Der Weg zur kirchlichen Eheschließung  | In unserer Katechesen-Reihe ist die Unterteilung in "Sakramente
für Anfänger" und "Sakramente für Fortgeschrittene"
für das Sakrament der Ehe scheinbar ein wenig fehl am Platz - schließlich
dürfte nahezu jeder, der kirchlich heiratet, in dieser Hinsicht
ein Anfänger sein. Alles andere wäre eher ungewöhnlich.
Außerdem klingt der Begriff "Anfänger" ein wenig
herablassend, so, als hätten es die "alten Hasen" leichter
und wären die besseren "Eheschließer". Das ist
natürlich Unsinn: Wer liebt (den zukünftigen Ehepartner und
Gott), ist im vollen Sinne des Wortes "vollkommen im Stande zu
heiraten".
Aber gerade, weil der Ablauf der Ehevorbereitungen nicht - wie bei
der Beichte und der Eucharistie - immer wieder eingeübt wird, hat
diese Katechese ihre besondere Berechtigung für jeden, der sich
auf die Ehe und die kirchliche Trauung vorbereitet.
Dabei möchte ich die "praktischen Hinweise zur Vorbereitung"
in zwei Teile gliedern: Zum einen der Weg zur Trauung - und zum anderen
die Vorbereitung
und Gestaltung des Trau-Gottesdienstes.
Selbstverständlich gibt es auch die grundlegende Katechese zur
Ehe - sicherlich
lesenswert auch für alle Brautleute, aber auch für alle, die
entweder schon seit Jahren die Ehe leben oder gar nicht die Absicht
haben, eine Ehe zu schließen.
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«Ehe wir uns trauen»
(38 MB) - Eine Broschüre zur Ehe - DIN A 4, vollfarbig, 100
Seiten; 2,50 € (plus Porto), Bestellung am besten per
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«Ehe wir
uns trauen - Der Weg zur kirchlichen Trauung» - Aus der
Broschüre «Ehe wir uns trauen» - Kapitel 4: Der Weg
zur kirchlichen Trauung
«Ehe wir
uns trauen - Der Traugottesdienst» - Aus der Broschüre
«Ehe wir uns trauen» - Kapitel 5: Der Traugottesdienst
«Ehe wir
uns trauen - Bausteine» - Aus der Broschüre «Ehe
wir uns trauen» - Kapitel 6: Bausteine für den Gottesdienst
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Grundsätzliches
Während bei der "Messe für Anfänger" im Grunde nur
der Ablauf der Messfeier erläutert und vertieft wird, spielt bei der
"Beichte für Anfänger" auch schon die Beichtvorbereitung
eine große Rolle. Das trifft natürlich ganz besonders auf das Sakrament
der Ehe zu - es kann in dieser kleinen Einführung ja nicht nur darum
gehen, die Hochzeits-Liturgie zu erläutern. Deshalb gliedert sich diese
Katechese in zwei große Bereiche: "Wie eine Trauung vorbereiten?"
und "Wie eine Trauung feiern?"
Die Trau-Vorbereitung beginnt allerdings - im Gegensatz zur Beichte - nicht
erst ein paar Wochen zuvor. Je nach persönlicher Lage können es
sogar Jahre sein. Wir beginnen unsere Hinführung allerdings erst mit
der Verlobung.
Die Verlobung
Die Feier der Verlobung ist in unseren Breiten leider aus der Mode gekommen;
kaum jemand bezeichnet seinen zukünftigen Ehepartner als "mein Verlobter"
oder "meine Verlobte". Vielleicht betrachten einige Ehewillige die
letzte Zeit vor der Ehe noch irgendwie als Verlobungszeit; von einer realen
Verlobungsfeier hört man dagegen nur noch selten.
Dabei ist dieser Brauch eigentlich ein sehr sinnvoller Schritt, den die meisten
Brautpaare sowieso machen. Denn der berühmte "Heiratsantrag",
auf den der eine (und manchmal auch der andere) Ehepartner so lange wartet
und der manchmal sehr ausgefallene Formen annimmt (z.B. per Lautsprecherdurchsage
im Bundesliga-Fussball-Stadion - sehr romantisch!), darf immer noch in keiner
Beziehung fehlen. Warum dann noch eine Verlobungsfeier?
Nun - eine Verlobungsfeier ist dann eigentlich nichts anderes mehr, als die
öffentliche Bekanntgabe und Feier des (erfolgreichen) Heiratsantrages.
