Vergehen hinweg wie eine
Wolke und deine Sünden wie Nebel. Kehre um zu mir, denn ich erlöse
dich" (Jes 44,22).
Der Aschermittwoch und der Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage.
Der katholische Christ beschränkt sich an diesen Tagen auf eine einmalige
Sättigung (Fasten) und verzichtet auf Fleischspeisen (Abstinenz).
Die Verpflichtung zum Fasten betrifft Erwachsene vom vollendeten 18. Lebensjahr
bis zum Beginn des 60. Lebensjahres. Das Abstinenzgebot verpflichtet jeden
Katholiken vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende. Entschuldigt
ist, wer durch Krankheit, auf Reisen, am fremden Tisch oder durch schwere
körperliche Arbeit am Fasten oder an der Abstinenz gehindert ist.
Neben der einmaligen Sättigung ist am Fasttag zu den beiden anderen
Tischzeiten eine kleine Stärkung erlaubt.
Jeder Christ soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage jährlich, womöglich am Ende der österlichen Bußzeit, ein für ihn spürbares Geldopfer für die Hungernden und Notleidenden geben.
Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn kirchliche Bußtage, an denen der Christ zu einem Freitagsopfer verpflichtet ist; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein Hochfest fällt (zum Beispiel Erscheinung des Herrn, Aufnahme Mariens in den Himmel). Zum Freitagsopfer ist jeder Katholik vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende verpflichtet. Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist, spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genußmitteln, Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not brüderlich geteilt werden. Auch eine andere spürbare Einschränkung im Konsumverhalten ist denkbar. Das Zeugnis eines gemeinsamen Freitagsopfers hat zudem seinen besonderen Wert. Kirchliche Häuser, Ordensgemeinschaften und geistliche Vereinigungen können hier ein Beispiel geben. Dem Sinn des Freitagsopfers entsprechen auch: Gebet und andere Frömmigkeitsübungen, eine wirkliche Einschränkung und der Dienst am Nächsten.
Bußgottesdienste sollen im Leben jeder Gemeinde einen festen Platz haben. Im Advent und in der österlichen Bußzeit sollen sie der entfernteren Vorbereitung auf die kommenden Hochfeste dienen. Bußgottesdienste haben so einen eigenständigen Charakter. Sie sind aber kein Ersatz für das Bußsakrament.
Das Bußsakrament ist das vom Herrn gestiftete Sakrament der Versöhnung.
Bei allen schweren Sünden ist sein Empfang unerläßlich.
Unter schwerer Sünde versteht die Kirche, daß sich der Christ
in wichtiger Sache bewußt und frei gegen Gottes Willen und Ordnung
entscheidet, wie sie in der Kirche verkündet werden; denn durch solches
Tun wendet er sich von Gott und der Gemeinschaft der Kirche ab.
Wer sich in schwerer Sünde von Gott abgewandt hat, muß umkehren
und sich durch den Empfang des Bußsakramentes versöhnen lassen,
ehe er zum Tisch des Herrn hinzutritt. Auch denen, die sich keiner schweren
Sünde bewußt sind, empfiehlt die Kirche, in Zeitabständen,
in denen das eigene Leben noch überschaubar ist, das Bußsakrament
zu empfangen.
Ein katholischer Christ ist verpflichtet, an jedem Sonntag und gebotenen
Feiertag die heilige Messe mitzufeiern. An Sonn- und Feiertagen ohne schwerwiegenden
Grund die Eucharistiefeier zu versäumen, ist eine ernsthafte Verfehlung
vor Gott und der Kirche.
An Ostern feiert die Kirche in der Freude des neuen Lebens gemeinsam das
große Fest der Erlösung: Tod und Auferstehung des Herrn. Darum
soll jeder Christ wenigstens einmal im Jahr, und zwar in der österlichen
Zeit (Aschermittwoch bis Pfingstsonntag), in voller Weise an der Eucharistiefeier
teilnehmen, indem er auch zum Tisch des Herrn geht.