Indem ich jemanden bitte, mich zu heiraten - und indem ich darauf (positiv)
antworte - verspreche ich dem Anderen die Ehe. Das nennt man "Verlobung".
Warum das nicht offen bekanntgeben und feiern? Es reicht ja, wenn man dazu
nur die beiden Familien im kleinen Kreise einlädt.
Wer will, kann dazu auch einen Priester einladen. Dieser braucht sich noch
nicht einmal eine Feier dafür selbst zu basteln - es gibt einen offiziellen
Ritus dafür (Hinweis für die Priester: steht alles im "Benediktionale").
Natürlich ist der persönlichen Gestaltung jede Freiheit gelassen
- so zum Beispiel, ob die Verlobungsfeier im heimischen Wohnzimmer stattfinden
soll (empfehlenswert), im Waldstadion (nicht so empfehlenswert) oder in der
Kirche (eher selten, aber immer gut!).
Die kirchliche Verlobungsfeier ist rechtlich gesehen ein Schritt
auf dem Weg zur Hochzeit, der "Ausdruck des festen Willens zweier Menschen,
miteinander die Ehe einzugehen." Wer will, kann die Verlobung auch schriftlich
bestätigt werden: Im Kirchenrecht (CIC/1983 Can. 1017) wird ein Eheversprechen
(promisso matrimonii oder sponsalita) als ein- oder zweiseitiger Vertrag genannt,
der in schriftlicher Form mit den Unterschriften der Partner oder des Pfarrers
oder wenigstens zweier Zeugen erfolgen muss.
Kirchliche und staatliche Ehe
Nun stellt sich die Frage nach der Art der Eheschließung: Kirchlich?
Standesamtlich? Beides? Oder gar nicht?
Mittlerweile (seit dem 01.01.2009) gibt es dazu neue staatliche Bestimmungen
in Deutschland, die man als "Nicht-Einmischungs-Abkommen" bezeichnen
könnte. Demnach ist es dem Staat egal, ob sich die Eheleute kirchlich
trauen lassen (oder nicht); und der Kirche darf es nun auch egal sein, ob
die Eheleute zuvor auch eine staatlich anerkannte Ehe geschlossen habe.
Nur: Der Kirche ist es nicht egal, ob die Eheleute nach der
kirchlichen Trauung auch vor dem Gesetz als Ehepartner gelten; die Ehe soll
auf jeden Fall auch durch gesellschaftliche und rechtliche Stützen geschützt
und gestärkt werden. Deswegen bleiben die Kirchen bei der Praxis, dass
vor der kirchlichen Trauung die Eheschließung auf dem Standesamt erforderlich
ist.
In Ausnahmefällen allerdings kann es tatsächlich sinnvoll sein,
auf eine staatliche Ehe zu verzichten. Nach einem Antrag mit entsprechender
Begründung wird der Bischof dazu die Erlaubnis geben.
Umgekehrt gilt, dass eine nur staatlich geschlossene Ehe zwischen
katholischen Brautleuten in den Augen der Kirche keine wirkliche Ehe ist.
Man kann sagen, dass auf dem Standesamt die "nötige rechtliche Absicherung
vertraglich geregelt wird", die Ehe im sakramentalem Sinn aber erst in
der Kirche zustande kommt.
Jemand, der eine Versicherung für Extremsportarten abschließt,
ist ja dadurch auch noch kein aktiver Fallschirmspringer: Er sollte sich nicht
nur absichern, sondern auch tatsächlich springen!
Das "Setting" - Die praktischen Rahmenbedingungen
Wer nun die feste Absicht hat, kirchlich zu heiraten, sollte sich frühzeitig
mit dem jeweiligen Priester in Verbindung setzen. Die erste Wahl ist dabei
üblicherweise der Heimatpfarrer der Gemeinde, in der beide Ehepartner
(zumindest einer) ihren Wohnsitz haben.
Natürlich könnt Ihr Euch auch in einer anderen Gemeinde
und von einem anderen Priester trauen lassen, aber zunächst ist der Pfarrer
für die Ehevorbereitung zuständig, in dessen Pfarrei einer der katholischen
Partner seinen ersten Wohnsitz hat. Wenn Mann und Frau in verschiedenen Pfarrgemeinden
wohnen, können sie unter den beiden zuständigen Pfarrern frei wählen.
Das Gerücht, dass der Wohnsitz der Braut entscheidet, ist eben nur ein
Gerücht.
Falls Ihr nicht bei Eurem Heimatpfarrer heiraten wollt, braucht ihr keine
Angst haben, dass er Euch die Erlaubnis nicht gibt: Der Heimatpfarrer ist
zwar erste Ansprechperson, ist aber rechtlich dazu angehalten, Euch die Erlaubnis
zur Eheschließung auch in anderen Kirchen oder mit anderen Priestern
zu geben - falls dem nichts Wichtiges entgegensteht.
Der Hochzeitstermin
"Der sollte sich frühzeitig mit dem Priester in Verbindung setzen..."
- Frühzeitig? - Das meint normalerweise mindestens (!) ein halbes Jahr
vorher.
Aber Vorsicht: Es kommt vor, dass die Brautleute sich schon
einen festen Termin ausgeguckt haben (und Gaststätte, Musik und Kutsche
sind bestellt) - und dann erwarten, dass dann sowohl die Kirche als auch der
Wunschpriester frei sind und sich an diese Vorgaben halten. Das ist selbstverständlich
sehr oft nicht möglich und sorgt für manchen Unmut.
Wer an einen besonders bevorzugten Tag heiraten will - zudem in einer beliebten
Hochzeitskirche - muss selbstverständlich deutlich früher anfragen
(manchmal reichen auch 12 Monate Vorlauf-Zeit nicht)!
Am besten ist es natürlich, wenn Ihr so flexibel seid, dass ihr den Hochzeitstermin
mit dem Priester gemeinsam absprechen könnt und Euch auch nach seinem Kalender
richtet. Fasst dabei ruhig auch ungewöhnliche Termine ins Auge (Sylvester,
Winter, Herbst, 1. Mai, 3. Oktober ...) - der Hochzeitstag wird dann selbst
von den entferntesten Verwandten nicht mehr so schnell vergessen.
Üblicherweise finden die Trauungen am Freitag oder am Samstag statt.
Im Bistum Münster waren lange Zeit Trauungen am Samstagnachmittag
unerwünscht; weil damit die Beichtgelegenheiten und die Vorbereitung
der Vorabendmesse in Mitleidenschaft gezogen wurden. In vielen Gemeinden ist
aus diesem Grund immer noch eine Trauung am Samstagnachmittag - vor allem
gegen Abend - nicht möglich. Habt bitte dafür Verständnis!
Ob die Trauung vormittags oder nachmittags stattfindet, ist dabei regional unterschiedlich
und auch davon abhängig, wie die anschließenden Feierlichkeiten geplant
sind. Aus Sicht der Kirche kann auch mitten in der Woche eine Trauung vollzogen
werden. Trauungen sind lediglich an den Hochfesten (wie Ostern Weihnachten),
in der Karwoche und an Allerseelen nicht üblich. Früher wurde auch
in der gesamten Fasten- und Adventszeit nicht getraut; in manchen Gemeinden
finden auch heute in dieser Zeit keine Trauungen statt.
Die Hochzeitskirche
Auch bei der Wahl der Hochzeitskirche sollte die Wahl zunächst auf die
Heimatkirche fallen - oder die Kirche der Pfarrei, in der Ihr als Ehepaar
wohnen werdet.
Aber auch hier seid Ihr grundsätzlich frei; Ihr dürfte gerne eine
andere Kirche wählen - aus welchen Gründen auch immer. Es bleibt
aber dabei, dass der erste Ansprechpartner der Pfarrer des Wohnortes vor der
Trauung ist. Er wird Euch, wenn ihr die Trauung in einer anderen Kirche wünscht,
an den dort zuständigen Pfarrer weiterleiten. Ob in der dortigen Kirche
aber die Trauung zu der gewünschten Zeit stattfinden kann, solltet ihr
vorher absprechen.
Es ist keinem Priester erlaubt, der Eheschließung außerhalb eines
katholischen Kirchengebäudes zu assistieren.
Der trauende Priester
Wer es besonders kompliziert mag, kann auch auerhalb seiner Heimatgemeinde
heiraten und in seine Wunschkirche auch noch einen Wunschpriester einladen
- oder auch einen Diakon, einen Bischof oder den Papst. Aber bitte sprecht
solche Einladungen erst aus, wenn ihr mit dem zuständigen Priester (also
Eurem Heimatpfarrer oder den Pfarrer der Hochzeitskirche) darüber gesprochen
habt.
Apropos... ein Diakon? - Ja, die Trauung kann nämlich nicht nur vor einem
Priester geschlossen werden, sondern auch vor einem Diakon - der dann allerdings
keine Eucharistiefeier im Zusammenhang mit der Trauung feiern kann.
Notwendige Papiere: Der Auszug aus dem Taufbuch
Für die kirchliche Trauung in der Gemeinde, in der ihr getauft worden
seid, braucht ihr überhaupt keine Papiere mitbringen - außer der
Bescheinigung über die standesamtliche Trauung (s.o.). Wenn Du jedoch
in einer anderen Gemeinde getauft worden bist, brauchst Du von dort einen
"Auszug aus dem Taufbuch". Das ist nicht das gleiche wie ein "Taufschein"
oder die "Taufurkunde"... es geht bei diesem "Auszug aus dem
Taufbuch" nicht nur um die Taufbescheinigung, sondern auch um den Nachweis,
dass keiner von Euch bereits kirchlich getraut worden ist.
Eine kirchliche Trauung wird nämlich immer - egal, wo diese
Trauung gefeiert wird - im Taufbuch der Gemeinde eingetragen, in der Du getauft
worden bist. Dort wurde auch Deine Firmung (hoffentlich!) eingetragen, und
dort würde auch ein Kirchenaustritt verzeichnet werden (hoffentlich nicht!).
Wichtig ist in diesem Fall, dass auf dem Auszug unter "Eheeintragung"
das kleine Wort "keine" steht.
Durch den Auszug aus dem Taufbuch wird auch ersichtlich, ob der Ehepartner
inzwischen verstorben und somit eine (zweite) kirchliche Heirat möglich
ist.
Deshalb darf der Auszug aus dem Taufbuch auch nicht älter als 6 Monate
sein. Falls ein solcher Auszug nicht zu bekommen ist (weil Du z.B. nicht mehr
weißt, wo Du getauft worden bist - oder diese Gemeinde nicht mehr existiert
oder aus anderen Gründen - z.B. wegen Krieg oder einer Naturkatastrophe
- keine Auskunft geben kann), kann der Auszug aus dem Taufbuch auch durch den
Ledigeneid ersetzt werden.
...was z.B. auch bei evangelischen Ehepartnern notwendig ist, da
in den evangelischen Kirchen die Trauungen nicht im Taufbuch vermerkt sind.
Falls Du keinen "Auszug aus dem Taufbuch" zum Erweis des Ledigenstandes
erhalten kannst (weil Du z.B. evangelisch bist), brauchst Du dann zumindest
die Taufbescheinigung oder eine Taufurkunde.
Falls Ihr nicht in Eurer Heimatgemeinde heiratet und in Eurer Wunschkirche
auch noch einen auswärtigen Wunschpriester eingeladen habt, müssen
noch weitere Papiere (Überweisungen, das Ehevorbereitungsprotokoll, Delegation)
ausgefüllt und weitergegeben werden. Aber das machen normalerweise die
Priester bzw. Pfarrämter unter sich aus.
Das Ehe-Vorbereitungs-Gespräch
Frühestens sechs Monate vorher wird mit dem Heimatpfarrer (je nach Absprache
auch mit einem anderen Priester oder Diakon) das Ehevorbereitungsgespräch
geführt. Dieses Gespräch ist unverzichtbar und wesentlich notwendig
für die Eheschließung, denn das Protokoll über dieses Gespräch
bildet den Ehe-Vertrag, der durch Euer Ja-Wort in der Kirche (bestätigt
durch die Unterschrift des Pfarrers und der Trauzeugen nach der Trauung) gültig
wird.
Ein solches Gespräch hat normalerweise zwei Teile: Zunächst wird
das Ehe-Vorbereitungsprotokoll ausgefüllt (der Ehe-Vertrag), danach wird
über den Ablauf und die Gestaltung des Gottesdienstes gesprochen.
Es können natürlich auch zwei getrennte Gespräche
stattfinden, die "Aufnahme des Ehevorbereitungsprotokoll" zum Beispiel
durch den Pfarrer Eurer Wohnsitzgemeinde und die Absprache des Gottesdienstes
mit dem Priester, der dann den Trau-Gottesdienst feiert.
Das Ehe-Vorbereitungs-Gespräch
Keine Angst - das Ehevorbereitungsgespräch ist keine Abiturprüfung;
meistens geschieht es in relativ lockerer Atmosphäre. Manche Pfarrer
laden Euch dazu ins Pfarrhaus ein, andere kommen zu Euch nach Hause; einige
Priester lassen sich dafür einen ganzen Abend Zeit, andere schaffen es
am Nachmittag in einer Dreiviertelstunde...
Grundsätzlich ist aber der Ablauf eines solchen Gespräches festgelegt
und wird in eine Protokoll eingetragen, dass in ganz Deutschland einheitlich
ist.
Personalien
Zunächst werden Eure Personalien eingetragen - darunter auch der zukünftige
Nachname (also nicht erst beim Traugespräch darüber reden!). Natürlich
wisst ihr diese Dinge auswendig - abgesehen vielleicht vom Tauftag und Tag
der Firmung... Falls möglich, bringt diese beiden Daten vorher in Erfahrung.
Probleme?
Dann wird kurz abgeklärt, ob es Hindernisse zur gibt Eheschließung
gibt - die sogenannten Ehehindernisse.
Ein Ehehindernis hindert Euch daran, eine gültige Ehe zu schließen.
Würdet ihr ein Ehehindernis bewusst verschweigen, so wäre die Ehe
von vorneherein ungültig. Deshalb werdet Ihr vorher nach diesen Ehehindernissen
gefragt.
Aber keine Angst - die Ehehindernisse sind eher skurril als alltäglich
(oder habt ihr aus Versehen schon einmal Frauenraub und Gattenmord begangen?);
falls ein Ehehindernis festgestellt wird, lässt sich in vielen Fällen
eine Sondererlaubnis beantragen.
Die Ehehindernisse sind im Einzelnen:
Das Fehlen des Mindestalter
Bitte nicht schimpfen, aber laut Kirchenrecht kann der Mann erst ab dem 16.
Lebensjahr, die Frau aber schon ab dem 14. Lebensjahr eine Ehe schließen.
Verwandtschaft
Die beiden Ehepartner sind zu eng mit einander verwandt - das wäre ein
Ehehindernis. Darunter fällt aber auch die rechtliche Verwandtschaft
(z.B. Geschwister, die adoptiert wurden), die geistliche Verwandtschaft (zum
Beispiel zwischen Kind und Taufpaten) oder die Schwägerschaft (ein Schwiegervater
sollte nicht seine Schwiegertochter heiraten - was natürlich sowieso
nur in Frage kommt, wenn der Schwiegersohn verstorben ist) und auch der besondere
Fall der Quasi-Schwägerschaft.
Priesterweihe / Ewiges Gelübde
Falls der Mann schon zum Priester geweiht wurde, ist eine Eheschließung
nicht so ohne weiteres möglich - ähnliches gilt auch, wenn ein Ehepartner
in einem Kloster bereits das ewige Gelübde abgelegt hat.
Frauenraub / Gattenmord
"Wer seine Frau geraubt hat oder eine frühere Ehe beendete, indem
er seinen damaligen Gatten ermordete, kann nicht mehr gültig heiraten."
Diese Bestimmung stammt natürlich aus früheren Zeiten und diente
dazu, Frauenraub und Gattenmord von vorne herein zu verhindern, weil der erhoffte
Effekt - eine gewinnträchtige neue Ehe - ausgeschlossen wurde.
Psychische Eheunfähigkeit
Wer geistig nicht - oder noch nicht - in der Lage ist, eine Ehe zu schließen,
die damit verbundene Lebensentscheidung zu überblicken oder zu treffen,
und wer nicht in der Lage ist, eine Ehe auch tatsächlich zu führen,
kann eine solche Ehe nicht gültig schließen.
Unfähigkeit zum ehelichen Akt
Hm..., dass das ein Ehehindernis sein soll, überrascht viele - aus einem
doppeltem Grund. Zum einen wundern sich die Brautleute, dass sie danach gefragt
werden, obwohl die Kirche doch erwartet, dass Sex erst mit Beginn der Ehe
praktiziert wird.
Zum anderen wundern sich die Brautleute, dass eine Ehe ungültig sein
soll, wenn man keinen Geschlechtsverkehr vollziehen kann. Dass die Sexualität
einen so hohen Stellenwert für die Kirche hat, überrascht.
Dazu ist zu sagen, dass die Kirche (zweitens) immer für eine Überraschung
gut ist und Sexualität immer höher wertschätzt als Kritiker
glauben; zudem gilt (erstens) dass gerade, weil der "eheliche Akt"
so ein wesentlicher Bestandteil der Ehe ist, sämtliche Anzeichen, Hinweise
oder Fakten, die darauf schließen lassen, dass der eheliche Akt nicht
möglich sein wird, vorher benannt werden.
Wohlgemerkt: Es geht hierbei nicht um Fruchtbarkeit, also die Möglichkeit,
Kinder zu bekommen. Es geht lediglich um die Unfähigkeit, miteinander
zu schlafen - wenn sie sicher und dauerhaft ist.
Religionsverschiedenheit
Nicht zu verwechseln mit "Konfessionsverschiedenheit". Es geht hier
darum, dass einer der Ehepartner kein Christ (mehr) ist. Falls er früher
Christ war und somit getauft wurde, kann der Pfarrer vor Ort dieses Ehehindernis
außer Kraft setzen, ansonsten nur der Bischof (was er aber meistens
auch tut).
Bestehendes Eheband
Das dürfte (leider) ein relativ häufiges Ehehindernis sein: Dass
einer der Ehepartner bereits eine Ehe gültig geschlossen hat. Da eine
gültige Ehe nach Ansicht der katholischen Kirche erst mit dem Tod eines
Ehepartner aufgelöst wird, ist eine erneute kirchliche Heirat erst als
Witwe/Witwer möglich.
Welche Ehe dabei für die katholische Kirche eine gültige Ehe ist,
kann ich hier nicht im Einzelnen aufführen. Nur so viel: Auch hier überrascht
die Kirche durch ihre Weitherzigkeit: Sie erkennt nämlich auch viele
der nicht-katholischen, in anderen Konfessionen oder Religionen geschlossenen
Ehen als gültig (wenn auch nicht als sakramental) an.
Trauverbote
Die Trauverbote betreffen nur den Priester - er darf unter bestimmten Voraussetzungen
bei einer Eheschließung nicht assistieren.
Zum Beispiel darf ein Priester keine Trauung vollziehen bei Wohnsitzlosen,
staatlich Unverheirateten, aus der Kirche Ausgetretenen oder offenkundig vom
Glauben Abgefallenen, einem Minderjährigen (also unter 18 Jahren, aber
älter als das kirchliche Mindestalter) ohne Wissen oder gegen den Willen
der Eltern - und noch in ein, zwei anderen, sehr speziellen Fällen.
Von den Trauverboten kann der Bischof den Priester befreien; in Notfällen
kann der Priester aber auch trotz Trauverbot eine Eheschließung vollziehen.
Die Eheeigenschaften
Im Ehevorbereitungsprotokoll wird - nachdem Ehehindernisse nicht festgestellt
oder ausgeräumt wurden - nun die entscheidende Frage nach dem eigentlichen
Ehewillen gestellt. "Wollt Ihr eine christliche Ehe eingehen?"
Nun, bevor die Brautleute antworten, sollten sie fragen: "Was - bitteschön
- unterscheidet denn eine christliche Ehe von anderen Ehen?" Aber diese
Frage braucht ihr auch nicht zu stellen, weil der Priester sie sowieso beantworten
muss - indem er die vier Eheeigenschaften benennt und erklärt. (Dazu
habe ich eine eigene, ausführliche Katechese in Planung, deshalb will
ich diese Eigenschaften nur kurz erläutern).
Die vier Eheeigenschaften
Einheit
Mit Einheit ist soviel wie der Wille zur Treue gemeint, also dass man eben
nur einen Partner heiratet.
Unauflöslichkeit
Mit Unauflöslichkeit ist gemeint, dass das Eheversprechen solange gilt,
wie der Ehepartner lebt.
Hinordnung auf der beiderseitige Wohl
Die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl betont, dass man nicht aus wirtschaftlichen
Gründen heiratet - auch nicht aus egoistischen Gründen - sondern
aus Liebe: Damit es dem (der) anderen gut geht. Das gilt dann für die
ganze Zeit der Ehe.
Die Bejahung der Elternschaft
Und zuletzt die Bejahung der Elternschaft: Damit erklären die Eheleute,
dass sie bereit sind, die Kinder anzunehmen, die Gott ihnen schenkt.
Eine ausführliche Erläuterung dieser Eheeigenschaften findest Du
in der
Katechese zu
Ehe.
Keine Zusätze
Nach dieser nun wirklich zentralen Frage wird nun noch kurz das "eheliche
Reinheitsgebot" überprüft... gibt es keine schädlichen
Zutaten?
Ohne Bedingung
Es ist nicht möglich, bedingungsweise zu heiraten; weder für Bedingungen,
die in der Zukunft liegen (z.B. "ich heirate Dich nur, wenn Du auch schlank
bleibst"), noch für Bedingungen, die in der Vergangenheit liegen
("ich heirate dich nur, wenn ich wirklich die erste Frau in Deinem Leben
bin"). Wahre Liebe ist immer bedingungslos.
Ehrlich
"Umstände, die geneigt sind, das eheliche Leben schwer zu stören
oder zu beeinträchtigen, müssen zuvor benannt werden". Zum
Beispiel können auch hochverschuldete Menschen heiraten - wenn sie aber
die enorme Schuldenlast verheimlichen, dann wird die Ehe dadurch ungültig.
Das gleiche gilt z.B. für schwere Krankheiten, falsche Angaben zur Person,
größere Vorstrafen oder psychische Störungen.
Ohne Druck und Zwang
Klar: Eine Ehe, die man nur schließt, weil man dazu von anderen gedrängt
wird, ist nicht gültig. Das gilt aber auch für inneren Zwang: Wenn
sich zum Beispiel die Frau verpflichtet fühlt, den Mann zu heiraten,
weil sie ihn nicht mehr enttäuschen will und sich moralisch verpflichtet
fühlt, ihn vor der gesellschaftlichen Blamage zu bewahren.
Vernetzte Sakramente
Im Zusammenhang mit der Eheschließung wird der Pfarrer auf drei weitere
Sakramente verweisen: Die Firmung, die Beichte und die Eucharistie.
Firmung
Es gibt das Gerücht, dass nur derjenige kirchlich heiraten kann, der
auch das Sakrament der Firmung empfangen hat. Nun - es ist ein Gerücht,
aber auch nicht so ganz falsch. Die Firmung ist keine absolut notwendige Voraussetzung.
Es kann also auch der kirchlich heiraten, der nicht gefirmt wurde.
Aber es ist sehr, sehr sinnvoll, das Sakrament der Firmung zu empfangen -
vor allem, wenn Du heiraten willst. Die Firmung ist ja das Sakrament, das
Dich befähigt und kräftigt, die Gottesbeziehung und die Taufgnade
nach außen zu vertreten und zu leben. Nichts anderes wird aber in der
Ehe von Dir verlangt. Deshalb empfiehlt die Kirche den Nicht-Gefirmten, die
Gelegenheit zu nutzen und sich vor der Eheschließung firmen zu lassen.
Keine Sorge - dazu musst Du nicht eine 6-monatige Firmvorbereitung
mit pubertierenden 14-jährigen mitmachen und bei irgendwelchen Firmfahrten
auf Luftmatratzen schlafen. Es gibt in allen Bistümern Extra-Gottesdienste
für Erwachsenenfirmungen. Auch in Deiner Nähe.
Beichte
Früher musste die Beichte als notwendige Voraussetzung für die
Trauung nachgewiesen werden.
Wenn man nach der vorgeschriebenen Beichte dem Beichtvater sagte,
dass man heiraten will, bekam man ein kleines Kärtchen mit dem Aufdruck
"sponsa confessa est" (oder "sponsus confessus est") -
auf deutsch: "die Braut/der Bräutigam hat gebeichtet" und dieses
Kärtchen musste man vor der Eheschließung beim Pfarrer abgeben.
Aber wie bei der Firmung heißt die Aufhebung der Verpflichtung, die Beichte
nachzuweisen, nicht, dass es deswegen nicht doch sehr, sehr sinnvoll sein kann,
vor der Eheschließung das Beichtsakrament zu empfangen.
Beichte heißt ja, mit der Vergangenheit abschließen und sie in Gottes
Hände legen, damit man nun (gemeinsam) nach vorne blicken kann. Nur wer
mit Gott im Reinen ist, kann die Gnade empfangen, die Gott durch das Sakrament
vermitteln will.
Vielleicht gibt es noch alte Verletzungen? Eine nicht korrekt beendete
frühere Beziehung; Streitigkeiten, die nicht wirklich beigelegt wurden;
Verfehlungen gegen das 6. Gebot aus der Jugendzeit...?
Aber auch Sünden und Lieblosigkeiten den Eltern gegenüber - bei
der Loslösung und Neuorientierung am Ende der Jugendzeit? Offene Enden
in den Beziehungen zu den ehemaligen Nachbarn, Spielkameraden und Jugendfreunden?
Alles das sollte man sauber abschließen; aber nicht immer ist das möglich
oder sinnvoll. Alte Lasten und Belastungen loslassen und in Gottes Hände
legen und auf Seine Fähigkeiten als Heiler vertrauen, ist immer noch
das Beste.
Die Eucharistie
Während Firmung und Beichte gute Startbedingungen für den erfüllenden
Empfang des Ehesakramentes sind, wird die Eucharistie den Brautleuten im Zusammenhang
mit der Eheschließung dringend ans Herz gelegt. Zum wunderschönen
inneren Zusammenhang dieser beiden Sakramente liest Du am Besten in der Katechese
zur
Ehe; warum
man dann doch hier und dort auf die Eucharistiefeier verzichten sollte, erkläre
ich im
zweiten
Teil dieser Katechese.
"Ökumenische Trauungen"
Zunächst die schlechte Nachricht: Genau genommen gibt es gar keine ökumenische
Trauungen. Da das evangelische und katholische Verständnis der Ehe sehr
unterschiedlich ist, lassen sich die Trauungen nämlich nicht einfach
vermischen. Deshalb gibt es eine "katholische Eheschließung mit
Beteiligung eines evangelischen Pfarrers" oder eine "evangelische
Eheschließung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers".
Entscheidend für die Konfessionalität der Trauung sind die Fragen
nach dem Ehewillen - sind es die evangelischen Fragen, werden sie (normalerweise)
auch vom evangelischem Pfarrer gesprochen - und umgekehrt. Eigentlich können
Paare, von denen ein Partner katholisch und der andere evangelisch ist, die
Konfessionalität der Eheschließung frei wählen. Es wird aber
üblicherweise die Form der Konfession gewählt, in deren Kirche die
Trauung stattfindet.
Der kleine Unterschied: Evangelisch-Katholisch
Für die katholische Kirche ist die Trauung ein Sakrament, d.h. in der
katholischen Kirche wird tatsächlich eine Ehe geschlossen - und zwar
auch vor Gott. In der evangelischen Kirche wird die Ehe nicht geschlossen,
sondern nur gesegnet. Nach Luther ist die Ehe "ein weltlich Ding",
d.h. die Eheschließung hat keinerlei Bedeutung für das ewige Heil,
geschlossen wird die Ehe nach evangelischem Verständnis auf dem Standesamt
- und nach weltlichen Bedingungen. Deshalb haben die evangelischen Kirchen
auch keine (theologischen) Schwierigkeiten, eine Scheidung und Wiederverheiratung
zu akzeptieren, vorausgesetzt, das staatliche Recht wird beachtet.
Aber auch, wenn die Trauung nur in der Form einer Konfession vollzogen wird,
ist sie für beide Konfessionen gültig: Für die evangelische
Kirche ist eine Ehe bereits auf dem Standesamt gültig geschlossen worden;
für die katholische Kirche ist die evangelische-kirchliche Trauung immer
dann gültig, wenn zuvor im Gespräch mit dem katholischen Geistlichen
die Erlaubnis zur Eheschließung in einer anderen Konfession erteilt
wurde - im o.g. Ehevorbereitungsprotokoll.
Evangelische Trauungen
Allerdings ist es durchaus möglich, auch als konfessionsverschiedenes
Paar eine rein katholische oder eine rein evangelische Trauung zu feiern.
So können die beiden sich selbstverständlich auch durch einen evangelischen
Pfarrer in einer evangelischen Kirche trauen lassen. Auch diese Trauung wird
von der kath. Kirche als Eheschließung anerkannt, wenn vorher die Zustimmung
des Bischofs eingeholt wurde. (Das ist kein Problem).
Ebenfalls ist es möglich und auch kein Problem, auch als konfessionsverschiedenes
Paar rein katholisch zu heiraten. Nur zu...!
Die Kosten...!
Und für alle, die schon immer möglichst günstig einkaufen...
eine katholische Eheschließung kostet lediglich 5,- Euro Bearbeitungsgebühr
(die sogenannte Stol-Gebühr). Der Rest ist kostenlos.
Das Kleingedruckte: Manche Gemeinden verlangen noch einen Kostenbeitrag
für die Kirchennutzung und den Küster/Organisten/Messdiener. Aber
erstens sind das Ausnahmen und zweitens auch keine großen Beträge,
die insgesamt unter 100,- Euro beiben.
Möchtest Du mir schreiben? Für diese Katechese
ist
Peter verantwortlich.